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Beendigung des Beamtenverhältnisses
Im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beschäftigte Beamt*innen treten gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem sie die Altersgrenze erreichen.
Davon abweichend können Beamt*innen gem. § 37 NBG auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. Ob sich dadurch im Einzelfall die Beamtenversorgung um einen Abschlag vermindert, ermittelt das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) Hannover.
Zum Eintritt bzw. zur Versetzung in den Ruhestand wird eine Ruhestandsurkunde übergeben. Die Urkunde wird regelmäßig im Monat vor dem Beginn des Ruhestands im Rahmen eines persönlichen Termins beim Präsidenten oder der Abteilung Personal und Recht, Professuren/Beamte ausgehändigt.
Die Höhe der ab Ruhestandsbeginn zustehenden Versorgungsbezüge wird durch das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) Hannover berechnet.
Ruhestand aufgrund des Erreichens der Altersgrenze
Spätestens vier Monate vor Beginn des Ruhestandes werden alle Beamt*innen per Hauspost automatisch vom Bereich Professuren/Beamte angeschrieben.
Vorzeitiger Ruhestand auf Antrag
Beamt*innen können ihre vorzeitige Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf eines jeden Monats nach Vollendung des 60. Lebensjahres formlos schriftlich beantragen. Mit Rücksicht auf die Personalplanung ist der Antrag möglichst rechtzeitig vor dem gewünschten Ruhestandsbeginn zu stellen. Als Vorlage für den Antrag kann das unten verlinkte Entwurfsschreiben dienen. Das Schreiben wird über die/den Vorgesetzten an die Abteilung Personal und Recht, Professuren/Beamte gerichtet. Der Eingang des Antrags im Bereich Professuren/Beamte wird schriftlich bestätigt.
Rückmeldung aus dem Bereich Professuren/Beamte
Dem Schreiben des Bereichs Professuren/Beamte ist als Anlage ein Fragebogen des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung (NLBV) zur Gewährung der Beamtenversorgung beigefügt, der spätestens drei Monate vor Eintritt bzw. Versetzung in den Ruhestand ausgefüllt und unterschrieben an den Bereich Professuren/Beamte zurückzusenden ist.
Der Bereich Professuren/Beamte leitet den Antrag zusammen mit den Personalakten an das NLBV Hannover weiter, damit die Höhe der späteren Versorgung berechnet werden kann.
Evtl. organisatorische Fragen, die den Arbeitsplatz betreffen, sind direkt zwischen der/dem ausscheidenden Beamt*in und der/dem jeweiligen Vorgesetzten zu klären.
Formulare
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Weiterführende Hinweise
Falls Sie sich vorab weiter informieren möchten, finden Sie, insbesondere unter den Punkten "Bei Ruhestandsbeginn", "Anrechnung von Einkünften" und "Weitere Themen" viele Merkblätter und Formulare auf der Homepage des NLBV.
Kontakt
- Inga Baumann
- Tobias Kinkel
- Swenja Jesswein