Leistungsbezüge

Professor*innen in der W-Besoldung (W2 und W3) können für besondere Leistungen in den Bereichen Forschung, Lehre und Transfer/Weiterbildung durch das Präsidium Leistungsbezüge gewährt werden. Juniorprofessor*innen sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von der Möglichkeit der Antragstellung ausgenommen.

Allgemeine Hinweise

Richtlinie über Leistungsbezüge

Grundlage für die Gewährung ist die Richtlinie der Stiftung Universität Lüneburg über Leistungsbezüge (RL) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 26.01.2011. Die Richtlinie ermöglicht ein zweigleisiges System der leistungsbezogenen Besoldung, und zwar über den Abschluss von Zielvereinbarungen oder die Teilnahme an Bewertungsrunden.

Zur näheren Erläuterung: Im Zuge von Berufungs- und Bleibeverhandlungen werden Zielvereinbarungen getroffen. Über die Weitergewährung von darin vereinbarten befristeten Berufungs- bzw. Bleibe-Leistungsbezügen wird entweder im Rahmen einer Bewertungsrunde unter besonderer Berücksichtigung der getroffenen Zielvereinbarung entschieden oder die Weitergewährung erfolgt außerhalb der Bewertungsrunde ausschließlich durch Zielvereinbarung.  

Auch bei Professor*innen, deren befristete Leistungsbezüge für besondere Leistungen bis zum Jahresende auslaufen, wird über eine Weitergewährung entweder im Rahmen einer Bewertungsrunde entschieden oder aber die Weitergewährung erfolgt außerhalb der Bewertungsrunde ausschließlich durch Zielvereinbarung.

Die beiden Möglichkeiten bestehen auch für die an der Leuphana Universität tätigen Professor*innen in der W-Besoldung, mit denen bisher (noch) keine Zielvereinbarung getroffen wurde.

Aktuelle Bewertungsrunde 2024

In diesem Jahr findet turnusgemäß eine Bewertungsrunde statt. Die Bewertungsrunde 2024 betrifft insbesondere die Professor*innen, deren befristete Leistungsbezüge bis zum Ende des Jahres auslaufen und die jetzt die Möglichkeit haben, zur Weitergewährung entweder einen Antrag zu der Bewertungsrunde zu stellen (Antragsfrist: 30.09.2024) oder aber ohne Teilnahme an der Bewertungsrunde unmittelbar mit dem Präsidium über eine Weitergewährung zu verhandeln und eine Zielvereinbarung zu schließen.

Eine Weitergewährung der befristeten Leistungsbezüge entfällt ab 01.01.2025, wenn Sie keine der beiden Optionen nutzen.  

Bei Professor*innen mit bestehenden Zielvereinbarungen über das Jahr 2024 hinaus ist eine Teilnahme an der Bewertungsrunde 2024 nicht erforderlich.

Sofern aufgrund eines Antrages in einer Bewertungsrunde Leistungsbezüge für besondere Leistungen bereits gewährt werden, ist ein erneuter Antrag auf Leistungsbezüge grundsätzlich erst nach Ablauf von vier Jahren zulässig.

Gesamtsumme

Gemäß Präsidiumsbeschluss steht für die aktuelle Bewertungsrunde 2024 ein personenbezogener Durchschnittssatz von 4.800 EUR pro Jahr für vier Jahre für die Vergabe von Leistungsbezügen für besondere Leistungen zur Verfügung. Dieser Durchschnittssatz wird nach Ende der Antragsfrist am 30.09.2024 mit der Anzahl der Antragsteller*innen multipliziert, so dass sich die für Leistungsbezüge für besondere Leistungen zur Verfügung stehende Gesamtsumme aus der Zahl der an der Bewertungsrunde teilnehmenden Professor*innen ergibt. Verhandlungen und Entscheidungen über die (Weiter-)Gewährung von Leistungsbezügen für besondere Leistungen im Rahmen von Zielvereinbarungen sind nicht Bestandteil einer Bewertungsrunde.

Bisherige Verteilung der Leistungsbezüge für besondere Leistungen gem. § 3 Abs. 6 Satz 3 RL:

Bewertungsrunde20062008200920102012*20142016201820202022

Antragssteller*innen insg.

13206 16 4   

(weiblich/männlich)

(4/9)(6/14)(2/4) (3/13) (1/3)   

Verteilte Stufen 
insgesamt

10    
(á 150€)
24
(á 400€)
9
(á 400€)
keine
Anträge
81,5 (á 100€
dynamisiert)
keine
Anträge
13 (á 100€
dynamisiert)
keine 
Anträge
keine
Anträge
keine Anträge

davon Männer

816,56,5 71,5 8   

davon Frauen

27,52,5 10 5   

*kombiniertes Verfahren

Prozess der Antragstellung

Die Entscheidung über Leistungsbezüge für besondere Leistungen ergeht aufgrund eines begründeten Antrags der*des Professor*in, der auf eine der Kategorien gem. § 3 Abs. 4 RL zu richten ist. Dem Antrag ist ein möglichst kurzer aussagekräftiger Selbstbericht von max. 10 Seiten über einen längstens fünf Jahre zurückliegenden Zeitraum beizufügen.

Der Antrag mit Wirkung für das Jahr 2025 muss zusammen mit dem Selbstbericht spätestens bis zum 30.09.2024 an die Abteilung Personal und Recht, Professuren und Beamte, z.H. Frau Holland-Moritz, gesandt werden. Verspätet eingegangene Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Formulare

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Weiterführende Hinweise

Kontakt

Falls Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, steht Frau Holland-Moritz nach Absprache gern zur Verfügung.

  • Monika Holland-Moritz