Beurlaubung
Sie können sich bis zum Ende der Rückmeldefrist, in Ausnahmen auch noch innerhalb von einem Monat nach Vorlesungsbeginn, auf schriftlichen Antrag beurlauben lassen.
Auch während einer Beurlaubung bleiben Sie Mitglied der Leuphana Universität Lüneburg und behalten den Studierendenstatus. Sie sind jedoch nicht berechtigt, in dieser Zeit Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen zu erbringen. Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester angerechnet.
Die Beurlaubung ist je Studiengang nur für volle Semester und in der Regel nur für jeweils höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester zulässig. Beurlaubungen für das erste und vorhergehende Fachsemester sind NICHT zulässig!
Ausnahme: Beurlaubung über 4 Semester
Wollen Sie während der Dauer des Studiums eines Studienganges mehr als vier Semester beurlaubt werden, müssen Sie einen wichtigen Grund nachweisen. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- gesundheitliche Gründe,
- Studienaufenthalt im Ausland,
- Ableistung eines im Studienplan oder in der Prüfungsordnung vorgesehenen Praktikums, das nicht Teil des Studiums ist,
- Tätigkeit in der akademischen oder Studentischen Selbstverwaltung,
- familiäre Gründe (z.B. Schwangerschaft/Kindererziehung).
Gebühren während der Beurlaubung
Gemäß § 1 und 3 Studentenwerksordnung vom 14.05.2014 erhebt die Leuphana Universität Lüneburg nur den Studentenwerksbeitrag.
Sie können sich beim Studentenwerk unter bestimmten Voraussetzungen von den Studentenwerksbeiträgen befreien lassen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei dem Studentenwerk OstNiedersachsen, Munstermannskamp 3 in 21335 Lüneburg.
Bei später gestellten Anträgen wird der bereits gezahlte Semesterbeitrag nur zurück erstattet, wenn der Antrag bei Studierendenservice vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn eingeht. Neben den Antrag muss der evtl. bereits ausgestellte Studierendenausweis incl. des Semestertickets und alle Bescheinigungen innerhalb der o.g. Frist eingegangen sein.
Rücknahme der Beurlaubung
Eine Beurlaubung kann bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn zurück genommen werden.