Haushaltsmittel, Landesmittel, Ressourcensteuerung
Als Landesmittel bzw. Grundfinanzierung sind die Zuweisung des Landes Niedersachsen für laufende Aufgaben und Investitionen aus dem Fachkapitel des Haushaltsplanes des MWK zu verstehen. Die Universität erhält diese Zuweisung in Form eines sog. Globalbudgets. Das Globalbudget wird über den Haushaltsplan bzw. die interne Mittelzuweisung der Fakultäten an die Institute, Professuren und Einrichtungen der Universität weiterverteilt.
Die Verteilung und Budgetüberwachung der Landesmittel und Haushaltsmittel sowie die Kontrolle der Einhaltung der Bewirtschaftungsregelungen der Universität ist wesentliche Aufgabe des Bereichs Internes Rechnungswesen.
Die Zuordnung zur Art der Finanzierung von Projekten erfolgt anhand der Auftrags-/Fondsnummer bzw. des Nummernkreises. Die Projektübersicht zeigt Ihnen u.a. die Nummernkreise der Landesmittelprojekte.
Bei der Verwendung von Haushaltsmitteln gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Grundlage hierfür ist die Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO).
Bitte beachten Sie zudem die universitätsinternen Regularien und Richtlinien.
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter/innen richtet sich nach der Art des Projektes.
Buchungsanweisungen
Kostenumbuchung (Sachkonto / Fonds)
Mittelumbuchung LBOMF (*) LSMW (Massenbuchung Excelliste)
*LBOMF = interne Mittelverteilung der Fakultäten und Fakultätsübergreifenden Einrichtungen
Kontakt
Haushaltsmittel
- Christina Welzel
Leitung Internes Rechnungswesen
- Sylvia Kirschstein