Gastvorträge

Alle wichtigen Informationen zur Beantragung von Gastvorträgen, die gültigen Richtlinien und Abrechnungsmöglichkeiten finden Sie nachfolgend.

Allgemeine Hinweise

Gastvorträge sind grundsätzlich Leistungen von auswärtigen Referent*innen, die zur Ergänzung des Angebots für Studierende, Lehrende und Forschende oder zur Vertiefung der Studien- und Forschungsinhalte genutzt werden. Diese sollen grundsätzlich ohne Vergütung gehalten werden. Sofern die Vortragenden auf ein Honorar verzichten, kann eine Bewirtung der Vortragenden erfolgen entsprechend der Bewirtungsrichtlinie. Die Reisekosten können übernommen werden.

Kontakt

  • Corinna Kloodt