Arbeitszeit

Alle wichtigen Informationen zur Arbeitszeit von Tarifbeschäftigten im wissenschaftlichen Bereich finden Sie nachfolgend. 

Allgemeine Hinweise

An der Leuphana Universität Lüneburg gilt eine gleitende Arbeitszeit. Dies bedeutet: Für die Einhaltung der gesetzlich, tariflich oder vertraglich festgelegten Arbeitszeit sind Sie als Beschäftigte*r selbst verantwortlich. Vertretungsbereitschaft und rechtzeitige gegenseitige Absprache sind unersetzliche Voraussetzung für das Funktionieren unserer gleitenden Arbeitszeit.

Die regelmäßige Arbeitszeit ergibt sich aus den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen. Kernzeiten bestehen nicht. So bestimmen Sie, unter Beachtung der dienstlichen Erfordernisse, innerhalb der festgelegten Gleitzeit Beginn und Ende Ihrer täglichen Arbeitszeit und Ihrer Pausen selbst.

Ausführliche Informationen finden Sie in der entsprechenden Dienstvereinbarung:

Prozess: Arbeitszeit erfassen

Auch als Beschäftigte im wissenschaftlichen Bereich sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Ihre Arbeitszeit zu erfassen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, dafür das elektronische Zeiterfassungssystem zu nutzen, das derzeit auch nur für die Bedürfnisse von Beschäftigten in Technik und Verwaltung ausgelegt ist. Bitte nutzen Sie für Ihre Zeiterfassung daher eine selbst gewählte Form der Dokumentation oder die Vorlage, die wir Ihnen auf dieser Seite unter „Formulare“ zur Verfügung stellen.

Prozess: Samstagsarbeit beantragen

  1. Antrag ausfüllen: Füllen Sie einen ANTRAG AUF SAMSTAGSARBEIT aus.
  2. Antrag übermitteln: Übermitteln Sie Ihren Antrag bitte frühzeitig an die Abteilung Personal an Mareen Kröger.

Formulare

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Kontakt

Es wird ausdrücklichdarauf hingewiesen, dass die Hinweise eine zusammenfassende Information über die maßgeblichen Rechtsvorschriften enthalten und das Studium dieser Rechtsvorschriften nicht ersetzen können. Sie enthalten keine Auskünfte zu allen Detailfragen und berücksichtigen keine evtl. individuellen Besonderheiten. Die vorstehenden Informationen können eine evtl. im Einzelfall erforderliche Auskunft daher nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich bei Klärungsbedarf und Fragen an die folgenden Kolleg*innen in der Abteilung Personal:

  • Mareen Kröger