Rahmenprüfungsordnung

Die Rahmenprüfungsordnung legt die allgemeinen Bedingungen für die Prüfungen fest. Sie ist rechtsverbindlich und regelt unter anderem den Studienablauf, die Zulassungsvoraussetzungen, die Anerkennung von Leistungen, den Prüfungsablauf, Prüfungstermine und Anmeldefristen,  Versäumnis und Rücktritt von Prüfungen, Täuschung bei Prüfungen sowie die Notenbildung, Wiederholungsmöglichkeiten u.v.a.m..

Anrechnungsleitlinien weiterbildende Masterstudiengänge

Die Anrechnungsleitlinien regeln das Verfahren der Anrechnung für den zusätzlichen Erwerb von Credit Points zur Erfüllung etwaiger Zulassungsauflagen zu den weiterbildenden Masterstudiengängen (300 CP-Leitlinie), die Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen sowie die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf die weiterbildenden Masterstudiengänge.

Rahmenprüfungsordnung fakultätsübergreifende weiterbildende Masterstudiengänge (ab Sommersemester 2018)

Die Rahmenprüfungsordnung legt die allgemeinen Bedingungen für die Prüfungen fest. Sie ist rechtsverbindlich und regelt unter anderem den Studienablauf, die Zulassungsvoraussetzungen, die Anerkennung von Leistungen, den Prüfungsablauf, Prüfungstermine und Anmeldefristen,  Versäumnis und Rücktritt von Prüfungen, Täuschung bei Prüfungen sowie die Notenbildung, Wiederholungsmöglichkeiten u.v.a.m..

 

 

Weitere Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge

Archiv

Informationen und Formulare

  • Anmeldung zu PS-Prüfungsleistungen (außer Masterarbeit)
  • Anerkennung von Prüfungsleistungen

Informationen und Formulare

Anmeldung zu PS-Prüfungsleistungen (außer Masterarbeit)

Ab dem Beginn eines Semesters können Sie sich über myCampus zu allen Prüfungen des jeweiligen Semesters anmelden und bis einen Tag vor der Prüfung auch selbständig wieder abmelden.

Informationen zur Prüfungsanmeldung über myCampus

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule Prüfungsleistungen erbracht haben oder außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben können diese für Ihr jetziges Studium an der Leuphana Universität angerechnet werden.

Den Antrag auf Anerkennung reichen Sie bitte zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis (z. B. Transcript of Records, Zertifikat) sowie mit relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z. B. Modulbeschreibung) im Studiengang ein.

Nach der inhaltlichen Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid ob eine Anerkennung erfolgt.

Für den Erwerb des Mastergrades müssen Sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben aus Bachelor- und Masterstudium zusammen 300 Credit Points nachweisen.

Aus dem Erststudium bringen einige Studierende jedoch nur 180 oder 210 Credit Points mit und erwerben 60 oder 90 Credit Points im berufsbegleitenden Masterstudium. In einigen Fällen entsteht also eine CP-Lücke, das sogenannte CP-Delta. Deshalb müssen bis zur Abgabe der Masterarbeit zusätzliche Credit Points erworben werden.

Die Veranstaltungen, mit denen Sie Ihr CP-Delta füllen wollen, werden vorab schriftlich zwischen Ihnen und der Studiengangsleitung festgehalten (Learning & Accreditation Agreement). Das Learning & Accreditation Agreement kann im Laufe des Studiums im Einvernehmen der Beteiligten angepasst werden.

Sollten Sie nicht über die zur Zulassung zu den weiterbildenden Masterstudiengängen notwendigen ECTS-Punkte hochschulisch erworbener Vorleistung verfügen (210 ECTS-Punkte für Master-Studiengänge mit 90 ECTS  bzw. 240 ECTS-Punkte für Master-Studiengänge mit 60 ECTS), haben Sie neben der Belegung von Zusatzangeboten der Professional School die Möglichkeit, ‚fehlende‘ Leistungen durch die Anerkennung und Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen im Rahmen eines Brückenmoduls (bis zu 30 ECTS-Punkte) auszugleichen.

Es können hierbei auch berufliche Kompetenzen angerechnet werden, die Sie im Rahmen der Berufstätigkeit erworben haben, die Sie als Nachweis notwendiger einschlägiger Berufserfahrung für den Zugang zum Masterstudiengang eingereicht haben.

Studierende sind verpflichtet, Änderungen an den bei der Immatrikulation erhobenen Daten unverzüglich mitzuteilen.

Gerade bei Adress- und Namensänderung sollten die geänderten Daten der/dem Sachbearbeiter_in im Studierendservice sofort übermittelt werden, um sicherzustellen, dass wichtige Studienunterlagen Sie erreichen. Um Sie schneller erreichen zu können, sollten Sie auch Ihre Telefonnummer bzw. Handynummer mitteilen.

Damit Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig und auf unkompliziertem Wege erhalten, gibt es die Möglichkeit Ihre Daten direkt in myCampus eigenverantwortlich zu ändern. Über myCampus können Sie die Semesteranschrift sowie Ihre Telefonnummer ändern. Alle anderen Daten lassen Sie bitte im Studierendenservice mittels des entsprechenden Formulares ändern.

Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Namensänderung den Antrag und die Urkunde der Namensänderung benötigen.

Sie können sich bis zum Ende der Rückmeldefrist, in Ausnahmen auch noch innerhalb von einem Monat nach Vorlesungsbeginn, auf schriftlichen Antrag beurlauben lassen. 

Auch während einer Beurlaubung bleiben Sie Mitglied der Leuphana Universität Lüneburg und behalten den Studierendenstatus. Sie sind jedoch nicht berechtigt, in dieser Zeit Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen zu erbringen. Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester angerechnet.

Die Beurlaubung ist je Studiengang nur für volle Semester und in der Regel nur für jeweils höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester zulässig. Beurlaubungen für das erste und vorhergehende Fachsemester sind NICHT zulässig!

Ausnahme: Beurlaubung über 4 Semester

Wollen Sie während der Dauer des Studiums eines Studienganges mehr als vier Semester beurlaubt werden, müssen Sie einen wichtigen Grund nachweisen. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • gesundheitliche Gründe,
  • Studienaufenthalt im Ausland,
  • Ableistung eines im Studienplan oder in der Prüfungsordnung vorgesehenen Praktikums, das nicht Teil des Studiums ist,
  • Tätigkeit in der akademischen oder Studentischen Selbstverwaltung,
  • familiäre Gründe (z.B. Schwangerschaft/Kindererziehung).

Gebühren während der Beurlaubung

Gemäß § 1 und 3 Studentenwerksordnung vom 14.05.2014  erhebt die Leuphana Universität Lüneburg nur den Studentenwerksbeitrag. 

Sie können sich beim Studentenwerk unter bestimmten Voraussetzungen von den Studentenwerksbeiträgen befreien lassen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei dem Studentenwerk OstNiedersachsen, Munstermannskamp 3 in 21335 Lüneburg.

Bei später gestellten Anträgen wird der bereits gezahlte Semesterbeitrag nur zurück erstattet, wenn der Antrag bei Studierendenservice vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn eingeht. Neben den Antrag muss der evtl. bereits ausgestellte Studierendenausweis incl. des Semestertickets und alle Bescheinigungen innerhalb der o.g. Frist eingegangen sein.

Rücknahme der Beurlaubung

Eine Beurlaubung kann bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn zurück genommen werden.

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original - je nach Art der Prüfung - beim Prüfer/bei der Prüferin oder im Studierendenservice einreichen. Aus dem Attest muss die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend). Nähere Informationen finden Sie in den Informationen zum Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen.

Wenn Sie die Universität verlassen möchten und Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, stellen Sie bitte unverzüglich einen Antrag auf Exmatrikulation. Andernfalls werden Sie vom Studierendenservice wegen fehlender Rückmeldung zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Mit der Exmatrikulation verlieren Studierende ihre Mitgliedschaft in der Hochschule und damit alle Rechte und Pflichten.

Senden Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation zu.

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt die Exmatrikulation durch den Studierendenservice grundsätzlich automatisch zum jeweiligen Semesterende, in dem Sie Ihre LETZTE Prüfungsleistung erbracht haben. Ein Antrag auf Exmatrikulation ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Möchten Sie bereits zum Datum Ihrer letzten Prüfungsleistung oder zu einem anderen beliebigen Zeitpunkt im laufenden Semester exmatrikuliert werden, stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation.

Eine Exmatrikulation zu einem rückwirkenden Datum kann von Studierenden nicht gestellt werden!

Eine Exmatrikulation ist möglich, sofern Sie ALLE für Ihren erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. Abschlussarbeit und ggf. Verteidigung) erbracht haben und lediglich noch auf die Prüfungsergebnisse bzw. das Abschlusszeugnis und die Urkunde warten.

Beachten Sie bitte, dass das Prüfungsdatum (Abschlussdatum) trotz abweichender Immatrikulationsdauer, von Einrichtungen außerhalb der Universität (wie z.B. Krankenkassen) als Grundlage für deren Leistungsgewährung verwendet werden kann.

Eine Rückzahlung der kompletten Semesterbeiträge ist möglich, wenn die Exmatrikulation rechtzeitig vor Semesterbeginn oder spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn unter Abgabe Ihres Studierendenausweises mit Semesterticket, erfolgt. Für ein laufendes Semester ist sonst keine Erstattung möglich.

Gemäß Immatrikulationsordnung der Leuphana Universität Lüneburg sind Sie nach der Exmatrikulation nicht mehr berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen. Nach dem Exmatrikulationsdatum erbrachte Leistungen werden weder anerkannt noch angerechnet!

AKTUELLER HINWEIS

Bei Fragen zu einer Exmatrikulation, die zu der o.a. Regelung abweicht, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung oder senden bitte eine Mail an studierendenservice@leuphana.de (bitte geben Sie IMMER Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang im Mailtext an).

Die Masterarbeit wird am Ende Ihres Studiums angefertigt. Nähere Informationen zu Bearbeitungszeit und zu spezifischen Besonderheiten finden Sie in der FSA Ihres Studienganges.

Das Antragsformular muss von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben werden. Bitte achten Sie auf einen leserlichen Themenvorschlag (in englischer und deutscher Sprache).

Anschließend holen Sie die Unterschriften der Prüfer/innen und der Studiengangsleitung ein und reichen den Antrag im Original im Studierendenservice ein.

Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Zulassung zur Masterarbeit mit dem genauen Abgabetermin.

Aus Datenschutzgründen dürfen Noten nicht per E-Mail mitgeteilt werden.

E-Mails sind aus technischer Sicht wie Postkarten lesbar, außerdem ist es möglich, dass jemand unter falschem Namen Ergebnisse abfordern könnte.

Wenn Sie dennoch per E-Mail Prüfungsergebnisse oder Notenbescheinigungen (Transcript of Records) erhalten möchten, reichen Sie bitte nachstehendes Formular im Infoportal des Studierendenservices ein.

Modulprüfungen werden grundsätzlich durch die für die Lehrveranstaltungen des Moduls Verantwortlichen abgenommen.

Für die Abschlussarbeit müssen Sie sich selber zwei Gutachter/innen suchen. Bitte vergewissern Sie sich vor Antragsstellung im Studiengang, ob die von Ihnen gewünschten Personen in Ihrem geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.

Ab dem Wintersemester 2018/2019 wird das landesweite Semesterticket der niedersächsischen Hochschulen eingeführt. Dies gilt jedoch nicht für berufsbegleitend Studierende. Studierende der Professional School erhalten somit kein Semesterticket.

Bei Diebstahl des Studierendenausweises/Semestertickets ist eine Kopie der Anzeige bei der Polizei mit einzureichen, bei allen anderen Fällen muss eine Begründung abgegeben werden.

Der Antrag ist mit originaler Unterschrift zu versehen. Die Einreichung erfolgt entweder persönlich im Infoportal oder per Post.

Kosten

Es werden bei der Antragstellung 5,00 € Bearbeitungsgebühren in bar fällig.

Zustellung des Neues Semestertickets/Studierendenausweises

Bei Diebstahl kann das neue Semesterticket / der Studierendenausweis sofort persönlich ausgehändigt werden. In allen anderen Fällen wird dies nach der Bearbeitung per Post an die angegebene Adresse versandt.

Fachspezifische Anlagen

Die fachspezifischen Anlagen (FSAn), die bei jedem Studiengang hinterlegt sind, gehören zur Rahmenprüfungsordnung und enthalten das fachspezifische Curriculum. Rechtsverbindlich und detailliert sind die zu erbringenden Module und deren Inhalt, die Veranstaltungsformen, die Art und Anzahl der Prüfungsleistungen sowie die zu erwerbenden Credit Points geregelt.

  • Komplementäres Modul weiterbildende Masterstudiengänge
  • Fachspezifische Anlage Arts and Cultural Management - M.A.
  • Fachspezifische Anlage Auditing - M.A.
  • Fachspezifische Anlage Baurecht und Baumanagement - M.A.
  • Fachspezifische Anlage Competition & Regulation LL.M.
  • Fachspezifische Anlage Corporate & Business Law LL.M.
  • Fachspezifische Anlage Data Science M.Sc.
  • Fachspezifische Anlage Digital Production Management
  • Fachspezifische Anlage Digital Transformation Management
  • Fachspezifische Anlage 5.3 Governance and Human Rights - M.A.
  • Fachspezifische Anlage Manufacturing Management/Industriemanagement - MBA (auslaufend)
  • Fachspezifische Anlage Nachhaltigkeitsrecht - Energie, Ressourcen, Umwelt - LL.M.
  • Fachspezifische Anlage Performance Management - MBA
  • Fachspezifische Anlage Performance Leadership
  • Fachspezifische Anlage Prävention & Gesundheitsförderung - MPH
  • Fachspezifische Anlage Sozialmanagement MSM
  • Fachspezifische Anlage Strategic Management
  • Fachspezifische Anlage Sustainable Chemistry
  • Fachspezifische Anlage Sustainable Chemistry Management
  • Fachspezifische Anlage Sustainability Management - MBA
  • Fachspezifische Anlage Tax Law - Steuerrecht - LL.M.
  • Fachspezifische Anlage Wirtschaftsingenieurwesen M.SC.

Fachspezifische Anlage Digital Transformation Management

Gebührenordnungen / Zugangs- und Zulassungsordnungen

  • Gebührenordnungen
  • Zugangs- und Zulassungsordnungen

Gebührenordnungen / Zugangs- und Zulassungsordnungen

Gebührenordnungen

Die Gebührenordnungen regeln die Höhe der Gebühren für die Teilnahme an den Studiengängen und der Teilnahme an einzelnen Modulen oder Vorkursen, sowie deren Fälligkeit und Ausnahmeregelungen.

Zugangs- und Zulassungsordnungen

Die Ordnungen über Zugang und Zulassung regeln die Zugangsvoraussetzungen, Zulassungszahlen, Aufnahmetermine, Bewerbungsfristen und das Zulassungsverfahren.

Jeder Studiengang hat zusätzlich eine Ordnung über Besondere Zugangsvoraussetzungen. Sie regeln welcher Studienabschluss oder welche Berufserfahrung nachgewiesen werden muss um in dem ausgewählten Studiengang zugelassen zu werden.

Ordnungen über Zugang und Zulassung:

Ordnungen über Besondere Zugangsvoraussetzungen: