Vorab- und Sonderquoten

Bei jedem Studienprogramm sind 20 Prozent der Studienplätze bestimmten Bewerbergruppen vorbehalten. Diese Plätze werden zuerst vergeben.

Bewerberinnen und Bewerber der einzelnen Gruppen konkurrieren nur innerhalb der jeweiligen Vorab- und Sonderquote miteinander und nicht mit den übrigen Bewerberinnen und Bewerbern.

Folgende Quoten müssen per Gesetz vorab bei der Vergabe der Studienplätze berücksichtigt werden:

  • bis zu 5% für ausländische Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern, die eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben:Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber mit erfolgreich abgelegter Feststellungsprüfung am Studienkolleg oder einem IB-Diploma. Bei der Vergabe der Studienplätze wird ausschließlich die Note der Hochschulzugangsberechtigung (nicht der Feststellungsprüfung) berücksichtigt.
  • bis zu 2% für Härtefälle: Bitte reichen Sie zur Bewerbung zusätzlich einen Härtefallantrag ein.
  • bis zu 3% für Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium: Bitte fügen Sie dem Bewerbungsantrag folgende Unterlagen bei: formloses Motivationsschreiben der Beweggründe für das angestrebte Zweitstudium einschließlich eventueller Nachweise und eine Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums
  • ein zu ermittelnder Anteil für Berufsqualifizierte (höchstens 10%)

Wichtige Hinweise

Bewerberinnen und Bewerber, die über die Vorab- und Sonderquote am Zulassungsverfahren teilnehmen, sind automatisch von der Teilnahme am Zulassungsverfahren der Hauptquote (Wartezeit, Studierfähigkeitstest und Auswahlgespräch) ausgeschlossen. Einzig Bewerberinnen und Bewerber mit einem Härtefallantrag nehmen nach Abzug der Vorab- und Sonderquoten weiter am Zulassungsverfahren in der Hauptquote (Wartezeit, Studierfähigkeitstest und Auswahlgespräch) teil.

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber aus der EU / dem EWR werden ausschließlich über die Hauptquote zugelassen.

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Fax 04131.677-1430
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