Welcome Center
Das Welcome Center unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um die Einladung und Einstellung internationaler Gastwissenschaftler*innen und Mitarbeitender. Informieren Sie uns gerne bereits im Planungsprozess. Kalkulieren Sie eine Vorlaufzeit für die Klärung der Finanzierung und die Beantragung des Einreisevisums ein.
Einreisevisum
Grundsätzlich benötigen alle internationalen Mitarbeitenden, Doktorand*innen und Wissenschaftler*innen ein Einreisevisum.
Ausgenommen sind EU Staatsbürger sowie weiterer Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht für Kurzaufenthalte von bis 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen aufgehoben hat.
Vom Erhalt des Einladungsschreibens bis zur Erteilung des Visums können durchaus mehrere Monate vergehen. Dies sollte in der Zeitplanung kalkuliert werden. In keinem Fall sollte die Person mit einem (leichter und schneller zu erhaltenden) Touristenvisum einreisen, da dieses von den Behörden in Deutschland nicht in eine erforderliche Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden kann.
Forscherrichtlinie
Dient der Aufenthalt ausschließlich Forschungszwecken, können Wissenschaftler*innen aus Nicht-EU-Ländern eine Aufenthaltserlaubnis (Einreisevisum und Aufenthaltstitel) zum Zweck der Forschung beantragen (§ 18d, Aufenthaltsgesetz).
Voraussetzung für Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d ist eine wirksame Aufnahmevereinbarung (Hosting Agreement) zur Durchführung eines Forschungsvorhabens zwischen Forscher und Forschungseinrichtung. Sie ersetzt das Einladungsschreiben.
Bitte nutzen Sie dafür unbedingt die aktuelle Musteraufnahmevereinbarung auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Die Aufnahmevereinbarung wird vom gastgebenden Institut ausgefüllt und unterschrieben. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Finanzierungsmöglichkeiten
Zur Sicherung des Lebensunterhalts und für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung muss die Finanzierung während des Aufenthalts an der Leuphana Universität rechtzeitig geklärt werden. Abhängig von der Tätigkeit sind verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten denkbar:
- Stipendium
- Beauftragung
- Beschäftigung
- Selbstfinanzierung
Anmeldung und Aufenthaltstitel
Alle Wissenschaftler*innen müssen sich nach Einreise beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes anmelden. In Lüneburg müssen die Termine für die Anmeldung vorab online beim Einwohnermeldeamt eingetragen werden.
Übersteigt die Aufenthaltsdauer die Gültigkeit des Visums, muss ein Aufenthaltstitel beantragt werden.
Folgende Unterlagen sind dafür bei der Ausländerbehörde vorzulegen:
- Reisepass (mit gültigem Visum)
- Nachweis des Studiums bzw. Forschungs-/Arbeitsaufenthalts an der Leuphana (Arbeitsvertrag, Beauftragung, Immatrikulation)
- Stipendienbescheinigung bzw. Finanzierungsnachweis über ein Einkommen von mindestens 585 Euro monatlich
- Nachweis über die Krankenversicherung
Wohnen
Eine geeignete Wohnung zu finden ist in Lüneburg nicht einfach. Die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt übersteigt häufig das Angebot, insbesondere für möblierte Wohnungen, die nur für einen befristeten Zeitraum angemietet werden sollen. Wir empfehlen daher, sich möglichst frühzeitig um eine Unterkunft zu kümmern.
Krankenversicherung
In Deutschland ist eine Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Der Nachweis einer für Deutschland gültigen Krankenversicherung ist daher Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung durch die Ausländerbehörde.
Birthe Wimschulte
Coordinator Welcome Center International Scholars and Staff
International Center / C5.110
+49.4131.677-1411