Graduate-School
Rahmenprüfungsordnung
- Ordnung zur Durchführung von Online-Prüfungen zur Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor, der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden und der Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School in der jeweils geltenden Fassung (7. Juli 2023)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School (16. Juni 2023)
- Fünfte Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School (16. Juni 2023)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsorndung für die Masterprogramme der Graduate School (26. September 2022)
- Vierte Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School (26. September 2022)
- Neubekanntmachtung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School (31. März 2020)
- Dritte Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School (31. März 2020)
Weitere Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School
- Neufassung der Anlage 11 Notenumrechnungstabelle zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme an der Leuphana Graduate School (27. September 2023)
- Neufassung Anlage 3 Transcript of Records zur RPO für die Masterprogramme der Graduate School (06.09.2017)
- Neufassung Anlage 3 Transcript of Records zur RPO für die Masterprogramme der Graduate School (27.06.2014)
- 1. Änderung und Neubekanntmachung der Anlage 1 Zeugnis und Anlage 3 Transcript of Records zur RPO für die Masterprogramme der Graduate School (14.02.2014)
- Anlagen 1 bis 4 (Zeugnis, Urkunde, Transcript of Records, Diploma Suplement) zur RPO für die Masterprogramme der Graduate School (08.06.2010)
Archiv
- Neufassung der Anlage 11 Notenumrechnungstabelle zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme an der Leuphana Graduate School (3. November 2022)
- Neufassung der Anlage 12 zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2022/2023 (26. September 2022)
- Neufassung der Anlage 12 zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Sommersemester 2022 (10. Februar 2022)
- Neubekanntmachung der Anlage 12 zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2021/2022 (31. Januar 2022)
- Erste Änderung der Anlage 12 zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2021/2022 (31. Januar 2022)
- Beschluss des Präsidiums der Leuphana Universität Lüneburg zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise in den Studienprogrammen der Universität für das Wintersemester 2021/2022 (14. Januar 2022)
- Neufassung Anlage 12 zur RPO für die Masterprogramme der Graduate School zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2021/2022 (28. April 2021)
- Neubekanntmachung der Anlage 12 zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2020/21 (22. Februar 2021)
- Zweite Änderung der Anlage 12 zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2020/21(22. Februar 2021)
- Neubekanntmachung der Anlage 12 zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge der Graduate School zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise (1. Februar 2021)
- Erste Änderung der Anlage 12 zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge der Graduate School zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise (1. Februar 2021)
- Neufassung der Anlage 12 zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise vom 22. Dezember 2020
- Neufassung der Anlage 12 zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise vom 7. August 2020
- Anlage 12 zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise vom 5. Juni 2020
- Anlage12 zur Rahmenprüfungsordnung zur alternat. Durchführ. von Lehrveranst.u. Prüf.leist. während der Corona-Krise ab 25. April 2020 (April 2020)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung ab WS 2016/2017 (Juni 2016)
- Zweite Änderung der Rahmenprüfungsordnung ab WS 2016/2017 (Juni 2016)
- 1. Änderung der Rahmenprüfungsordnung (Juni 2015)
- Neufassung der Rahmenprüfungsordnung (Juni 2014)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung (Juni 2014)
- 5. Änderung der Rahmenprüfungsordnung (Juni 2014)
- 4. Änderung der Rahmenprüfungsordnung (Dezember 2011)
- 3. Änderung der Rahmenprüfungsordnung (Juni 2010)
- 2. Änderung der Rahmenprüfungsordnung (November 2009)
- 1. Änderung der Rahmenprüfungsordnung (März 2009)
- Rahmenprüfungsordnung (Oktober 2008)
Rahmenprüfungsordnung
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (16. Juni 2023)
- Sechste Änderung der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (16. Juni 2023)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (8. September 2022)
- Fünfte Änderung der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (8. September 2022)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge mit denen die Voraussetzungen für eine Lehramt vermittelt werden (März 2020)
- Dritte Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für eine Lehramt vermittelt werden (März 2020)
- Anlage zu § 3a Abs. 6 und § 4 der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (August 2019)
- Neufassung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Sommersemester 2022 (10. Februar 2022)
Weiter Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung
- Neufassung der Anlage 11 Notenumrechnungstabelle zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (27. September 2023)
- Neufassung der Anlage 11 Notenumrechnungstabelle zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (3. November 2022)
- Neufassung Anlage 11 Notenumrechnungstabelle (16. September 2021)
Archiv
- Neufassung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2022/2023 (26. September 2022)
- Neubekanntmachung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2021/22 (31. Januar 2022)
- Erste Änderung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2021/22 (31. Januar 2022)
- Beschluss des Präsidiums der Leuphana Universität Lüneburg zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise in den Studienprogrammen der Universität für das Wintersemester 2021/2022 (14. Januar 2022)
- Neufassung der Anlage18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor-und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2021/22 (28. April 2021)
- Neubekanntmachung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2020/21 (19. Februar 2021)
- Zweite Änderung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2020/21 (19. Februar 2021)
- Neubekanntmachung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise (1. Februar 2021)
- Erste Änderung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise (1. Februar 2021)
- Neufassung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise vom 22. Dezember 2020
- Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise vom 7. August 2020
- Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise vom 5. Juni 2020
- Anlage18 zur Rahmenprüfungsordnung zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranst.und Prüfungsleist. während der Corona-Krise vom 24. April 2020)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung ab WS 18/19 (Mai 2018)
- Zweite Änderung der Rahmenprüfungsordnung ab WS 2018/2019 (Mai 2018)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung ab WS 2016/2017 (Juni 2016)
- Erste Änderung der Rahmenprüfungsordnung ab WS 2016/2017 (Juni 2016)
- Auslaufprüfungsordnung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen sowie für das Lehramt an Realschulen mit einer Regelstudienzeit von zwei Semestern (Juni 2014)
- Berichtigung der vierten Änderung der Rahmenprüfungsordnung (Mai 2014)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung (März 2014)
- Vierte Änderung der Rahmenprüfungsordnung (März 2014)
- Dritte Änderung der Rahmenprüfungsordnung (Juli 2012)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung (September 2011)
Die fachspezifischen Anlagen (FSAn), sind ein Teil der Rahmenprüfungsordnung und enthalten das fachspezifische Curriculum. In ihnen sind die zu erbringenden Module und deren Inhalt, die Veranstaltungsformen, die Art und Anzahl der Prüfungsleistungen sowie die zu erwerbenden Credit Points aller Masterprogramm detailliert und rechtsverbindlich geregelt.
Die Rahmenprüfungsordnung legt die allgemeinen Bedingungen für die Prüfungen fest. Sie ist rechtsverbindlich und regelt unter anderem den Studienablauf, die Zulassungsvoraussetzungen, die Anerkennung von Leistungen, den Prüfungsablauf, Prüfungstermine und Anmeldefristen, Versäumnis und Rücktritt von Prüfungen, Täuschung bei Prüfungen sowie die Notenbildung, Wiederholungsmöglichkeiten u.v.a.m..
In der Informationsbroschüre wollen wir Sie über die rechtlichen Grundlagen Ihres Studiums informieren und Fragen rund um das Thema Prüfungen beantworten. Sie erhalten einen Überblick über die Prüfungsformen, organisatorische Abläufe wie An- und Abmeldung von Prüfungen, Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen, Nicht-Bestehen und Wiederholungsmöglichkeiten etc.
Die Anmeldungen zu allen Prüfungen erfolgen online über das Hochschulinformationssystem myCampus. Die Prüfungstermine sind absolut verbindlich.
Der Anmeldezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 15. November. Bis 3 Werktage vor dem Prüfungstermin bzw. der Prüfungsphase können Sie ohne Angabe von Gründen über myCampus von einer Prüfungsleistung zurücktreten.
Einzige Ausnahme bildet die Prüfungsform Kombinierte wissenschaftliche Arbeit. Hier kann der o. g. Rücktritt ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden. Dies wird bereits mit der Bereitstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes in myStudy bekannt gegeben. Nach erfolgreicher Anmeldung zur Prüfungsleistung erhalten Sie eine E-Mail. Sollte eine Anmeldung nicht funktionieren, melden Sie sich bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefrist bei Ihrem*r zuständigen Sachbearbeiter*in der Prüfungsadministration im Studierendenservice.
Tipps für eine schnelle und richtige Prüfungsanmeldung in myCampus finden Sie hier.
Anträge / Masterarbeit
Die Masterarbeit wird in der Regel am Ende des Studiums geschrieben.
Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem Erstprüfer bzw. Ihrer Erstprüferin fest.
Um sich für die Prüfung anzumelden, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und reichen es im Original beim Studierendenservice ein. Eine ausgedruckte Kopie des Antrags sollten Sie zu Ihren Unterlagen nehmen.
Für die Abschlussarbeit müssen Sie eigeninitiativ zwei Gutachter*innen suchen.
Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung im Studierendenservice, ob die von Ihnen gewünschten Personen in dem von Ihnen geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.
Die Masterarbeit wird in der Regel am Ende des Studiums geschrieben.
Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem Erstprüfer bzw. Ihrer Erstprüferin fest.
Um sich für die Prüfung anzumelden, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und reichen es im Original beim Studierendenservice ein. Eine ausgedruckte Kopie des Antrags sollten Sie zu Ihren Unterlagen nehmen.
Für die Abschlussarbeit müssen Sie eigeninitiativ zwei Gutachter_innen suchen.
Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung im Studierendenservice, ob die von Ihnen gewünschten Personen in dem von Ihnen geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original - je nach Art der Prüfung - beim Prüfer/bei der Prüferin oder im Studierendenservice einreichen. Aus dem Attest muss die Beeinträchtigung in Bezug auf die betreffende Prüfung hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend). Nähere Informationen finden Sie in den Informationen zum Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen.
Wenn Sie in ein Masterprogramm der Graduate School wechseln möchten, dann bewerben Sie sich bitte innerhalb der entsprechenden Frist (bis 15. Januar für das Sommersemester und bis 15. Juli für das Wintersemester) über die Online-Bewerbung.
Wenn Sie aufgrund von bereits erbrachten Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden möchten, reichen Sie zusätzlich zum Antrag auf Zulassung den unten stehenden Antrag auf Einstufung sowie einen Nachweis über die erbrachten Leistungen (Transcript of Records) im Original ein.
Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im In- oder Ausland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt.
Wichtig für alle Anerkennungen: Der Leistungsnachweis (Transcript of Records, o. Ä.) muss immer im Original vorgelegt werden.
Anerkennungen aus dem Inland:
Den Antrag auf Anerkennung reichen Sie bitte zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis sowie mit den relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z. B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.
Anerkennungen aus dem Ausland:
Bei der Planung und Umsetzung eines Studienaufenthaltes oder eines Praktikums im Ausland werden Sie vom International Center unterstützt.
Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein "Learning Agreement" ab, so dass Ihnen die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen unproblematisch für Ihr Studium an der Leuphana Universität anerkannt werden. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Learning Agreement gemeinsam mit dem Transcript of Records über die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen im Studierendenservice ein.
Notenumrechnung
Die Noten werden bei vergleichbaren Notensystemen übernommen.
Bei nicht vergleichbaren linearen Notensystemen werden sie nach der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet
MODIFIZIERTE BAYRISCHE FORMEL (MBF)
Nmax - Nd
x=1+3 ---------------
Nmax – Nmin
x = gesuchte deutsche Note
Nmax = Höchstnote des ausländischen Notensystems
Nmin = unterste Bestehensnote des ausländischen Notensystems
Nd = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note
Das Ergebnis wird zur nächstliegenden deutschen Note gerundet, also z.B.: 1,6 => 1,7 2,4 => 2,3 2,6 => 2,7.
Liegt das Ergebnis genau zwischen zwei deutschen Noten, wird zur besseren Note gerundet, z.B.: 2,5 => 2,3 1,15 => 1,0 3,85 => 3,7
Noten von Prüfungsleistungen, die innerhalb eines Studierendenaustausch- oder eines Studierendenmobilitätsprogramms erzielt wurden, werden gemäß der Notenumrechnungstabelle für die Leuphana Master und Leuphana Lehrerbildung in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung übernommen.
Bei anderen, nicht vergleichbaren Notensystemen, wird die anzurechnende Prüfungsleistung unbenotet mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen.
Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im In- oder Ausland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt.
Wichtig: Für die Anerkennung muss der Leistungsnachweis immer im Original vorgelegt werden.
Anerkennungen aus dem Inland:
Den Antrag auf Anerkennung reichen Sie bitte zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis im Original (z.B. Transcript of Records) sowie mit den relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z.B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.
Anerkennungen aus dem Ausland:
Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein "Learning Agreement" ab, so dass Ihnen die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen unproblematisch für Ihr Studium an der Leuphana Universität anerkannt werden.
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Learning Agreement gemeinsam mit dem Transcript of Records über die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen im Studierendenservice ein. Um Noten aus einem nicht vergleichbaren linearen Notensystem umzurechnen, nutzen Sie bitte diesen Notenumrechner.
Für die Notenumrechnung von Prüfungsleistungen mit anderen nicht vergleichbaren Notensystemen, die innerhalb von Studierendenaustausch- oder Studierendenmobilitätsprogrammen von Musterstudierenden aller Studienprogramme erworben wurden, nutzen Sie bitte die Notenumrechnungstabelle Leuphana Master und Notenumrechnungstabelle Lehrerbildung
Bei anderen, nicht vergleichbaren Notensystemen, wird die anzurechnende Prüfungsleistung unbenotet mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen.
Aus Gründen des Datenschutzes können Notenbescheinigungen / Transcript of Records nur über die von der Leuphana Universität Lüneburg bereitgestellten E-Mail-Adresse angefordert und an diese verschickt werden.
Sollten Sie keine aktuelle universitäre E-Mail-Adresse mehr haben, müssen Sie den Antrag zur Ausstellung eines Transcript of Records per E-Mail ausfüllen.
Die Gazette
Neubekanntmachungen, Änderungen und Ergänzungen werden mit der Bekanntgabe im Amtsblatt (Gazette) der Leuphana Universität rechtskräftig.
Im Laufe des Studiums gibt es zwei Arten von Prüfungen.
Leistungsprüfungen aus den Studien-Modellen werden grundsätzlich durch die Lehrveranstaltungen des Modulverantwortlichen abgenommen.
Für die Masterarbeit müssen Sie sich eigeninitiativ zwei Gutachter_innen suchen.
Bitte vergewissern Sie sich bevor Sie ihren Antrag zur Masterarbeit stellen, ob die von Ihnen gewünschten Personen in Ihrem geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.
UNBENUTZTE (also nicht referenzierte) INHALTE - WELCHE SOLLEN ERHALTEN BLEIBEN? IR: Keine
Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Anlagen, Informationen und Formulare
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Prüfungsadministration informieren und beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema Prüfungen. Die Prüfungsadministration ist das ausführende Organ des Prüfungsausschusses.
Auf dieser Seite finden Sie sämtliche prüfungsrelevanten Ordnungen, die Fachspezifischen Anlagen, Informationen zu Prüfungsleistungen und zur Zulassung zu Prüfungen, die Bestätigung von erbrachten Leistungen, die Ausstellung von Abschlussdokumenten, sowie die aktuellen <link file:59638 download herunterladen der datei>Klausurtermine bzw. <link file:56111 download herunterladen der datei>Anmeldefristen/Klausurphasen für alle Master Studienprogramme.
Text_Englischkenntnisse nachweisen
Englischkenntnisse nachweisen
Alles über den Nachweis ausreichender Englischkenntnisse finden Sie hier.
Die Umsetzung und Einhaltung der Regeln der Rahmenprüfungsordnung sowie der fachspezifischen Anlagen obliegt dem Studierendenservice.
Informationen und Formulare
infotext anerkennung pruefungsleistungen
Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule Prüfungsleistungen erbracht haben, können diese für Ihr jetziges Studium an der Leuphana angerechnet werden.
Den Antrag auf Anerkennung reichen Sie bitte zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis im Original (z. B. Transcript of Records) sowie mit relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z. B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.
infotext auslandssemester
Bei der Planung und Umsetzung eines Studienaufenthaltes oder eines Praktikums im Ausland werden Sie vom International Office unterstützt.
Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein „Learning Agreement“ ab, so dass Ihnen die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen unproblematisch für Ihr Studium an der Leuphana angerechnet werden.
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Learning Agreement gemeinsam mit dem Transcript of Records über die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen im Studierendenservice ein.
Nähere Informationen und Formulare finden Sie auf den Internetseiten des International Office.