Abteilung Finanzen
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FAQ - Ihre Fragen
Anlagen
Was ist eine Anlage?
Wenn der Wert eines Gebrauchsgegenstandes über 250 € liegt und der Gebrauchsgegenstand bestimmte Kriterien erfüllt, handelt es sich um eine Anlage. Informationen dazu finden Sie unter Buchungsanweisungen/Anlagen. Auskunft dazu geben Ihnen auch gerne die Mitarbeiterinnen der Anlagenbuchhaltung, Anja Borchers und Marina Scheer.
Auslandsüberweisung
Was muss ich bei Auslandsüberweisungen beachten?
Bitte verwenden Sie für Auslandsüberweisungen das Formular Auslandsüberweisungen. Geben Sie bei Überweisungen innerhalb der EU bitte immer die IBAN/BIC an, damit die Überweisung kostenfrei ist. Bei Überweisungen außerhalb der EU ist der SWIFT-Code anzugeben.
Bankverbindung
Falls Sie im Namen der Leuphana Universität Lüneburg Rechnungen ausstellen, geben Sie bitte folgende Bankverbindung an:
Norddeutsche Landesbank
Friedrichswall 10
30159 Hannover
IBAN: DE64 2505 0000 0106 0322 61
BIC/SWIFT: NOLADE2HXXX
Beschaffung und Vergabe
Ab welchem Auftragswert muss ich Vergleichsangebote einholen?
Ab einem Auftragswert von 1.000 € netto müssen mindestens 3 Vergleichsangebote eingeholt werden.
Muss ich bei jeder Beschaffung einen Vergabevermerk anfertigen?
Ab einem Auftragswert von 1.000 € netto muss der Rechnung ein Vergabevermerk beigefügt werden.
Es sind Ausgaben über 5.000 € netto geplant. Muss ich irgendwas beachten?
Bei Ausgaben über 5.000 € reichen Sie bitte grundsätzlich eine Bedarfsmeldung ein. Bitte nutzen Sie dafür das entsprechende Formular. Dieses finden Sie auf der Seite Beschaffungs- und Vergabewesen oder im Formularschrank.
Wo bestelle ich Büromaterial?
Für Büroverbrauchsmaterial gibt es einen Rahmenvertrag, derzeit mit der Firma Allpremio. Für Kopierpapier gibt es einen separaten Vertrag mit Lyreco.
Muss ich alle Büroverbauchsmaterialien über den Rahmenvertrag bestellen?
Ja, dort sind alle Verbrauchsmaterialien (Stifte, Trennblätter, Ordner etc.) zu bestellen.
Kann jeder Mitarbeiter Büroverbrauchsmaterial und Kopierpapier bestellen?
Zum Bestellen benötigen Sie einen Shop-Zugang. Diesen beantragen Sie nach Rücksprache mit Ihrem Fachbereich bei Frau Gabriele Rostek oder Michelle Cohrs.
Ich brauche Toner für meinen Arbeitsplatzdrucker. Wo bekomme ich diesen?
- Toner bekommen Sie über den IT-Service. Dort findet eine zentrale Beschaffung statt.
Bewirtung
Was muss ich hinsichtlich der Bewirtung von Gästen beachten?
Als eine gemeinnützige und überwiegend aus Steuergeldern finanzierte öffentliche Einrichtung gelten für die Leuphana Universität strenge haushaltsrechtliche und steuerrechtliche Anforderungen bei der Verausgabung ihrer Mittel. Dies gilt insbesondere auch für die Ausgaben für Bewirtung und Repräsentationen.
Aus Gründen der Außenwirkung und der Höflichkeit, zur Pflege der universitären Gemeinschaft oder zur Gewährleistung des kontinuierlichen und ordnungsgemäßen Ablaufs von Veranstaltungen kann es jedoch erforderlich sein, in bestimmten Fällen Ausgaben für Bewirtung und sonstige Repräsentationszwecke zu tätigen. In solchen Fällen sind die Ausgaben an den für öffentlich finanzierte Einrichtungen geltenden Maßstäben, insbesondere an den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu bemessen. Die in privatwirtschaftlichen Unternehmen mögliche Praxis der Kontaktpflege kann für die Leuphana Universität nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden.
Bitte sehen Sie hierzu auch die Richtlinie zu Bewirtungs- und Repräsentationskosten (Bewirtungsrichtlinie).
Sofern eine gesonderte Zustimmung des für Finanzen zustänidgen Präsidiumsmitglieds erforderlich ist (vgl. Ziff. 3.2 Bewirtungsrichtlinie), ist rechtzeitig vor der geplanten Veranstaltung (2 Wochen vorher) ein Antrag zur Genehmigung der Bewirtungs- und Repräsentationsaufwendungen über die Abteilung Finanzen zu stellen.
Buchungsanweisung
Wo finde ich Vordrucke für diverse Buchungsanweisungen?
Vordrucke für Buchungsanweisungen finden Sie im Intranet auf den Seiten der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung sowie der Anlagenbuchhaltung.
Welche Buchungsanweisungen sind bei Eingangs- bzw. bei Ausgangsrechnungen zu verwenden?
Bei Eingangsrechnungen sowie Gutschriften für Eingangsrechnungen verwenden Sie die Buchungsanweisung Kreditor. Falls der Wert eines erworbenen Gegenstandes über 250€ beträgt, handelt es sich evtl. um eine Anlage. In diesem Fall verwenden Sie bitte die Buchungsanweisung Anlagen. Bei Ausgangsrechnungen sowie Gutschriften für Ausgangsrechnungen verwenden Sie die Buchungsanweisung Debitor.
Drittmittelprojekte
An wen wende ich mich bzgl. Mittelabruf oder Zahlungsanforderung bzw. Zwischen- und Verwendungsnachweise?
Dies kann je nach Art des Projektes unterschiedlich sein. Ansprechpartner/in ist grundsätzlich der bzw. die Projektverantwortliche in Absprache mit der Drittmittelverwaltung. Die/Den zuständigen Drittmittelsachbearbeiter/in entnehmen Sie bitte der Übersicht über die Projektzuständigkeiten.
Muss zu jedem Projekt eine Drittmittelanzeige ausgefüllt werden?
Grundsätzlich ja. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Drittmittelsachbearbeiterin bwz. Ihren Drittmittelsachbearbeiter.
Wohin kann ich mich bei steuerrechtlichen Fragen in Bezug auf Drittmittelprojekte wenden?
Bitte wenden Sie sich an den Bereich Steuern der Abteilung Finanzen.
Inventarnummer
Wo erhalte ich eine Inventarnummer?
Eine Inventarnummer für Ihren Anlagengegenstand bekommen Sie entweder von Ihrem zuständigen Dekanat bzw. Ihrer zuständigen zentralen Einrichtung oder von den Mitarbeiterinnen der Anlagenbuchhaltung, Frau Anja Borchers und Frau Marina Scheer.
Mitgliedschaften / Erstattungsfähigkeit
Sind Kosten für Mitgliedschaften erstattungsfähig?
Mitgliedschaften dürfen nur dann abgeschlossen werden, wenn der Universität ein wirtschaftlicher Gegenwert (z.B. in Form günstigerer Tagungskosten, dem Zugang zu wissenschaftlichen Datenbanken, im Bezug von Zeitschriften) entsteht.
Bitte fügen Sie der eingereichten Rechnung eine entsprechende Begründung über den entstandenen wirtschaftlichen Vorteil der Mitgliedschaft bei.
Umfangreiche Informationen über die Erstattungsfähigkeit von institutionellen und persönlichen Mitgliedschaften finden Sie in diesem Informationsblatt der Abteilung Finanzen.
Privatpersonen: Honorare und Reisekostenpauschalen
Weshalb muss ich bei Honoraren und Reisekostenpauschalen an Privatpersonen die Privatadresse und das zuständige Finanzamt angeben?
Die Leuphana Universität Lüneburg ist dem zuständigen Finanzamt gegenüber für diese Zahlungen meldepflichtig und informiert den Zahlungsempfänger zudem über diese Meldungen.
Reisekosten
Wann erlischt der Anspruch auf eine Reisekostenvergütung?
Der Anspruch auf eine Reisekostenvergütung erlischt, wenn diese nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird.
Ich habe für eine Dienstreise einen Reisekostenvorschuss erhalten. Gilt für diese Vorschussverrechnung eine sechsmonatige Ausschlussfrist?
Innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Dienstreise muss eine Reisekostenabrechnung beim Sachbearbeiter eingereicht werden, damit eine Vorschussverrechnung erfolgen kann.
Welche Kilometerpauschale bekomme ich, wenn ich eine Dienstreise mit meinem privaten Wagen durchführe?
- 25 Cent Kilometerpauschale (bis zu einem Höchstbetrag von 125,00 Euro pro Dienstreise)
- Parkgebühren bis max. 5,00 Euro pro Tag
Sachkonto
Wie kann ich herausfinden, welches Sachkonto ich auf meiner Buchungsanweisung angeben muss?
Eine Übersicht über geeignete Aufwandskonten (bei Eingangsrechnungen) und Ertragskonten (bei Ausgangsrechnungen) finden Sie im Kontenplan.
Sondermittel
Was ist die Besonderheit bei Sondermitteln gegenüber den sonstigen Drittmitteln?
Sondermittel sind Zuweisungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, die die Hochschule zusätzlich zu ihrer Grundfinanzierung aus anderen Haushaltskapiteln des Landes erhält. Auch Mittelzuweisungen anderer Fachministerien außer dem Wissenschaftsministerium zählen zu den Sondermitteln des Landes.
Das Land Niedersachsen stellt für besondere Projekte Geld zur Verfügung, welches durch niedersächsische Forschungseinrichtungen beantragt und abgerufen werden kann.
Spenden und Sponsoring
Was ist eine Spende?
Bei Spenden handelt es sich um freiwillige Geld- oder Sachzuwendungen von Personen oder Unternehmen ohne jegliche Gegenleistung; es findet hierbei kein Leistungsaustausch statt. Spenden können jedoch zweckgebunden sein.
Spenden sind grundsätzlich nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung, wenn sie nicht an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts zur Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken bestimmt sind. Bei Spenden an die Leuphana zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben sind diese Voraussetzungen zur Abzugsfähigkeit gegeben. Über solche Spenden werden von der Abteilung Finanzen eine Spendenbestätigung ausgefüllt.
Was muss ich tun, wenn ich einen Spender habe?
Bitte füllen Sie eine Spendenvereinbarung aus und übersenden Sie diese zur Genehmigung an den Bereich Steuern. (Hier Link setzen)
Erst nach Genehmigung der Spende kann die Spende angenommen werden und eine Spendenbestätigung ausgestellt werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass Spenden, die ohne Spendenvereinbarung eingehen, wieder an den Spender rückerstattet werden.
Wann erhält der Spender eine Spendenbestätigung?
Nach erfolger Genehmigung der Spende durch die Abteilung Finanzen kann die Spende angenommen werden.
Bei Geldspenden: Nach Geldeingang wird umgehend die Spendenbetsätigung erstellt und an den Spender übersandt.
Bei Sachspenden: Nach Übergabe der Spende.
Was ist bei Sachspenden zusätzlich zu beachten?
Bitte beachten Sie bei Sachspenden zusätzlich geeignete Unterlagen zur Wertermittlung an die Abteilung Finanzen Bereich Steuern zu übersenden, die den Wert der Spende oder die Wertermittlung aufzeigen. Geeignete Unterlagen hierfür können Rechnungen, Gutachten etc. sein.
Was ist Sponsoring?
Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen unter anderem zur Förderung von Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlichen Bereichen verstanden, mit der unternehmenseigene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit des Sponsors verfolgt werden.
Die gegenseitigen Leistungen beruhen dabei auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Sponsor und der Leuphana Universität Lüneburg (Sponsoringvertrag), in dem Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und der Leuphana Universität Lüneburg geregelt sind.
Grundsätzlich können mit den vereinbarten Sponsoringzuwendungen alle Bereiche der Leuphana Universität Lüneburg unterstützt werden wie beispielsweise als Einnahme im hoheitlichen Bereich, aber auch als Einnahme im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art wie Veranstaltungen etc.
Wann liegt ein Betrieb geweblicher Art beim Sponsoring vor?
Beim passiven Sponsoring liegt kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, wenn
a) die Leuphana Universität Lüneburg dem Sponsor nur die Nutzung ihres Namens zu Werbezwecken in der Weise gestattet, dass der Sponsor selbst zu Werbezwecken oder zur Imagepflege auf seine Leistungen an die Leuphana Universität Lüneburg hinweist.
b) die Leuphana Universität Lüneburg beispielsweise auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch einen Sponsor lediglich hinweist. Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung oder Verlinkung, erfolgen.
Nach Auffassung der Leuphana Universität Lüneburg werden diese „passiven“ Sponsoringmaßnahmen, die keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellen, regelmäßig dem hoheitlichen Bereich zugeordnet. Diese Einnahmen sind weder umsatz- noch ertragsteuerpflichtig.
Die Leuphana Universität Lüneburg sagt in diesen Fällen keinerlei Gegenleistungen, sondern lediglich eine Duldung im Sinne der Ziffer a und/oder einen Hinweis im Sinne der Ziffer b zu.
Beim aktiven Sponsoring hingegen liegt ein Betrieb gewerblicher Art vor, wenn die Leuphana Universität Lüneburg selbst aktiv an den Werbemaßnahmen mitwirkt. Die hierfür erforderliche Beurteilung erfolgt seitens der Leuphana Universität Lüneburg im Rahmen einer steuerrechtlichen Einzelfall-Betrachtung durch die Abteilung Finanzen Bereich Steuern.
Was muss ich tun, wenn ich einen Sponsoren habe?
Bitte setzen Sie sich mit der Abteilung Finanzen Bereich Steuern in Verbindung, um zu klären, ob es sich um ein aktives oder passives Sponsoring handelt und um die weiteren Schritte abzustimmen.
Veranstaltungen
An wen muss ich mich wenden, wenn ich eine Veranstaltung plane?
Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Drittmittelabteilung gemäß entsprechender Übersicht über die Projektzuständigkeiten in Verbindung.
Was sind die nächsten Schritte bei einer Veranstaltungsplanung?
Sobald Sie sich mit dem zuständigen Bearbeiter in Verbindung gesetzt haben, wird er Ihnen eine Finanzplanung per Mail übersenden. Diese Planung ist die Grundlage zur steuerechtlichen Prüfung aller Einnahmen und die Basis für die Einrichtung benötigter Veranstaltungs-Fonds.
Kontakt
Leitung
- Dr. Sascha Ludenia
Stellvertretung: Sylvia Kirschstein
Externes Rechnungswesen
- Jennifer Wesa
Internes Rechnungswesen/Drittmittel
- Sylvia Kirschstein
Steuern
- Kerstin Lödding