Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren

Die Hochschule kann durch wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen oder durch Berufspraxis ausgewiesene Persönlichkeiten nach Maßgabe des § 35 Abs. 1 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) sowie der entsprechenden Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg zu Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren bestellen.

Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren bieten in der Fakultät, in der die Honorarprofessur angesiedelt bzw. assoziiert ist, regelmäßig nicht vergütete Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 LVS an und können an Prüfungen und an der Forschung beteiligt werden. Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren stehen in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis zur Hochschule und sind berechtigt, den Titel "Professorin" oder "Professor" zu führen.

Allgemeine Hinweise

Die Voraussetzungen, die Kriterien und das Verfahren zur Bestellung sowie zum Widerruf regelt die unten verlinkte Ordnung zur Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren vom 17. April 2013 (Leuphana Gazette Nr. 10/13 vom 27. Mai 2013).

Prozess

Die Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus § 4 der Ordnung. Der Antrag ist mit Hilfe des nachfolgend verlinkten Formulars zu stellen und über die Abteilung Personal und Recht, Professuren/Beamte einzureichen.

Formulare

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Kontakt

  • Jutta Berg