Rahmenprüfungsordnung

Die Rahmenprüfungsordnung legt die allgemeinen Bedingungen für die Prüfungen fest. Sie ist rechtsverbindlich und regelt unter anderem den Studienablauf, die Zulassungsvoraussetzungen, die Anerkennung von Leistungen, den Prüfungsablauf, Prüfungstermine und Anmeldefristen,  Versäumnis und Rücktritt von Prüfungen, Täuschung bei Prüfungen sowie die Notenbildung, Wiederholungsmöglichkeiten u.v.a.m..

 

Die Anrechnungsleitlinien regeln die Anrechnung von außerhalb des Studiums erworbenen Kompetenzen auf die akademischen Zertifikatsstudien.

Die Rahmenprüfungsordnung legt die allgemeinen Bedingungen für die Prüfungen fest. Sie ist rechtsverbindlich und regelt unter anderem den Studienablauf, die Zulassungsvoraussetzungen, die Anerkennung von Leistungen, den Prüfungsablauf, Prüfungstermine und Anmeldefristen,  Versäumnis und Rücktritt von Prüfungen, Täuschung bei Prüfungen sowie die Notenbildung, Wiederholungsmöglichkeiten u.v.a.m..

 Corona-Anlagen

Weitere Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden Zertifikatsstudien

Archiv

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule Prüfungsleistungen erbracht haben oder außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben können diese für Ihr jetziges Studium an der Leuphana Universität angerechnet werden.


Den Antrag auf Anerkennung reichen Sie bitte zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis (z. B. Transcript of Records, Zertifikat) sowie mit relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z. B. Modulbeschreibung) im Studium ein.


Nach der inhaltlichen Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid ob eine Anerkennung erfolgt.

Studierende sind verpflichtet, Änderungen an den bei der Immatrikulation erhobenen Daten unverzüglich mitzuteilen.

Gerade bei Adress- und Namensänderung sollten die geänderten Daten der/dem Sachbearbeiter_in im Studierendservice sofort übermittelt werden, um sicherzustellen, dass wichtige Studienunterlagen Sie erreichen. Um Sie schneller erreichen zu können, sollten Sie auch Ihre Telefonnummer bzw. Handynummer mitteilen.

Damit Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig und auf unkompliziertem Wege erhalten, gibt es die Möglichkeit Ihre Daten direkt in myCampus eigenverantwortlich zu ändern. Über myCampus können Sie die Semesteranschrift sowie Ihre Telefonnummer ändern. Alle anderen Daten lassen Sie bitte im Studierendenservice mittels des entsprechenden Formulares ändern.

Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Namensänderung den Antrag und die Urkunde der Namensänderung benötigen.

Sie können sich bis zum Ende der Rückmeldefrist, in Ausnahmen auch noch innerhalb von einem Monat nach Vorlesungsbeginn, auf schriftlichen Antrag beurlauben lassen. 

Auch während einer Beurlaubung bleiben Sie Mitglied der Leuphana Universität Lüneburg und behalten den Studierendenstatus. Sie sind jedoch nicht berechtigt, in dieser Zeit Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen zu erbringen. Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester angerechnet.

Die Beurlaubung ist je Studiengang nur für volle Semester und in der Regel nur für jeweils höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester zulässig. Beurlaubungen für das erste und vorhergehende Fachsemester sind NICHT zulässig!

Ausnahme: Beurlaubung über 4 Semester

Wollen Sie während der Dauer des Studiums eines Studienganges mehr als vier Semester beurlaubt werden, müssen Sie einen wichtigen Grund nachweisen. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • gesundheitliche Gründe,
  • Studienaufenthalt im Ausland,
  • Ableistung eines im Studienplan oder in der Prüfungsordnung vorgesehenen Praktikums, das nicht Teil des Studiums ist,
  • Tätigkeit in der akademischen oder Studentischen Selbstverwaltung,
  • familiäre Gründe (z.B. Schwangerschaft/Kindererziehung).

Gebühren während der Beurlaubung

Gemäß § 1 und 3 Studentenwerksordnung vom 14.05.2014  erhebt die Leuphana Universität Lüneburg nur den Studentenwerksbeitrag. 

Sie können sich beim Studentenwerk unter bestimmten Voraussetzungen von den Studentenwerksbeiträgen befreien lassen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei dem Studentenwerk OstNiedersachsen, Munstermannskamp 3 in 21335 Lüneburg.

Bei später gestellten Anträgen wird der bereits gezahlte Semesterbeitrag nur zurück erstattet, wenn der Antrag bei Studierendenservice vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn eingeht. Neben den Antrag muss der evtl. bereits ausgestellte Studierendenausweis incl. des Semestertickets und alle Bescheinigungen innerhalb der o.g. Frist eingegangen sein.

Rücknahme der Beurlaubung

Eine Beurlaubung kann bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn zurück genommen werden.

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original - je nach Art der Prüfung - beim Prüfer/bei der Prüferin oder im Studierendenservice einreichen. Aus dem Attest muss die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend). Nähere Informationen finden Sie in den Informationen zum Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen.

Wenn Sie die Universität verlassen möchten und Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, stellen Sie bitte unverzüglich einen Antrag auf Exmatrikulation. Andernfalls werden Sie vom Studierendenservice wegen fehlender Rückmeldung zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Mit der Exmatrikulation verlieren Studierende ihre Mitgliedschaft in der Hochschule und damit alle Rechte und Pflichten.

Senden Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation zu.

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt die Exmatrikulation durch den Studierendenservice grundsätzlich automatisch zum jeweiligen Semesterende, in dem Sie Ihre LETZTE Prüfungsleistung erbracht haben. Ein Antrag auf Exmatrikulation ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Möchten Sie bereits zum Datum Ihrer letzten Prüfungsleistung oder zu einem anderen beliebigen Zeitpunkt im laufenden Semester exmatrikuliert werden, stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation.

Eine Exmatrikulation zu einem rückwirkenden Datum kann von Studierenden nicht gestellt werden!

Eine Exmatrikulation ist möglich, sofern Sie ALLE für Ihren erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. Abschlussarbeit und ggf. Verteidigung) erbracht haben und lediglich noch auf die Prüfungsergebnisse bzw. das Abschlusszeugnis und die Urkunde warten.

Beachten Sie bitte, dass das Prüfungsdatum (Abschlussdatum) trotz abweichender Immatrikulationsdauer, von Einrichtungen außerhalb der Universität (wie z.B. Krankenkassen) als Grundlage für deren Leistungsgewährung verwendet werden kann.

Eine Rückzahlung der kompletten Semesterbeiträge ist möglich, wenn die Exmatrikulation rechtzeitig vor Semesterbeginn oder spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn unter Abgabe Ihres Studierendenausweises mit Semesterticket, erfolgt. Für ein laufendes Semester ist sonst keine Erstattung möglich.

Gemäß Immatrikulationsordnung der Leuphana Universität Lüneburg sind Sie nach der Exmatrikulation nicht mehr berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen. Nach dem Exmatrikulationsdatum erbrachte Leistungen werden weder anerkannt noch angerechnet!

AKTUELLER HINWEIS

Bei Fragen zu einer Exmatrikulation, die zu der o.a. Regelung abweicht, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung oder senden bitte eine Mail an studierendenservice@leuphana.de (bitte geben Sie IMMER Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang im Mailtext an).

Aus Datenschutzgründen dürfen Noten nicht per E-Mail mitgeteilt werden.

E-Mails sind aus technischer Sicht wie Postkarten lesbar, außerdem ist es möglich, dass jemand unter falschem Namen Ergebnisse abfordern könnte.

Wenn Sie dennoch per E-Mail Prüfungsergebnisse oder Notenbescheinigungen (Transcript of Records) erhalten möchten, reichen Sie bitte nachstehendes Formular im Infoportal des Studierendenservices ein.

Ab dem Wintersemester 2018/2019 wird das landesweite Semesterticket der niedersächsischen Hochschulen eingeführt. Dies gilt jedoch nicht für berufsbegleitend Studierende. Studierende der Professional School erhalten somit kein Semesterticket.

Bei Diebstahl des Studierendenausweises/Semestertickets ist eine Kopie der Anzeige bei der Polizei mit einzureichen, bei allen anderen Fällen muss eine Begründung abgegeben werden.

Der Antrag ist mit originaler Unterschrift zu versehen. Die Einreichung erfolgt entweder persönlich im Infoportal oder per Post.

Kosten

Es werden bei der Antragstellung 5,00 € Bearbeitungsgebühren in bar fällig.

Zustellung des Neues Semestertickets/Studierendenausweises

Bei Diebstahl kann das neue Semesterticket / der Studierendenausweis sofort persönlich ausgehändigt werden. In allen anderen Fällen wird dies nach der Bearbeitung per Post an die angegebene Adresse versandt.

Fachspezifische Anlagen

Die fachspezifischen Anlagen (FSA), die bei jedem Studium hinterlegt sind, gehören zur Rahmenprüfungsordnung und enthalten das fachspezifische Curriculum. Rechtsverbindlich und detailliert sind die zu erbringenden Module und deren Inhalt, die Veranstaltungsformen, die Art und Anzahl der Prüfungsleistungen sowie die zu erwerbenden Credit Points geregelt.

Die Gebührenordnungen regeln die Höhe der Gebühren für die Teilnahme an den Studiengängen und der Teilnahme an einzelnen Modulen oder Vorkursen, sowie deren Fälligkeit und Ausnahmeregelungen.

Gebührenordnung für die Teilnahme an Studienangeboten der fakultätsübergreifenden akademischen Zertifikatsstudien