Anlagenbuchhaltung
In der Anlagenbuchhaltung werden die langlebigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens inventarmäßig erfasst und verbucht. Hier werden die Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau verwaltet.
Wirtschaftsgüter
Auch sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind inventarmäßig zu erfassen. Dabei handelt es sich um bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar sind.
Wirtschaftsgüter bis 250 € werden sofort abgeschrieben bzw. als Sachaufwand verbucht. In Abweichung von den gesetzlichen Regelungen hat man sich an der Leuphana Universität Lüneburg aus Vereinfachungsgründen dazu entschieden, alle Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert zwischen 250,01 € und 1.000 € zu einem Sammelposten zusammenzufassen und über einen Zeitraum von 5 Jahren abzuschreiben. Wirtschaftsgüter über 1.000 € werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle abgeschrieben.
Neben der Buchung von Zu- und Abgängen des Anlagevermögens ist damit auch zentrale Aufgabe der Anlagenbuchhaltung die Ermittlung der Anschaffungskosten und die Festlegung der Nutzungsdauer und damit jährlichen Abschreibung eines Anlagegutes.
Jeder an der Leuphana Universität Lüneburg inventarisierte Vermögensgegenstand ist mittels eines Inventaraufklebers zu kennzeichnen.
Hilfestellung für die Zuordnung, Inventarisierung, Vorbereitung von Buchungsunterlagen oder Informationen im Umgang mit dem Anlagevermögen erhalten Sie von den zuständigen Sachbearbeiterinnen.
Formulare
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Weiterführende Hinweise
Kontakt
- Anja Borchers
Leitung externes Rechnungswesen
- Jennifer Wesa