Exmatrikulation

Wenn Sie die Universität verlassen möchten und Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, stellen Sie bitte unverzüglich einen Antrag auf Exmatrikulation. Andernfalls werden Sie vom Studierendenservice wegen fehlender Rückmeldung zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Mit der Exmatrikulation verlieren Studierende ihre Mitgliedschaft in der Hochschule und damit alle Rechte und Pflichten.

Senden Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation zu.

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt die Exmatrikulation durch den Studierendenservice grundsätzlich automatisch zum jeweiligen Semesterende, in dem Sie Ihre LETZTE Prüfungsleistung erbracht haben. Ein Antrag auf Exmatrikulation ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Möchten Sie bereits zum Datum Ihrer letzten Prüfungsleistung oder zu einem anderen beliebigen Zeitpunkt im laufenden Semester exmatrikuliert werden, stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation.

Eine Exmatrikulation zu einem rückwirkenden Datum kann von Studierenden nicht gestellt werden!

Eine Exmatrikulation ist möglich, sofern Sie ALLE für Ihren erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. Abschlussarbeit und ggf. Verteidigung) erbracht haben und lediglich noch auf die Prüfungsergebnisse bzw. das Abschlusszeugnis und die Urkunde warten.

Beachten Sie bitte, dass das Prüfungsdatum (Abschlussdatum) trotz abweichender Immatrikulationsdauer, von Einrichtungen außerhalb der Universität (wie z.B. Krankenkassen) als Grundlage für deren Leistungsgewährung verwendet werden kann.

Eine Rückzahlung der kompletten Semesterbeiträge ist möglich, wenn die Exmatrikulation rechtzeitig vor Semesterbeginn oder spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn unter Abgabe Ihres Studierendenausweises mit Semesterticket, erfolgt. Für ein laufendes Semester ist sonst keine Erstattung möglich.

Gemäß Immatrikulationsordnung der Leuphana Universität Lüneburg sind Sie nach der Exmatrikulation nicht mehr berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen. Nach dem Exmatrikulationsdatum erbrachte Leistungen werden weder anerkannt noch angerechnet!

AKTUELLER HINWEIS

Bei Fragen zu einer Exmatrikulation, die zu der o.a. Regelung abweicht, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung oder senden bitte eine Mail an studierendenservice@leuphana.de (bitte geben Sie IMMER Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang im Mailtext an).