Dritt- und Sondermittel und Studienqualitätsmittel
Drittmittel dienen der Förderung von Forschung und der Förderung und Entwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre, die zusätzlich zu den Landesmitteln von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden.
Drittmittel können der Universität selbst, einer Einrichtung der Universität oder auch einzelnen Wissenschaftlern im Hauptamt zur Verfügung gestellt werden.
Drittmittel werden unterschieden nach Antragsforschungsprojekten, Forschungskooperationen, Auftragsforschung, Forschungsdienstleistungen und Spenden.
Bei der Durchführung von drittmittelfinanzierten Forschungsvorhaben sind zwingend die steuerrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen (Beihilferahmen / EU-Beihilfevorschriften) Bestimmungen zu beachten.
Die Beratung zur Antragstellung und Kalkulation von Drittmittelprojekten erfolgt durch den Forschungsservice bzw. den Transferservice oder Lehrservice.
Zur Finanzierung von einmaligen Vorhaben erhält die Universität Zuweisungen und Zuschüsse des MWK bzw. des Landes Niedersachsen über die Grundfinanzierung hinaus in Form von Sondermitteln.
Studienqualitätsmittel sind ebenfalls Sondermittel des Landes und dienen der Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre, der Verbesserung des Betreuungsverhältnisses zwischen Studierenden und Lehrenden, sowie zur Verbesserung der Ausstattung der Bibliotheken und der Lehr-und Laborräume. Die Vergabebedingungen und die Verwendung regelt das NHG nach §14b.
Die Zuständigkeit der Drittmittelsachbearbeiter/innen richtet sich nach der Art des Projektes und der Fakultät / Einrichtung.
EU-Beihilfevorschriften
Die EU-Kommission hat am 21.05.2014 den neuen Unionsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation auf den Weg gebracht. Der Unionsrahmen legt unter anderem die Abgrenzung zwischen wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit an der Hochschule fest und regelt, wie die Kosten der wirtschaftlichen Tätigkeit zu bestimmen sind, ohne dass eine Quersubventionierung (Beihilfe) des Auftraggebers erfolgt. Der neue Unionsrahmen, der den alten Gemeinschaftsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation ablöst, tritt zum 01.07.2014 in Kraft.
Kontakt
- Doreen Bergstedt
- Jens Briel
- Marion Dietz
- Ellen Kapels
- Lisett Kuhlmann
- Kerstin Stolte
Grundsatzsachbearbeiter Drittmittel
- Jens Briel
Leitung Internes Rechnungswesen
- Sylvia Kirschstein