Niedersächsisches Studienkolleg

Das Niedersächsische Studienkolleg können Bewerberinnen und Bewerber besuchen, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen.

Erfüllen Ihre Vorbildungsnachweise aus Ihrem Heimatland nicht die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der Leuphana Universität Lüneburg, können Sie, sofern Ihre Fortbildungsnachweise ausreichend sind, in Deutschland ein Studienkolleg besuchen und dort nach einem Jahr die Feststellungsprüfung ablegen. Damit erwerben Sie für eine bestimmte Gruppe von Fächern (z. b. nur technische Fächer) die Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland. Sie können die Feststellungsprüfung auch ohne Vorbereitungskurs am Studienkolleg ablegen. Wenn Sie an der Feststellungsprüfung teilnehmen möchten (mit oder ohne Vorbereitungskurs), kreuzen Sie bitte Entsprechendes auf dem Bewerbungsbogen an. Wenn Uni-Assist der Leuphana Universität Lüneburg mitteilt, dass sie an der Vergabe der Studienplätze erst teilnehmen können, nachdem Sie die Feststellungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, werden Sie von der Leuphana Universität Lüneburg beim Niedersächsischen Studienkolleg angemeldet und erhalten weitere Informationen (Termine etc.).