Studienqualitätsmittel

Allgemeines

Mit Beginn des Wintersemesters 2014/15 wurden die Studienbeitragsmittel der Niedersächsischen Hochschulen durch Studienqualitätsmittel des Landes kompensiert. Die Leuphana Universität setzt diese im Sinne der Qualitätssteigerung bestmöglich, transparent und zeitnah ein.

Alle Studiengänge bzw. Studierendenjahrgänge sollen durch entsprechende Maßnahmen von den Studienqualitätsmitteln profitieren, wobei insbesondere auch innovative Ideen die Qualität in der Lehre verbessern sollen, um das Studieren an der Leuphana Universität attraktiver zu machen.

Verwendungszwecke

Gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) dürfen die Studienqualitätsmittel eingesetzt werden für die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen (NHG, §14b, Satz 1 bis 3):

„In diesem Rahmen sollen sie vorrangig verwendet werden, um das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu verbessern. Soweit aus den Studienqualitätsmitteln zusätzliches Lehrpersonal finanziert wird, darf es nur zu solchen Lehraufgaben verpflichtet werden, die das für die Studiengänge erforderliche Lehrangebot ergänzen oder vertiefen. (...)“.

Projektkategorien

Weitere Informationen zu den Projektkategorien finden Sie hier.

Aufbauend auf das langfristig und weitreichend abgestimmte Verfahren der Studienbeitragsverteilung hat sich die Leuphana auch weiterhin für eine projektbasierte Vergabe der Mittel entschieden. Nachfolgend eine Übersicht über die bestehenden Projektkategorien:

  1. Lehr- und Betreuungsleistung in den Fakultäten (Studiendekan_innen)
  2. Lehr- und Betreuungsleistung im College (College Leitung)
  3. Lehr- und Betreuungsleistung in der Graduate School (Graduate School Leitung)
  4. Lehr- und Lernbedingungen im Sinne der Gleichstellung (Gleichstellungsbeauftragte)
  5. Informationsdienste und -infrastruktur (Medien- und Informationszentrum Leitung)
  6. Lehr - und Betreuungsleistung im Bereich Internationales und Sprachen (International Center Leitung)
  7. Konflikt- und Ideenmanagement für Studierende und Lehrende (Ombudsperson)
  8. Lehr- und Betreuungsleistung im Bereich Sprachen (Sprachenzentrum) - geschlossen seit WiSe 2024/25
  9. Lehr- und Betreuungsleistung im Bereich Methodenlehre (Methodenzentrum Leitung)
  10. Übergang vom Studium in den Beruf (Careerservice Leitung)
  11. Unterstützung bei der Administration und Kontrolle der Studienqualitätsmittel-Verwendung (Leitung Personal/Leitung Finanzen)
  12. Verbesserung der Studienqualität durch hochschuldidaktische Weiterbildung (Leitung Lehrservice)
  13. Verbesserung der Studienqualität durch Qualitätsentwicklung (Team Q Leitung)
  14. Langfristige Projekte zur Verbesserung der Lehr- und Betreuungsleistung (verschiedene Projektleitungen)
  15. Kurzfristige Innovative Projekte (verschiedene Projektleitungen)
  16. Lehr- und Betreuungsleistung im Bereich akademisches Schreiben (Leitung Schreibzentrum)

Antragsverfahren

Die Projektkategorie-Verantwortlichen beantragen jährlich für den Zeitraum von 12 Monaten Studienqualitätsmittel. Die zu nutzende Vorlage (WORD) für den Antrag finden Sie auf dieser Seite als separaten Download. Die Anträge der verschiedenen Projektkategorien werden gesammelt und ein Vorschlag zur Gesamtmittelverteilung  erstellt, der dann von der Studienqualitätskommission und anschließend im Präsidium diskutiert und beschlossen wird. Allen Anträgen muss ein entsprechender Finanzplan beigefügt werden (siehe ebenfalls separater Download).

Hinweis: ab 01.01.2027 soll eine Mittelbereitstellung jeweils nach Haushaltsjahr erfolgen. Zu diesem Zweck wird der Verwendungszeitraum ab 01.10.2025 einmalig um drei Monate verlängert (siehe dazu auch die hier zum Download bereitgestellte Handreichung). 

Für die Projektkategorie „Innovative Projekte“ ist das Einreichen zu jederzeit auch unabhängig von der Gesamtmittelverteilung möglich. Die Anträge sind einzureichen bei:

  • Bereich Finanzen - Sylvia Kirschstein sowie ergänzend
  • Bereich Strukturen und Prozesse - Thies Reinck

Studienqualitätskommission

Im Zuge der Umstellung von Studienbeiträgen zu Studienqualitätsmitteln ist es gesetzlich vorgeschrieben (§ 14 b Abs. 2 NHG), eine Studienqualitätskommission einzurichten, die im Einvernehmen mit dem Präsidium der Universität über die Verteilung und Verwendung der Studienqualitätsmittel entscheidet. Der entsprechende Grundordnungs-Paragraph der Leuphana lautet wie folgt:

„§ 11 a Studienqualitätskommission(1) Die Studienqualitätskommission, die mindestens zur Hälfte mit Studierenden besetzt ist, ist vor Entscheidungen in allen Angelegenheiten der Verwendung der Studienqualitätsmitteln zu beteiligen. Die Entscheidung über die Verteilung und die Verwendung der Studienqualitätsmittel trifft das Präsidium im Einvernehmen mit der Studienqualitätskommission.(2) Der Studienqualitätskommission gehören je Fakultät zwei stimmberechtigte Mitglieder (ein studentisches und ein nicht-studentisches Mitglied) an. Die nicht-studentischen Sitze werden von den Studiendekaninnen und Studiendekanen bzw. der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer oder der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besetzt. Die Mitglieder der Studienqualitätskommission werden von den jeweiligen Gruppenvertreterinnen und Gruppenvertretern in den Fakultätsräten gewählt, wobei sicherzustellen ist, dass alle Fakultäten entsprechend vertreten sind.(3) Den Vorsitz der Studienqualitätskommission übernimmt das dafür benannte und zuständige Präsidiumsmitglied ohne eigenes Stimmrecht.(4) Der Beschluss der Studienqualitätskommission ist dem Präsidium zur Herstellung des Einvernehmens zuzuleiten. Bei Ablehnung des Antrags ist eine Begründung beizufügen. Kommt eine einvernehmliche Entscheidung nicht zustande, wird in einer zweiten Entscheidungsphase der Antrag auf der Grundlage der Begründungen, die ablehnenden Entscheidungen jeweils beizufügen sind, neu behandelt. Kommt auch bei nochmaliger Entscheidungsfindung kein einvernehmlicher Beschluss zwischen Studienqualitätskommission und Präsidium zustande, gilt der Antrag als abgelehnt.(5) Für die Amtszeit der Mitglieder der Studienqualitätskommission gilt § 14 Abs. 2 entsprechend.(6) Das Präsidium sowie die Studienqualitätskommission haben ein eigenständiges Initiativrecht.“

Fristen

Gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz sind die Studienqualitätsmittel „innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Zahlung zweckentsprechend zu verausgaben.“ (NHG, §14b, Satz 4). Andernfalls werden ggfs. verfügbare Mittel bei der nachfolgenden semesterweisen Mittelzuweisung gegengerechnet.

Haushaltstechnische Abwicklung

Die Studienqualitätsmittel stellen ein eigenes Budget dar, das vom ordentlichen Haushalt der Leuphana Universität getrennt geführt wird. Durch diese finanzielle Trennung vom ordentlichen Haushalt ist sichergestellt, dass es nicht zu einer Zweckentfremdung der Studienqualitätsmittel kommen kann.

Berichtswesen zur Mittelverwendung

Nach Beendigung der Maßnahmen und Projekte ist (wie gesetzlich gefordert) ein Abschlussbericht zu verfassen, der dem zuständigen Koordinator des Berichtswesens (thies.reinck@leuphana.de) nach Ende des Bewilligungs-/Projektzeitraums zur Verfügung zu stellen ist. Ein zusammenfassender Abschlussbericht über alle Projektkategorien wird im Intranet der Leuphana der Hochschulöffentlichkeit zugänglich gemacht. Die zu nutzende Vorlage (WORD) für den Abschlussbericht finden Sie auf dieser Seite als separaten Download.

Auskünfte (Strukturen und Prozesse)

Thies Reinck, M.A.
Universitätsallee 1, C10.319
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1087
thies.reinck@leuphana.de

Auskünfte (Finanzen)

Sylvia Kirschstein
Universitätsallee 1, C10.215a
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1066
sylvia.kirschstein@leuphana.de