Besondere Zugangsvoraussetzungen für englischsprachige Major

Übersicht der Referenzen

Die Inhalte der Seite (ID 102432) werden im College auf der Seite englischsprachige Major (ID 101818) referenziert.

Das Akkordeon der Englischkenntnisse wird vollständig referenziert, d.h. ein neu angelegtes Element innerhalb des Akkordeons wird automatisch mit referenziert.

Das Akkordeon der Deutschkenntnisse wird vollständig referenziert, d.h. ein neu angelegtes Element innerhalb des Akkordeons wird automatisch mit referenziert.

Beim Anlegen eines neuen Elements bitte KEINE ÜBERSCHRIFT in das Textfeld einfügen. Für eine Überschrift bitte das FELD ÜBERSCHRIFT verwenden.

Englischkenntnisse für englischsprachige Major

Nachweise

  • Englischnote
  • Englischtest
  • Hochschulstudium
  • Muttersprache

Nachweise

Englischnote

Mit folgenden schulischen Leistungen weisen Sie die erforderlichen Englischkenntisse nach:

  • die im Abitur ausgewiesene Mindestpunktzahl von 11 Punkten im Fach Englisch als schriftliches Prüfungsfach der gymnasialen Oberstufe (als Durchschnitt der vier Kursstufenhalbjahre oder der Abiturprüfung)
    oder
  • die in den weiteren gültigen HZBen ausgewiesene Abschlussnote von mindestens 2,0 im Fach Englisch
    oder
  • European Baccalaureate mit Englisch als Sprache L1 oder L2 mit der ausgewiesenen Abschlussnote von mindestens 8.0
    oder
  • IB-Diploma mit Englisch als Sprache A im Higher Level mit ausgewiesenen Abschlussnote von mindestens 6.0

Hinweis
Der Nachweis der Englischnote geht aus der Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abschlusszeugnis) hervor. Dies gilt auch für Bewerber*innen, die an einer deutschen Schule im Ausland ihr Abitur absolviert haben.

Englischtest

Mit folgenden Tests können Sie die erforderlichen Englischkenntnisse nachweisen:

Hinweis
Den Nachweis über den Englischtest müssen Sie als Kopie des Testbescheids mit Testergebnis einreichen. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden. Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung dürfen die Testergebnisse nicht älter als 2 Jahre sein.

Hochschulstudium

Erfolgreicher Abschluss eines englischsprachigen Studiums.

Muttersprache

Folgender Nachweis wird für Englisch als Muttersprache anerkannt:

  • Zeugnis einer englischsprachigen Schule, das in dem jeweiligen Land zum Studium berechtigt

Als Nachweis müssen Sie die Kopie des Abschlusszeugnises einreichen.

Den Nachweis der Englischkenntnisse müssen Sie grundsätzlich mit der Bewerbung, spätestens jedoch bis zum Vorlesungsbeginn einreichen. Als Nachweis dient ausschließlich das Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis oder Zertifikat. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden. Eingereichte Testergebnisse dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Können Sie den Nachweis bei der Bewerbung nicht vorlegen, werden Sie, sofern Sie eine Zulassung erhalten, befristet zugelassen und müssen den Nachweis spätestens bis zum Vorlesungsbeginn erbringen. Wird der Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht, erfolgt die Exmatrikulation.

Bei der Bewerbung für einen englischsprachigen Major brauchen Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland KEINE Deutschkenntnisse nachweisen.

Das Angebot englischsprachiger Minor ist beschränkt. Derzeit können Sie folgende Minor in Englisch studieren:

  • Comparative Economic Law (EN)
  • Nachhaltigkeitswissenschaften / Sustainability Science (DE / EN)*
  • Philosophie / Philosophy (DE / EN)*
  • Politikwissenschaft / Political Science (DE / EN)*
  • Popular Music Studies (EN)
  • Psychology and Society (EN)
  • Raumwissenschaften / Spatial Sciences (DE / EN)*
  • Volkswirtschaftslehre / Economics (DE / EN)*

    *Deutschsprachiger Minor, der auch in Englisch studiert werden kann

Möchten Sie einen deutschsprachigen Minor studieren, dann sollten Sie idealerweise über Deutschkenntnisse auf C1- oder DSH-2-Niveau verfügen.

Bitte beachten Sie, dass Grundkenntnisse der deutschen Sprache für die Gestaltung des Alltags in Lüneburg unerlässlich sind, wie etwa bei der Wohnungssuche.