Betriebsrente

Fragen zur Betriebsrente sind grundsätzlich an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Karlsruhe zu richten.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Bezuges von Altersrente muss auch ein Antrag an die VBL gerichtet werden, da diese Rente nicht automatisch gezahlt wird. Anträge erhalten Sie im Internet oder von Ihrer*m zuständigen Sachbearbeiter*in des NLBV. Diesen Antrag sowie eine Kopie ihres Rentenbescheides reichen Sie bei der VBL ein.