Graduate-School

    Rahmenprüfungsordnung

    Weitere Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School

     

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      Rahmenprüfungsordnung

       

      Weiter Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung

       

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      Die fachspezifischen Anlagen (FSAn), sind ein Teil der Rahmenprüfungsordnung und enthalten das fachspezifische Curriculum. In ihnen sind die zu erbringenden Module und deren Inhalt, die Veranstaltungsformen, die Art und Anzahl der Prüfungsleistungen sowie die zu erwerbenden Credit Points aller Masterprogramm detailliert und rechtsverbindlich geregelt.

      Die Rahmenprüfungsordnung legt die allgemeinen Bedingungen für die Prüfungen fest. Sie ist rechtsverbindlich und regelt unter anderem den Studienablauf, die Zulassungsvoraussetzungen, die Anerkennung von Leistungen, den Prüfungsablauf, Prüfungstermine und Anmeldefristen,  Versäumnis und Rücktritt von Prüfungen, Täuschung bei Prüfungen sowie die Notenbildung, Wiederholungsmöglichkeiten u.v.a.m..

      In der Informationsbroschüre wollen wir Sie über die rechtlichen Grundlagen Ihres Studiums informieren und Fragen rund um das Thema Prüfungen beantworten. Sie erhalten einen Überblick über die Prüfungsformen, organisatorische Abläufe wie An- und Abmeldung von Prüfungen, Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen, Nicht-Bestehen und Wiederholungsmöglichkeiten etc.

       

       

      Die Anmeldungen zu allen Prüfungen erfolgen online über das Hochschulinformationssystem myCampus. Die Prüfungstermine sind absolut verbindlich. 

      Der Anmeldezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 15. November. Bis 3 Werktage vor dem Prüfungstermin bzw. der Prüfungsphase können Sie ohne Angabe von Gründen über myCampus von einer Prüfungsleistung zurücktreten.

      Einzige Ausnahme bildet die Prüfungsform Kombinierte wissenschaftliche Arbeit. Hier kann der o. g. Rücktritt ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden. Dies wird bereits mit der Bereitstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes in myStudy bekannt gegeben. Nach erfolgreicher Anmeldung zur Prüfungsleistung erhalten Sie eine E-Mail. Sollte eine Anmeldung nicht funktionieren, melden Sie sich bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefrist bei Ihrem*r zuständigen Sachbearbeiter*in der Prüfungsadministration im Studierendenservice.

      Tipps für eine schnelle und richtige Prüfungsanmeldung in myCampus finden Sie hier.

      Prüfungsanmeldung: myCampus

       

      Die Masterarbeit wird in der Regel am Ende des Studiums geschrieben.
      Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem Erstprüfer bzw. Ihrer Erstprüferin fest.
      Um sich für die Prüfung anzumelden, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und reichen es im Original beim Studierendenservice ein. Eine ausgedruckte Kopie des Antrags sollten Sie zu Ihren Unterlagen nehmen.

      Für die Abschlussarbeit müssen Sie eigeninitiativ zwei Gutachter*innen suchen.

      Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung im Studierendenservice, ob die von Ihnen gewünschten Personen in dem von Ihnen geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.

      Die Masterarbeit wird in der Regel am Ende des Studiums geschrieben.
      Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem Erstprüfer bzw. Ihrer Erstprüferin fest.
      Um sich für die Prüfung anzumelden, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und reichen es im Original beim Studierendenservice ein. Eine ausgedruckte Kopie des Antrags sollten Sie zu Ihren Unterlagen nehmen.

      Für die Abschlussarbeit müssen Sie eigeninitiativ zwei Gutachter_innen suchen.

      Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung im Studierendenservice, ob die von Ihnen gewünschten Personen in dem von Ihnen geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.

       

      Antrag für die Masterarbeit / Lehramt

      Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original - je nach Art der Prüfung - beim Prüfer/bei der Prüferin oder im Studierendenservice einreichen. Aus dem Attest muss die Beeinträchtigung in Bezug auf die betreffende Prüfung hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend). Nähere Informationen finden Sie in den Informationen zum Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen.

      Wenn Sie in ein Masterprogramm der Graduate School wechseln möchten, dann bewerben Sie sich bitte innerhalb der entsprechenden Frist (bis 15. Januar für das Sommersemester und bis 15. Juli für das Wintersemester) über die Online-Bewerbung.

      Wenn Sie aufgrund von bereits erbrachten Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden möchten, reichen Sie zusätzlich zum Antrag auf Zulassung den unten stehenden Antrag auf Einstufung sowie einen Nachweis über die erbrachten Leistungen (Transcript of Records) im Original ein.

      Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im In- oder Ausland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt.

      Wichtig für alle Anerkennungen: Der Leistungsnachweis (Transcript of Records, o. Ä.) muss immer im Original vorgelegt werden.

       Anerkennungen aus dem Inland:

      Den Antrag auf Anerkennung reichen Sie bitte zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis sowie mit den relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z. B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.

         Anerkennungen aus dem Ausland:

        Bei der Planung und Umsetzung eines Studienaufenthaltes oder eines Praktikums im Ausland werden Sie vom International Center unterstützt.

        Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein "Learning Agreement" ab, so dass Ihnen die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen unproblematisch für Ihr Studium an der Leuphana Universität anerkannt werden. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Learning Agreement gemeinsam mit dem Transcript of Records über die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen im Studierendenservice ein.

        Notenumrechnung

        Die Noten werden bei vergleichbaren  Notensystemen übernommen.

        Bei nicht vergleichbaren linearen Notensystemen werden sie nach der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet

        MODIFIZIERTE BAYRISCHE FORMEL (MBF)
                       Nmax - Nd
        x=1+3  ---------------
                       Nmax – Nmin

        x = gesuchte deutsche Note
        Nmax = Höchstnote des ausländischen Notensystems
        Nmin = unterste Bestehensnote des ausländischen Notensystems
        Nd = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note

        Das Ergebnis wird zur nächstliegenden deutschen Note gerundet, also z.B.: 1,6 => 1,7    2,4 => 2,3    2,6 => 2,7.
        Liegt das Ergebnis genau zwischen zwei deutschen Noten, wird zur besseren Note gerundet, z.B.: 2,5 => 2,3    1,15 => 1,0    3,85 => 3,7

        Noten von Prüfungsleistungen, die innerhalb eines Studierendenaustausch- oder eines Studierendenmobilitätsprogramms erzielt wurden, werden gemäß der Notenumrechnungstabelle für die Leuphana Master und Leuphana Lehrerbildung in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung übernommen.

        Bei anderen, nicht vergleichbaren Notensystemen, wird die anzurechnende Prüfungsleistung unbenotet mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen.

        Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im In- oder Ausland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt.
        Wichtig: Für die Anerkennung muss der Leistungsnachweis immer im Original vorgelegt werden.
         

        Anerkennungen aus dem Inland:
        Den Antrag auf Anerkennung reichen Sie bitte zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis im Original (z.B. Transcript of Records) sowie mit den relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z.B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.
         

        Anerkennungen aus dem Ausland:
        Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein "Learning Agreement" ab, so dass Ihnen die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen unproblematisch für Ihr Studium an der Leuphana Universität anerkannt werden.


        Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Learning Agreement gemeinsam mit dem Transcript of Records über die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen im Studierendenservice ein. Um Noten aus einem nicht vergleichbaren linearen Notensystem umzurechnen, nutzen Sie bitte diesen Notenumrechner.
        Für die Notenumrechnung von Prüfungsleistungen mit anderen nicht vergleichbaren Notensystemen, die innerhalb von Studierendenaustausch- oder Studierendenmobilitätsprogrammen von Musterstudierenden aller Studienprogramme erworben wurden, nutzen Sie bitte die Notenumrechnungstabelle Leuphana Master und Notenumrechnungstabelle Lehrerbildung  
        Bei anderen, nicht vergleichbaren Notensystemen, wird die anzurechnende Prüfungsleistung unbenotet mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen.

         

         

        Informationen zur Anerkennung

        Antrag auf Anerkennung

        AnsprechpartnerInnen für Anerkennungsfragen

        Aus Gründen des Datenschutzes können Notenbescheinigungen / Transcript of Records nur über die von der Leuphana Universität Lüneburg bereitgestellten E-Mail-Adresse angefordert und an diese verschickt werden.
        Sollten Sie keine aktuelle universitäre E-Mail-Adresse mehr haben, müssen Sie den Antrag zur Ausstellung eines Transcript of Records per E-Mail ausfüllen.

        Die Gazette

        Neubekanntmachungen, Änderungen und Ergänzungen werden mit der Bekanntgabe im Amtsblatt (Gazette) der Leuphana Universität rechtskräftig.

        Im Laufe des Studiums gibt es zwei Arten von Prüfungen.
        Leistungsprüfungen aus den Studien-Modellen werden grundsätzlich durch die Lehrveranstaltungen des Modulverantwortlichen abgenommen.

        Für die Masterarbeit müssen Sie sich eigeninitiativ zwei Gutachter_innen suchen.

        Bitte vergewissern Sie sich bevor Sie ihren Antrag zur Masterarbeit stellen, ob die von Ihnen gewünschten Personen in Ihrem geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.

        UNBENUTZTE (also nicht referenzierte) INHALTE - WELCHE SOLLEN ERHALTEN BLEIBEN? IR: Keine

        Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Anlagen, Informationen und Formulare

        Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Prüfungsadministration informieren und beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema Prüfungen. Die Prüfungsadministration ist das ausführende Organ des Prüfungsausschusses.

         

        Auf dieser Seite finden Sie sämtliche prüfungsrelevanten Ordnungen, die Fachspezifischen Anlagen, Informationen zu Prüfungsleistungen und zur Zulassung zu Prüfungen, die Bestätigung von erbrachten Leistungen, die Ausstellung von Abschlussdokumenten, sowie die aktuellen <link file:59638 download herunterladen der datei>Klausurtermine bzw. <link file:56111 download herunterladen der datei>Anmeldefristen/Klausurphasen für alle Master Studienprogramme. 

        Text_Englischkenntnisse nachweisen

        Englischkenntnisse nachweisen

        Alles über den Nachweis ausreichender Englischkenntnisse finden Sie hier.

        Die Umsetzung und Einhaltung der Regeln der Rahmenprüfungsordnung sowie der fachspezifischen Anlagen obliegt dem Studierendenservice.

        Informationen und Formulare

        • infotext anerkennung pruefungsleistungen
        • infotext auslandssemester

        Informationen und Formulare

        infotext anerkennung pruefungsleistungen

        Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule Prüfungsleistungen erbracht haben, können diese für Ihr jetziges Studium an der Leuphana angerechnet werden.

        Den Antrag auf Anerkennung reichen Sie bitte zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis im Original (z. B. Transcript of Records) sowie mit relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z. B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.

        infotext auslandssemester

        Bei der Planung und Umsetzung eines Studienaufenthaltes oder eines Praktikums im Ausland werden Sie vom International Office unterstützt.

        Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein „Learning Agreement“ ab, so dass Ihnen die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen unproblematisch für Ihr Studium an der Leuphana angerechnet werden.

        Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Learning Agreement gemeinsam mit dem Transcript of Records über die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen im Studierendenservice ein.

        Nähere Informationen und Formulare finden Sie auf den Internetseiten des International Office.