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Erwerbsminderungsrente
Alle wichtigen Informationen zur Erwerbsminderungsrente an der Leuphana finden Sie nachfolgend. Die Hinweise informieren über den Rechtsstand am 01.07.2022.Es wird ausdrücklichdarauf hingewiesen, dass die Hinweise eine zusammenfassende Information über die maßgeblichen Rechtsvorschriften enthalten und das Studium dieser Rechtsvorschriften nicht ersetzen können. Sie enthalten keine Auskünfte zu allen Detailfragen und berücksichtigen keine evtl. individuellen Besonderheiten.
Allgemeine Hinweise
Sollten Sie eine Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, sind bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres individuelle Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Die Höhe der verschiedenen Hinzuverdienstgrenzen errechnet Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung.
Damit Sie diese Grenzen nicht überschreiten, können Sie Ihre Arbeitszeit bei der Leuphana Universität Lüneburg auf Antrag reduzieren. Den Umfang der Stundenreduzierung ermitteln wir auf Ihre Anfrage hin gern.
Kontakt
Die vorstehenden Informationen können eine evtl. im Einzelfall erforderliche Auskunft nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich bei Klärungsbedarf und Fragen an die folgenden Kolleg:innen in der Abteilung Personal:
- Mareen Kröger