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Einstellung von Professor*innen
Einleitung
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einstellung von Professor*innen.
Alle an der Besetzung einer Professur Beteiligten werden zunächst durch das Berufungsmanagement der Leuphana Universität in der Umsetzung qualitäts- und prozessgesicherten Berufungsverfahren von der Profilierung einer Professur bis zu den Berufungsverhandlungen und dem Onboarding von Neuberufenen unterstützt.
Prozess
Nach der Rufannahme setzen sich die Sachbearbeiter*innen des Bereichs Professuren/Beamte hinsichtlich aller beamtenrechtlichen Einstellungsformalitäten mit den Bewerber*innen in Verbindung. Es wird darüber informiert, welche Einstellungsunterlagen für die Ernennung zur/zum Professor*in im Beamtenverhältnis auf Zeit oder Lebenszeit bzw. zur Einstellung im Angestelltenverhältnis erforderlich sind. In begründeten Ausnahmefälle kann die Unterlagenanforderung ggf. vorgezogen werden und bereits während der Aushandlung von Berufungs- und Zielvereinbarungen erfolgen.
Nach Vorlage aller erforderlichen Einstellungsunterlagen und abschließender Prüfung der personal- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen durch den Bereich Professuren/Beamte findet die formale beamtenrechtliche Ernennung mit Aushändigung der Ernennungsurkunde bzw. die Unterschrift des Arbeitsvertrags im Rahmen eines Termins beim Präsidenten statt.
Nach der Einstellung von Professor*innen werden alle zahlungsrelevanten Daten von den Sachbearbeiter*innen des Bereichs Professuren/Beamte schnellstmöglich an das NLBV Lüneburg weitergeleitet. Weitere Informationen zum Thema Besoldung finden Sie hier.
Weiterführende Hinweise
Auf den Seiten des Bereichs Professuren/Beamte:
Auf anderen Seiten des Präsidiums, der Zentralen Verwaltung und anderer Einrichtungen der Leuphana Universität:
Kontakt
- Swenja Jesswein
- Tobias Kinkel
- Inga Baumann