Lehrbeauftragte
Alle Informationen zur Beantragung, Erteilung und Abrechnung von Lehraufträgen an der Leuphana finden Sie nachfolgend.
Allgemeine Hinweise
Lehrbeauftragte sind Personen, die gemäß §34 NHG befristet Lehraufträge an einer niedersächsischen Hochschule erhalten haben. An der Leuphana werden Anträge auf Erteilung von Lehraufträgen für das grundständige Studienangebot über die Studiendekanate bzw. die Einrichtungen an den Personalservice gerichtet. Für die weiterbildenen Studiengänge an der Professional School werden die Anträge durch die zuständigen Studiengangsleitungen bzw. Bereichsverantwortlichen zunächst an die Leitung der Professional School gerichtet. Der Personalservice erteilt Lehraufträge im Auftrag des Präsidiums. Bitte beachten Sie vor Beantragung die „Richtlinie zur Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen in grundständigen Studiengängen und anderen grundständigen Studienangeboten am Leuphana College und an der Leuphana Graduate School“ oder die „Richtlinie zur Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen sowie für die Vergütung der Betreuung und Prüfung von Abschlussarbeiten in weiterbildenden Studiengängen und anderen Weiterbildungsformaten an der Leuphana Professional School“ im Bereich "Weiterführende Hinweise und Richtlinien".
Lehrbeauftragte nehmen gemäß § 34 NHG die ihnen übertragenen Lehraufgaben selbstständig wahr. Lehraufträge werden dabei in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis wahrgenommen. Nach Nr. 3.1. der o. g. Richtlinien vom 09.06.2021 erhält nur einen Lehrauftrag, wer über die für die Lehrtätigkeit erforderliche fachliche Qualifikation verfügt und pädagogische Eignung besitzt.
Die Leuphana Universität Lüneburg strebt zur Sicherung der akademischen Qualität der Lehrveranstaltungen an, Lehraufträge nur an Personen zu vergeben, die grundsätzlich mindestens den akademischen Grad des Masters oder adäquate Abschlüsse besitzen. Studierende der Leuphana (außer Promotionsstudierende) dürfen keine Lehraufträge erhalten. Mitglieder der Leuphana der Hochschullehrergruppe können Lehraufträge gemäß § 34 Abs. 3 NHG grundsätzlich nur bei Lehrangeboten des Weiterbildungsstudiums und in berufsbegleitenden Studiengänge erhalten.
Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung von Lehraufträgen an Nicht-EU-Bürger*innen grundsätzlich ein Aufenthaltstitel und eine entsprechende Arbeitserlaubnisfür die Wahrnehmung eines Lehrauftrages benötigt werden. Beides kann nur persönlich und im Vorfeld von der jeweiligen vorgesehenen Person beantragt werden. Da dieses entsprechende Vorlaufzeit benötigt (mehrere Monate sind möglich), empfehlen wir, die Betroffenen rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen.
Vergütung
Bitte beachten Sie diesbezüglich die o. g. Richtlinien im Bereich "Weiterführende Hinweise und Richtlinien".
Umfang
Der Umfang aller Lehraufträge an der Leuphana darf grundsätzlich maximal 4 Semesterwochenstunden umfassen.
Prozess: Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrags
1. Antrag einreichen: Das Studiendekanat bzw. die für die Antragstellung zuständige Person stellt einen Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrags bei der Abteilung Personal und reicht die folgenden Unterlagen ein:
- Antrag (siehe "Formulare" - nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden)
- Personalbogen (siehe "Formulare")
- Lebenslauf
- Bescheinigung des Modulverantwortlichen über Vorliegen der pädagogischen Eignung
- Qualifizierungsnachweise wie Zeugnisse und Urkunden, die fachliche Eignung belegen
- Verzeichnis der Veröffentlichungen
- ggf. Kopie der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Im Einzelfall liegen einige der aufgeführten Unterlagen bereits vor. Diese müssen nicht noch einmal beigebracht werden. Auch bei der Unterlagenanforderung durch den Personalservice werden diese nicht mehr aufgelistet. Der Antrag für einen Lehrauftrag muss mindestens 1 Monat vor Beginn der beabsichtigten Aufnahme der Lehrtätigkeit bei der Abteilung Personal vorliegen.
2. Antrag prüfen: Die Mitarbeiter:innen in der Abteilung Personal prüfen den Antrag, legen den Lehrauftrag im SAP-System an und informieren den Bereich Finanzen über den anstehenden Lehrauftrag.
3. Lehrauftrag erteilen: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erteilt die Abteilung Personal den Lehrauftrag schriftlich an den Lehrbeauftragten. Bei Unklarheiten oder Rückfragen nimmt die Abteilung Personal Kontakt mit dem zuständigen Studiendekanat auf.
4. Lehrauftrag abrechnen: Die:der Lehrbeauftragte:r erfüllt ihren:seinen Lehrauftrag und reicht eine dienstliche Erklärung über die Erfüllung des Lehrauftrags bei der Abteilung Personal ein und bittet um Auszahlung der Lehrauftragsvergütung. Die dienstliche Erklärung muss bis spätestens 3 Jahre nach Erfüllung des Lehrauftrags eingereicht werden, um die Lehrauftragsvergütung abzurufen. Die Abteilung Personal weist die Zahlung der Lehrauftragsvergütung beim Bereich Finanzen an.
Formulare
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Weiterführende Hinweise
Pädagogische Eignung
Die Prüfung der pädagogischen Eignung erfolgt grundsätzlich durch die/den Modulverantwortliche*n. Eine Prüfung der pädagogischen Eignung muss nur bei neu einzustellenden Lehrbeauftragten erfolgen. Dafür werden Nachweise benötigt, die die pädagogische Eignung der zukünftigen Lehrbeauftragten belegen.
Der Nachweis der pädagogischen Eignung gilt durch einen der folgenden Nachweise als erbracht:
- ein abgeschlossenes Studium mit Bezug zur Pädagogik (z.B. alle Lehrämter, Sozialpädagogik)
- eine Tätigkeit als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in mit Lehraufgaben
- eine Tätigkeit als Lehrkraft/Lehrer*in
- eine Tätigkeit als Tutor*in (mindestens über zwei Semester)
- eine Tätigkeit als Ausbilder*in
- eine Tätigkeit als Lehrbeauftragte*r an einer anderen Hochschule
- eine Tätigkeit als Dozent*in mit zahlreichen Gastvorträgen
- die Ausbildungseignungsprüfung der IHK (bei beruflicher Ausbildung)
- den Nachweis über die Teilnahme an einer hochschuldidaktischen Fortbildung
- ein Gutachten über die pädagogische Eignung
Die o.g. Unterlagen sind vollständig zusammen mit der Lehrauftragsanmeldung an das Studiendekanat bzw. an die in Ihrer Universitätseinrichtung für die Antragstellung zuständige Person zu geben.
Kontakt
- Anja Banse
- Stefanie Fiedler
- Katharina Greibke
- Esther Kruse
- Franziska Schilling
- Ulrike Gerbert
Sachgebietsleitung
- Corinna Kloodt