Sprachkenntnisse

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Sprachkenntnisse für deutschsprachige Studienprogramme

Möchten Sie sich für ein deutschsprachiges Studienprogramm am Leuphana College bewerben, müssen Sie ausreichende Deutsch- und Englischkenntnisse nachweisen.

Möchten Sie am Leuphana College ein deutschsprachiges Bachelor-Programm studieren, benötigen Sie ausreichende Deutschkenntnisse.

Nachweise

Die folgenden Nachweise werden für eine uneingeschränkte Zulassung am Leuphana College anerkannt:*

  • Hochschulzugangsberechtigung von einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland
  • erfolgreiche Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg
  • erfolgreich abgeschlossenes deutschsprachiges Hochschulstudium (komplettes Studium in deutscher Sprache)
  • Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD II)
  • Goethe Zertifikat C2 (entspricht Großes Deutsches Sprachdiplom)
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH mindestens Stufe 2)
  • Test DaF mit  insgesamt mindestens 16 Punkten, davon in allen Teilprüfungen mindestens 4 Punkte (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck)

Die Deutschkenntnisse sind grundsätzlich zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Der Nachweis muss jedoch spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung beim Studierendenservice vorgelegt werden. Die Testergebnisse dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.

*gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ausländischer Studienbewerber vom 16.04.2014

Ordnung

Am Leuphana College müssen Sie bei der Bewerbung für ein deutschsprachiges Studienprogramm auch Englischkenntnisse nachweisen.

Englisch als Muttersprache

Als Muttersprachler*in sind Sie vom Nachweis der Englischkenntnisse befreit, wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung von einer englischsprachigen Schule vorlegen können.

Als Nachweis müssen Sie die Kopie des Abschlusszeugnisses einreichen. Der Nachweis muss grundsätzlich zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. Der Nachweis kann spätestens bis Vorlesungsbeginn nachgereicht werden.

Englischtest

Mit folgenden Tests können Sie die erforderlichen Englischkenntnisse nachweisen**

  • internetbasierter TOEFL (Test of English as a Foreign Language) mit mindestens 61 Punkten
  • papierbasierter TOEFL (Test of English as a Foreign Language) mit mindestens 500 Punkten
  • IELTS Academic Version (International Language Testing System) mit mindestens 4,5 Punkten
  • FCE-Test (Cambridge First Certificate in English) mit mindestens Level C
  • TOEIC Listening & Reading mit mindestens 650 Punkten
  • TOEIC Speaking & Writing mit mindestens 280 Punkten

Die Testergebnisse dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. Die Englischkenntnisse sind grundsätzlich zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Sie können jedoch bis spätestens zum Abschluss des 2. Fachsemesters nachgeholt werden. Wird der Nachweis nicht bis zu diesem Zeitpunkt erbracht, erfolgt die Exmatrikulation. Der TOEIC Listening & Reading sowie ein Vorbereitungskurs werden an der Leuphana angeboten.

** gemäß der Allgemeinen Ordnung für den Zugang und die Zulassung zum “Leuphana Bachelor” vom  23.05.2017

Ordnung für Leuphana Bachelor

Möchten Sie einen englischsprachigen Major am Leuphana College studieren, benötigen Sie ausreichende Englischkenntnisse. Deutschkenntnisse sind nicht erforderlich.

Am Leuphana College müssen Sie bei der Bewerbung für ein englisschschsprachiges Studienprogramm Englischkenntnisse nachweisen.

Englisch als Muttersprache

Als Muttersprachler*in sind Sie vom Nachweis der Englischkenntnisse befreit, wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung von einer englischsprachigen Schule vorlegen können.

Als Nachweis müssen Sie die Kopie des Abschlusszeugnisses einreichen. Der Nachweis muss grundsätzlich zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. Der Nachweis kann spätestens bis Vorlesungsbeginn nachgereicht werden.

Englischtest

Mit folgenden Tests können Sie die erforderlichen Englischkenntnisse nachweisen:

  • internetbasierter TOEFL (Test of English as a Foreign Language) mit einem Punktwert von mindestens 97 Punkten
  • IELTS (International English Language Testing System) mit mindestens 6,5 Punkten (Academic Version)
  • CAE-Test (Cambridge Certificate of Advanced English) mit mindestens Level B
  • FCE-Test (Cambridge First Certificate in English) mit mindestens Grade A
  • TOEIC-4 skills mit einer Punktzahl von mindestens 850 Punkten im Bereich Listening and Reading und 340 Punkten im Bereich Speaking and Writing

Die Testergebnisse dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 2 Jahre sein. Der Nachweis der Englischkenntnisse muss grundsätzlich zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. Der Nachweis kann spätestens bis Vorlesungsbeginn nachgereicht werden.

** gemäß der Allgemeinen Ordnung für den Zugang und die Zulassung zum “Leuphana Bachelor” vom 23.05.2017

Ordnung für Leuphana Bachelor

Wichtiger Hinweis

Das Angebot englischsprachiger Minor ist beschränkt. Derzeit können Sie folgende Minor in Englisch studieren:

  • Nachhaltigkeitswissenschaften / Sustainabilty Science (DE / EN)*
  • Philosophie / Philosophy (DE / EN)*
  • Popular Music Studies (EN)
  • Psychology and Society (EN)
  • Volkswirtschaftslehre / Economics (DE / EN)*

    *Deutschsprachiger Minor, der auch in Englisch studiert werden kann

Möchten Sie einen deutschsprachigen Minor studieren, dann sollten Sie idealerweise über Deutschkenntnisse auf C1- oder DSH-2-Niveau verfügen.

Bitte beachten Sie, dass Grundkenntnisse der deutschen Sprache für die Gestaltung des Alltags in Lüneburg unerlässlich sind, wie etwa bei der Wohnungssuche.

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