Verhalten bei Unfällen - Organisation der Ersten Hilfe

Zur Minderung von Unfallfolgen sowie Folgen akuter Erkrankungen hat die Universität Vorkehrungen zur Alarmierung von Rettungskräften getroffen und hält Erste-Hilfe-Material bereit. Kolleg*innen haben an Erste-Hilfe-Schulungen teilgenommen, bilden sich regelmäßig fort und stellen sich als Ersthelfer*innen zur Verfügung. Für dieses Engagement bedankt sich die Universität an dieser Stelle.

Alarmierung von Rettungskräften

In jedem Universitätsgebäude befinden sich im Erdgeschoss Aushänge, auf denen die bei Bränden und Unfällen erforderlichen Maßnahmen und wichtigsten Daten zu finden sind. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über diese Maßnahmen und die Daten. Im Folgenden ist ein Muster-Aushang zu finden. Darin können Sie die Daten für Ihren Arbeitsplatz ergänzen und es ablegen. So haben Sie das Wichtigste immer griffbereit.

Lageplan Universitätsallee 1

Wichtig bei Unfällen ist die Beschreibung des Unfallorts und der Anfahrt. Bitte fordern Sie bei Unfällen Personen auf, den Rettungswagen einzuweisen und zum Unfallort zu leiten. Zur Orientierung auf dem Campus-Gelände „Universitätsallee 1“ finden Sie im Folgenden einen Lageplan.

Kontaktdaten Ersthelfer*innen

Im Folgenden die Kontaktdaten unserer Ersthelfer*innen.

Beschäftigte, die an einer Ersthelferausbildung teilnehmen und sich als Ersthelfer zur Verfügung stellen möchten, wenden sich bitte an erstehilfe@leuphana.de. Die Ausbildung findet in der Dienstzeit statt und ist kostenlos. Auch bei Anmerkungen und Fragen zur Ersten Hilfe können Sie sich an den genannten Kontakt werden.

Erste-Hilfe-Leistung

Ein Leitfaden für Ersthelfer*innen

Im Folgenden sind Informationen für Ersthelfer*innen der Universität zusammengestellt.

Hier finden Sie Erste-Hilfe-Material und Defibrillatoren

Hier finden Sie die Gebrauchsanleitungen der Defibrillatoren

Durchgangsärzte

Im Anschluss an die Erstversorgung müssen sich Verletze nach Arbeits- oder Wegeunfällen bei einem sog. Durchgangsarzt vorstellen, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
    oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
    oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind,
    oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Durchgangsärzte sind in der Behandlung von Unfallverletzungen besonders qualifiziert. Durchgangsärzte entscheiden, ob eine allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder ob aufgrund der Art oder Schwere der Verletzung besondere Heilbehandlung erforderlich ist.

Durchgangsärzte finden Sie hier.