Zugangsvoraussetzungen mit deutscher HZB

Übersicht der Referenzen

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  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Fachgebundene Hochschulreife

Allgemeine Fachhochschulreife

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Berufliche Vorbildung (Meister/in, Techniker/in etc.)

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Abschluss einer dreijährigen Ausbildung

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  • Immaturen- oder Z-Prüfung
  • International Baccalaureate Diploma

Feststellungsprüfung am Studienkolleg

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Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Die Allgemeine Hochschulreife ist eine Studienberechtigung für alle Hochschulenohne Beschränkung auf bestimmte Fächer oder Fachgebiete. Sie wird in der Regel durch eine erfolgreich abgelegte Abiturprüfung erworben.

Die Allgemeine Hochschulreife kann an diversen deutschen Schuleinrichtungen erlangt werden:

  • Gymnasium (allg. Hochschulreife)
  • Fachgymnasium (allg. Hochschulreife)
  • Gesamtschule (allg. Hochschulreife)
  • Abendgymnasium
  • Berufsoberschule (allg. Hochschulreife)
  • Kolleg (allg. Hochschulreife)
  • Studienkolleg (allg. Hochschulreife)

Die Allgemeine Hochschulreife kann auch durch eine andere Prüfung als die Abiturprüfung erworben werden:

  • Beruflich Qualifizierte Allg. Hochschulreife
  • Allgemeine Hochschulreife im Ausland erworben
  • Allgemeine Hochschulreife ohne Angaben
  • Abschluss / Zwischenprüfung (allg. Hochschulreife)
  • externe Prüfung (allg. Hochschulreife)

Auf Ihrem Abschlusszeugnis ist vermerkt, ob Sie die Allgemeine Hochschulreife besitzen.

Fachgebundene Hochschulreife


Fachgebundene Hochschulreife / Allgemeine Fachhochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife ist eine Studienberechtigung für bestimmte Fachrichtungen beziehungsweise Studiengänge an Hochschulen. Sie kann an diversen deutschen Schuleinrichtungen erworben werden:

  • Berufsoberschule (fachgebundene Hochschulreife)
  • Fachakademie (fachgebundene Hochschulreife)
  • Studienkolleg (fachgeb. Hochschulreife)

Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch folgende Prüfungenerlangt werden.

  • Begabtenprüfung (fgHR)
  • Abschluss / Zwischenprüfung (fachgebundene Hochschulreife)

Auf Ihrem Abschlusszeugnis ist vermerkt, ob Sie eine fachgebundene Hochschulreife besitzen.

Allgemeine Fachhochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt Sie in ganz Deutschland zum Studium an Fachhochschulen sowie an Universitäten in der Fachrichtung der zuvor besuchten Berufsoberschule bzw. Ihres Abschlusses.

Ebenso erlangen Sie mit der Fachhochschulreife deutschlandweit Zugang zu allen Studiengängen an Fachhochschulen. Außerdem, und das ist besonders in Niedersachsen, können Studiengänge an Universitäten aufgenommen werden, die der Fachrichtung der Fachhochschulreife entsprechen. Dieser Abschluss wird in der Regel durch den Besuch einer bestimmten Fachoberschule erworben (Technik, Soziales, Wirtschaft etc). 

Über diese grundsätzliche Regelung hinaus haben Sie an der Leuphana die Möglichkeit, sich unabhängig von Ihrer Fachrichtung auf ein Bachelor-Studium Ihrer Wahl zu bewerben. Dies gilt für alle Studiengänge inklusive der Lehrkräftebildung. Voraussetzung für die Aufhebung der Fachbindung sind hinreichende Kenntnisse in den Unterrichtsfächern Mathematik, Deutsch und – falls auf Ihrem Abschlusszeugnis ausgewiesen – einem naturwissenschaftlichen, technischen oder geisteswissenschaftlichen Fach. Die Durchschnittsnote dieser zwei bzw. drei Einzelnoten muss mindestens 3,0 betragen.

Einen Überblick über die möglichen schulischen Abschlüsse mit Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter „Studieren in Niedersachsen“.

Auf Ihrem Abschlusszeugnis ist vermerkt, ob Sie eine fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzen. Weitere Informationen können Sie dem beigefügten Infoblatt entnehmen.

Berufliche Vorbildung (Meister/in, Techniker/in etc.)


Berufliche Vorbildung (Meister*in, Techniker*in etc.)

Wenn Sie eine Fortbildungsprüfung abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium beginnen. Zu den Fortbildungsprüfungen zählen u. a.:

  • Meister*in
  • Fachwirt*in
  • staatlich geprüfte*r Betriebswirt*in
  • staatlich geprüfte*r Techniker*in
  • staatlich anerkannte*r Erzieher*in
  • Abschluss einer anderen vom Fachministerium als gleichwertig festgestellten Vorbildung (Fortbildungsabschlüsse im Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden)

Mit Abschluss einer Fortbildungsprüfung verfügen Sie über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung: Sie können sich somit für alle Studienprogramme am College bewerben.

Eine vollständige Übersicht der beruflichen Vorbildungen finden Sie auf der Seite Studieren in Niedersachsen.

Abschluss einer dreijährigen Ausbildung


Dreijährigen Ausbildung und min. dreijährige Berufserfahrung

Nach Abschluss einer staatlich anerkannten Ausbildung, die auf drei Jahre angelegt ist und einer anschließenden dreijährigen Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf besitzen Sie eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Dasselbe gilt, wenn Sie Stipendiat/in des Aufstiegsprogramms des Bundes sind und mindestens zwei Jahre diesen Beruf ausüben.

Eine Übersicht staatlich anerkannter Ausbildungsberufe finden Sie auf der Seite berufenet der Agentur für Arbeit.

Immaturen- oder Z-Prüfung

Wenn Sie erfolgreich die Immaturen- oder Z-Prüfung absolviert haben, besitzen Sie einen fachgebundenen Hochschulzugang.

International Baccalaureate Diploma

Das International Baccalaureate Diploma (IB-Diploma) ist ein Bildungsabschluss, der Sie zum Studium am Leuphana College berechtigt.

Das IB-Diploma ist eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung: Sie können sich somit für alle Studienprogramme am College bewerben.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung des IB-Diploma als Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland finden Sie auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).

Feststellungsprüfung am Studienkolleg

Haben Sie die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland erfolgreich absolviert, dann besitzen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung, die Sie zum Studium am Leuphana College berechtigt.

Die Feststellungsprüfung ist eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung: Sie können Sie folglich nur für bestimmte Studienprogramme am College bewerben.

Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abschlusszeugnis) müssen Sie als Kopie bis zum 15. Juli einreichen. Dabei zählt der Posteingang an der Leuphana als Ausschlussfrist und nicht der Poststempel.

Internationale Studieninteressierte

Für Bewerberinnen und Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung gelten besondere Regelungen. Diese werden Ihnen unter Internationale Studieninteressierte erläutert.