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Vordienstzeiten
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen über die Klärung von vor der Berufung in ein Beamtenverhältnis zurückgelegten Zeiten für die Beamtenversorgung.
Allgemeine Hinweise
Bei Ernennungen im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit soll standardmäßig die Möglichkeit der Berücksichtigung von vorher zurückgelegten Dienst- und Beschäftigungszeiten für die spätere Beamtenversorgung geklärt werden. Spätestens vor Eintritt in den Ruhestand ist die Anrechnung der Zeiten zu klären.
Förderliche Zeiten
Gem. § 79 Abs. 2 Satz 4 Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) können z.B. die nach erfolgreichem Abschluss des Hochschulstudiums und vor der Ernennung zum/zur Professor*in liegenden Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit als ruhegehaltfähig in der Beamtenversorgung berücksichtigt werden und die Beamtenversorgung erhöhen, wenn in dieser Zeit besondere Fachkenntnisse erworben wurden, die für die Wahrnehmung des (späteren) Amtes als Professor*in förderlich waren.
Schul-, Hochschul- und Ausbildungszeiten
Gem. § 12 NBeamtVG kann u.a. auch die Mindestzeit der außer der allgemeinen Schulbildung vorgeschriebenen Ausbildung (Fachschul-, Hochschul- und praktische Ausbildung, Vorbereitungsdienst, übliche Prüfungszeit) als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, die Zeit einer Fachschul- oder Hochschulausbildung einschließlich der Prüfungszeit bis zu drei Jahren.
Prozess
- Vorbeschäftigungszeiten erfassen: Die unten verlinkten Vordrucke erhalten alle Professor*innen nach ihrer Ernennung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit per Mail von ihrem/ihrer Sachbearbeiter*in aus dem Bereich Professuren/Beamte. Im Vordruck können alle Vorbeschäftigungszeiten, auch alle Ausbildungszeiten, taggenau eingetragen werden.
- Antrag ausfüllen und einreichen: Die ausgefüllte Tabelle wird zusammen mit dem ergänzten und unterschriebenen Antragsvordruck an die/den zuständige(n) Sachbearbeiter*in im Bereich Professuren/Beamte zurückgeschickt.
- Weiterleitung an NLBV: Zusammen mit den Personalakten werden der Antrag und die Tabelle vom Sekretariat des Bereichs Professuren/Beamte an das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) Hannover weitergeleitet.
- Bescheid des NLBV abwarten: Das NLBV Hannover entscheidet aufgrund der maßgeblichen gesetzlichen Regelungen über die Anerkennung der Vordienstzeiten und teilt das Ergebnis in einem Bescheid mit. Der Bescheid wird direkt vom NLBV Hannover an den/die Antragsteller*in gesandt.
Formulare
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Weiterführende Hinweise
Kontakt
- Inga Baumann
- Tobias Kinkel