Wartezeit

Als Wartezeit gilt die Zeit nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und vor Beginn des Studiums. Die Wartezeit wird jeweils in vollen Halbjahren gerechnet: vom 1. April bis 30. September und vom 1. Oktober bis 31. März des folgenden Jahres. Wenn Ihr Abschlusszeugnis beispielsweise im Mai ausgestellt wurde, beginnt die Wartezeit ab 1. Oktober. Die insgesamt zu berücksichtigende Wartezeit ist auf 16 Halbjahre begrenzt.

Für das Ansammeln von Wartesemestern ist in Niedersachsen keine Bewerbung an einer Hochschule erforderlich. Die Hochschule errechnet die Wartesemester vom Datum der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Bewerbungszeitpunkt.

Studienzeiten im Ausland sowie in Deutschland an einer staatlich nicht anerkannten Hochschule werden bei der Berechnung der Wartezeit berücksichtigt.

Wartezeitquote

Von den nach Abzug der Vorab- und Sonderquoten zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden 10 Prozent an die Ranghöchsten auf einer Rangreihe nach Wartezeit vergeben. Bewerberinnen und Bewerber mit längerer Wartezeit haben gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern mit kürzerer Wartezeit Vorrang. Unter Bewerberinnen und Bewerbern mit gleicher Wartezeit entscheiden in der angegebenen Reihenfolge folgende Hilfskriterien: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, gegebenenfalls abgeleisteter Dienst, Los.

Wenn Sie nicht aufgrund Ihrer Wartezeit  zugelassen werden, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, in der Hauptquote über die Qualifiaktionskriterien der Stufe1 (Note und Engagement) und gegebenenfalls Stufe 2 (Studierfähigkeitstest und Auswahlgespräch) eine Zulassung zu erhalten.

Wichtiger Hinweis

Die Wartezeitquote findet bei allen deutschen und ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern aus der EU / dem EWR Anwendung. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU / Nicht-EWR Ländern werden ausschließlich über die Vorab- und Sonderquote zugelassen.

Stufe 1: Note und Engagement

Nach Abzug der Vorab- und Sonderquoten sowie der Wartezeitquote werden die verbleibenden Studienplätze je Studienprogramm nach Qualifikationskriterien vergeben.

In der ersten Stufe des Auswahlverfahrens kommen der Notendurchschnitt Ihrer Hochschulzugangsberechtigung sowie besondere außerschulische Leistungen zum Tragen.

Qualifikationskriterien

  • Note der Hochschulzugangsberechtigung
    Die Abschlussnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung wird in einen Punktwert umgerechnet. Für die Note können Sie maximal 30 Punkte erhalten.
  • Punkte für außerschulisches Engagement
    Für ein freiwilliges Jahr, eine Tätigkeit als Schulsprecher/in, einen mindestens viermonatigen Schul-/Studienaufenthalt im Ausland und weitere, genau definierte außerschulische Leistungen können Sie Zusatzpunkte erhalten. Bei der Anrechnung von außerschulischen Leistungen können Sie maximal 5 Punkte bekommen.

Studienplatzvergabe

Die Punkte aus der Umrechnung der Abschlussnote der Hochschulzugangsberchtigung sowie für die Anerkennung von außerschulischem Engagement werden für jede Bewerberin und jeden Bewerber addiert.

Die addierten Punkte aus der umgerechneten Abschlussnote und außerschulischem Engagement werden in eine Rangfolge gebracht. Gemäß dieser Rangfolge werden 25 Prozent der Studienplätze an die Punktbesten vergeben.

Wichtiger Hinweis

Die erste Stufe des Auswahlverfahrens findet bei allen deutschen und ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern aus der EU / dem EWR Anwendung. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU / Nicht-EWR Ländern werden ausschließlich über die Vorab- und Sonderquote zugelassen.

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