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Mutterschutz
Neben sozialen Maßnahmen wie Schutzfristen vor und nach der Entbindung, dem Kündigungsschutz während der Schwangerschaft sowie bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind werdende und stillende Mütter insbesondere bei Tätigkeiten im Rahmen ihrer Beschäftigung oder des Studiums vor Gefahren, Überforderungen und gesundheitlichen Schäden besonders zu schützen.
Risiken für werdende Mütter und stillende Frauen sind z. B.:
- Nacht-, Sonn- und Feiertags-, Mehrarbeit
- Handhabung schwerer Lasten von Hand
- Große Hitze, Kälte, Nässe, Lärm, Vibrationen am Arbeitsplatz
- Belastende Körperhaltungen
- Ionisierende und nicht ionisierende Strahlung (auch für stillende Frauen)
- Diverse Chemikalien (auch für stillende Frauen)
- Diverse biologische Arbeitsstoffe (auch für stillende Frauen)
- Hohe Sturzgefahren
- Hohe psychische Belastungen (auch für stillende Frauen)
Die Universität ist verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung von Gefahren für Mutter oder Kind im Hinblick auf den Arbeits-und Studienplatzplatz, den Arbeits- und Studienablauf sowie die Arbeitsbedingungen erforderlich sind.
Gefährdungsbeurteilungen
Die Fachvorgesetzten bzw. Modulverantwortlichen haben für jede Tätigkeit einer im zugeordneten Bereich tätigen schwangeren oder stillenden Frau die Gefährdungen, denen sie oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann, nach Art, Ausmaß und Dauer im Rahmen einer Beurteilung der Arbeits- bzw. Studienbedingungen zu bewerten sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen. Für diese sog. Gefährdungsbeurteilung steht den Vorgesetzen bzw. Verantwortlichen folgendes Formular zur Verfügung:
Weitere Informationen
Hinweise zum Mutterschutz, zur Elternzeit sowie Formulare finden Sie auf folgenden Seiten:
Mutterschutzgesetz
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arbeitsrecht/muschg_ges.htm
Ratgeber und Formulare der Staatlichen Gewerbeaufsicht:
Ratgeber - Mutterschutz - Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Schutzmaßnahmen
Ratgeber – Mutterschutz - Coronavirus (SARS-CoV-2)
Ärztliches Zeugnis gemäß § 5 i. V. m. § 28 Abs. 1 Nr. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) „Nachtarbeit“
Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber (ärztliches Beschäftigungsverbot)
Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau nach § 27 MuSchG
Leitfaden des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Mutterschutz
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz/73756
Informationen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung:
Hinweise für Tarifbeschäftigte zur Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung, Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit
Information Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
Merkblatt für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen nach dem NBG und dem NRiG einschl. Elternzeit (ohne Altersteilzeit)
Maternity Leave Informationen, Informationen zum Mutterschutz sowie Informationen in weiteren Sprachen