Besondere Zugangsvoraussetzugen für Unterrichtsfächer der Lehrerbildung
Übersicht der Referenzen
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Das Akkordeon der Englischkenntnisse wird komplett referenziert, d.h. ein neu angelegtes Element innerhalb des Akkordeons wird automatisch mit referenziert.
Das Raster der Befähigungsprüfung im Fach Musik wird nicht konplett referenziert, sodern nur die Textelemente innerhalb des Rasters. Das heißt, ein neu angelegtes Element in diesem Raster wird nicht automatisch mit referenziert.
Das Raster des Eignungstest im Fach Sport wird nicht konplett referenziert, sodern nur die Textelemente innerhalb des Rasters. Das heißt, ein neu angelegtes Element in diesem Raster wird nicht automatisch mit referenziert.
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Nachweis der Englischkenntnisse
Mit folgenden schulischen Leistungen weisen Sie die erforderlichen Englischkenntisse nach:
- die im Abitur ausgewiesene Mindestpunktzahl von 11 Punkten im Fach Englisch als schriftliches Prüfungsfach der gymnasialen Oberstufe (als Durchschnitt der vier Kursstufenhalbjahre oder der Abiturprüfung)
oder - die in den weiteren gültigen HZBen ausgewiesene Abschlussnote von mindestens 2,0 im Fach Englisch
oder - European Baccalaureate mit Englisch als Sprache L1 oder L2 mit der ausgewiesenen Abschlussnote von mindestens 8.0
oder - IB-Diploma mit Englisch als Sprache A im Higher Level mit ausgewiesenen Abschlussnote von mindestens 6.0
Hinweis
Der Nachweis der Englischnote geht aus der Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abschlusszeugnis) hervor. Dies gilt auch für Bewerber*innen, die an einer deutschen Schule im Ausland ihr Abitur absolviert haben.
Mit folgenden Tests können Sie die erforderlichen Englischkenntnisse nachweisen:
- TOEFL-Test (Test of English as a Foreign Language) mit mindestens 90 Punkten (Reading: 21 Punkte, Listening: 19 Punkte, Speaking: 22 Punkte, Writing: 20 Punkte)
Testdurchführung am Testzentrum oder als Home Edition, sowie 4-Fähigkeiten-TOEFL iBT-Paper Edition ab Testdatum 12. April 2021 - Cambridge B2 First mit mindestens Scale 175
- Cambridge C1 Advanced mit mindestens Scale 180
- Cambridge C2 Proficiency mit mindestens Scale 200
- IELTS Academic Version (International English Language Testing System) mit mindestens 6,5 Punkten
- Pearson Test of English, Academic Test (PTE Academic) mit mindestens 63 Punkten
- TOEIC- *4 skills* Test mit mindestens 850 Punkten im Bereich Listening and Reading und 340 Punkten im Bereich Speaking and Writing
Hinweis
Den Nachweis über den Englischtest müssen Sie als Kopie des Testbescheids mit Testergebnis einreichen. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden. Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung dürfen die Testergebnisse nicht älter als 2 Jahre sein.
Folgender Nachweis wird für Englisch als Muttersprache anerkannt:
- Zeugnis einer englischsprachigen Schule, das in dem jeweiligen Land zum Studium berechtigt
Als Nachweis müssen Sie die Kopie des Abschlusszeugnises einreichen.
Hochschulstudium
Die erforderlichen Englischkenntnisse können Sie mit bereits absolvierten Modulen nachweisen, sofern diese die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Erfolgreicher Abschluss eines englischsprachigen Studiums.
Wichtiger Hinweis
Den Nachweis der Englischkenntnisse müssen Sie grundsätzlich mit der Bewerbung, spätestens jedoch bis zum Vorlesungsbeginn einreichen. Als Nachweis dient ausschließlich das Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis oder Zertifikat. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden. Eingereichte Testergebnisse dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Können Sie den Nachweis bei der Bewerbung nicht vorlegen, werden Sie, sofern Sie eine Zulassung erhalten, befristet zugelassen und müssen den Nachweis spätestens bis zum Vorlesungsbeginn erbringen. Wird der Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht, erfolgt die Exmatrikulation.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich die für die Befähigungsprüfung einschlägige Zugangsordnung derzeit im Gremienprozess befindet. Für Bewerber*innen für eine Teilnahme an der diesjährigen Befähigungsprüfung könnte sich vorbehaltlich eines Senatsbeschlusses, dessen Genehmigung und Bekanntmachung der praktische Prüfungsteil wie nachfolgend dargestellt ändern.
Einsendeschlussfür den Antrag auf Zulassung zur Befähigungsprüfung ist der 31. Mai eines jeden Jahres.
Informationen zur Befähigungsprüfung, den Antrag auf Zulassung sowie die Termine finden Sie auf der Seite zur künstlerischen Eignungsprüfung für das Fach Musik des Instituts für Kunst, Musik und ihre Vermittlung (IKMV).
Möchten Sie das Unterrichtsfach Kunst studieren, müssen Sie vorab eine Befähigungsprüfung absolvieren.
Einsendeschluss für den Antrag auf Zulassung zur Befähigungsprüfung ist der 31. Mai eines jeden Jahres. Diesem Antrag ist ein tabellarischer Lebenslauf beizufügen, aus dem ästhetisch-künstlerische Schwerpunkte hervorgehen.
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende künstlerische Aufgabenstellungen:
1. Beantwortung einer ästhetisch-theoretischen Fragestellung (max. 200 Wörter)
2. Bildliche Auseinandersetzung (digitale Abbildung) zu einer künstlerisch-ästhetischen Fragestellung.
Alle Informationen zur Befähigungsprüfung, den Antrag auf Zulassung sowie den Termin finden Sie auf der Seite zur künstlerischen Eignungsprüfung für das Fach Kunst des Instituts für Kunst, Musik und ihre Vermittlung (IKMV).
Möchten Sie das Unterrichtsfach Sport studieren, müssen Sie vorab einen Eignungstest absolvieren.
Einsendeschluss für den Antrag auf Zulassung zum Eignungstest ist der 20. Juni jeden Jahres. Sie können sich u. U. vom Eignungstest befreien lassen. Der Antrag auf Befreiung vom Eignungstest muss ebenfalls bis zum 20. Juni bei der Universität eingegangen sein. Den Antrag zur Zulassung finden Sie auf der Seite des Eigungstests für das Fach Sport des Instituts für Bewegung, Sport und Gesundheit (IBSG). Ebenso werden Ihnen dort alle Informationen zu den Inhalten, Anforderungen und Bewertungen des Eignungstest zur Verfügung gestellt sowie der Termin des Eignungstests und des Übungstags bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie dem Antrag zum Eignungstest ein ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate) beifügen müssen, in dem die Sporttauglichkeit bescheinigt wird.
Darüber hinaus müssen Sie einen Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als zwei Jahre) sowie einen Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens des DLRG, des DRK oder des ASB–Bronze (nicht älter als 2 Jahre) vorweisen. Diese beiden Nachweise können Sie bis zum Ende des ersten Fachsemesters nachreichen.
Deutschkenntnisse
Bei der Bewerbung für ein Lehrerbildungsprogramm brauchen Bewerberinnen und Bewerber, die an einer deutschen Schule im Ausland die Allgemeine Hochschulreife erworben haben oder am Studienkolleg eine Feststellungsprüfung absolviert haben oder in Deutschland ein IB-Diploma erworben haben, KEINE Deutschkenntnisse nachweisen.
Bewerberinnen und Bewerber, die das IB-Diploma nicht in Deutschlanderworben haben,müssen für ein deutschsprachiges Lehrerbildungsprogramm zusätzlich zu den besonderen Zugangsvoraussetzungen für die Unterrichtsfächer Englisch, Musik und Sport auch AUSREICHENDE Deutschkenntnisse nachweisen.