Ruhestand

Im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beschäftigte Beamt*innen treten gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem sie die Altersgrenze erreichen.

Davon abweichend können Beamt*innen gem. § 37 NBG auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. Ob sich dadurch im Einzelfall die Beamtenversorgung um einen Abschlag vermindert, ermittelt das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) Hannover.

Zum Eintritt bzw. zur Versetzung in den Ruhestand wird eine Ruhestandsurkunde übergeben. Die Urkunde wird regelmäßig im Monat vor dem Beginn des Ruhestands im Rahmen eines persönlichen Termins beim Präsidenten oder der Abteilung Personal und Recht, Professuren/Beamte ausgehändigt.

Die Höhe der ab Ruhestandsbeginn zustehenden Versorgungsbezüge wird durch das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) Hannover berechnet.

Allgemeiner Hinweis

Auch nach dem Eintritt in den Ruhestand haben die Professor*innen der Leuphana Universität Lüneburg hinsichtlich etwaiger anhängiger Prüfungsverfahren weiterhin zur Verfügung zu stehen.

Prozess: Ruhestand bei Erreichen der Altersgrenze

Zu Beginn eines jeden Semesters werden alle Professor*innen, die im jeweiligen Semester die Altersgrenze erreichen, automatisch vom Bereich Professuren/Beamte angeschrieben. Zum Eintritt wird eine Ruhestandsurkunde übergeben. Die Urkunde wird regelmäßig im Monat vor dem Beginn des Ruhestands im Rahmen eines Termins beim Präsidenten ausgehändigt. Wegen des Termins erhalten die Professor*innen Nachricht aus dem Präsidialbüro.

Prozess: Vorzeitiger Ruhestand auf Antrag

  1. Versetzung in den Ruhestand beantragen: Professor*innen können ihre vorzeitige Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf eines jeden Semesters nach Vollendung des 60. Lebensjahres formlos schriftlich beantragen. Mit Rücksicht auf die Lehrplanung soll der Antrag möglichst mehr als sechs Monate vor dem gewünschten Ruhestandsbeginn gestellt werden. Als Vorlage für den Antrag kann das unten verlinkte Entwurfsschreiben dienen. Das Schreiben wird über das Dekanat an den Präsidenten gerichtet und erreicht den Bereich Professuren/Beamte mit Stellungnahme des Präsidenten über das Präsidialbüro.
  2. Eingangsbestätigung des Bereichs Professuren/Beamte: Der Eingang des Antrags im Bereich Professuren/Beamte wird schriftlich bestätigt. Als Anhänge erhalten Sie einen Fragebogen des NLBV sowie eine Erklärung zur Verwendung der Daten.
  3. Fragebogen des NLBV ausfüllen und einreichen: Dem Schreiben des Bereichs Professuren/Beamte ist als Anlage ein Fragebogen des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung (NLBV) zur Gewährung der Beamtenversorgung beigefügt, der spätestens drei Monate vor Eintritt bzw. Versetzung in den Ruhestand ausgefüllt und unterschrieben an den Bereich Professuren/Beamte zurückzusenden ist. Der Bereich Professuren/Beamte leitet den Antrag zusammen mit den Personalakten an das NLBV Hannover weiter, damit die Höhe der späteren Versorgung berechnet werden kann.
  4. Erklärung zur Verwendung der Daten einreichen: Außerdem erhalten alle Professor*innen ein Formular zur Erklärung bezüglich der Verwendung ihrer Daten. Mit dieser Erklärung wird mitgeteilt, ob die Leuphana Universität sie aus gebotenem Anlass, insbesondere um ihnen Informationen und Einladungen zu universitären Veranstaltungen zukommen zu lassen, auch nach ihrer Versetzung in den Ruhestand kontaktieren darf.
  5. Weitere organisatorische Fragen klären: Evtl. organisatorische Fragen, die die Professur betreffen, sind direkt zwischen der/dem ausscheidenden/m Professor*in und dem Dekanat zu klären

Formulare

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Weiterführende Hinweise

Die Höhe der ab Ruhestandsbeginn zustehenden Versorgungsbezüge wird durch das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) Hannover berechnet.

Falls Sie sich vorab weiter informieren möchten, finden Sie, insbesondere unter den Punkten "Bei Ruhestandsbeginn", "Anrechnung von Einkünften" und "Weitere Themen," viele Merkblätter und Formulare auf der Homepage des NLBV.

Einzelheiten bezüglich der weiteren Einbindung von Professor*innen im Ruhestand an der Leuphana Universität Lüneburg finden sich in der Richtlinie zu Leistungen der Universität für Professor*innen im Ruhestand.

Kontakt

  • Inga Baumann
  • Tobias Kinkel
  • Swenja Jesswein