Die Immatrikulation ist die gesetzliche Voraussetzung für die Aufnahme eines ordentlichen Studiums an der Leuphana Universität Lüneburg. Sie begründet den Studierendenstatus.

Je nach Wahl des Studienprogrammes gehören die immatrikulierten Studierenden an der Leuphana zu einer bestimmten School: College, Graduate School, Professional School.

Zugleich werden die Studierenden mit der Immatrikulation auch Mitglied einer bestimmten Fakultät und Fachschaft durch die Wahl ihres Studienganges. Daraus erwachsen den Studierenden gewisse Rechte und Pflichten, die erst durch die Exmatrikulation und den damit verbundenen Verlust der Mitgliedschaft wieder enden.

Als Nachweis für diese Mitgliedschaft dient der Studierendenausweis beziehungsweise die Immatrikulationsbescheinigung.

Neben dem Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) bildet die Immatrikulationsordnung die rechtliche Grundlage.