Einstellung von Professor*innen

Einleitung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einstellung von Professor*innen.

Alle an der Besetzung einer Professur Beteiligten werden zunächst durch das Berufungsmanagement der Leuphana Universität in der Umsetzung qualitäts- und prozessgesicherten Berufungsverfahren von der Profilierung einer Professur bis zu den Berufungsverhandlungen und dem Onboarding von Neuberufenen unterstützt.

Prozess

Nach der Rufannahme setzen sich die Sachbearbeiter*innen des Bereichs Professuren/Beamte hinsichtlich aller beamtenrechtlichen Einstellungsformalitäten mit den Bewerber*innen in Verbindung. Es wird darüber informiert, welche Einstellungsunterlagen für die Ernennung zur/zum Professor*in im Beamtenverhältnis auf Zeit oder Lebenszeit bzw. zur Einstellung im Angestelltenverhältnis erforderlich sind. In begründeten Ausnahmefälle kann die Unterlagenanforderung ggf. vorgezogen werden und bereits während der Aushandlung von Berufungs- und Zielvereinbarungen erfolgen.

Nach Vorlage aller erforderlichen Einstellungsunterlagen und abschließender Prüfung der personal- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen durch den Bereich Professuren/Beamte findet die formale beamtenrechtliche Ernennung mit Aushändigung der Ernennungsurkunde bzw. die Unterschrift des Arbeitsvertrags im Rahmen eines Termins beim Präsidenten statt.

Nach der Einstellung von Professor*innen werden alle zahlungsrelevanten Daten von den Sachbearbeiter*innen des Bereichs Professuren/Beamte schnellstmöglich an das NLBV Lüneburg weitergeleitet. Weitere Informationen zum Thema Besoldung finden Sie hier.

Weiterführende Hinweise

Kontakt

  • Swenja Jesswein
  • Tobias Kinkel
  • Inga Baumann