Wissenschaftliche Hilfskräfte

Alle wichtigen Informationen zur Einstellung und Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräfte (WHKs) finden Sie nachfolgend. 

Tätigkeiten und Stundenumfang

Wissenschaftliche Hilfskräfte sind Beschäftigte, die bereits einen Hochschulabschluss erworben haben und mit einer Arbeitszeit von maximal 19,5 Stunden wöchentlich bzw. 86 Stunden monatlich beschäftigt werden können. Ihre Beschäftigung ist auf die Unterstützung von Studierenden in ihrem Studium (Tutorien) sowie auf Dienstleistungen in Forschung und Lehre, Verwaltung und im Bibliotheksdienst gerichtet und soll zugleich der eigenen Weiterbildung dienen.

Das Präsidium hat am 5.5.2021 folgende Richtlinie für die Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften an der Leuphana Universität Lüneburg beschlossen.

Finanzierung und Fristen

Wichtig ist, dass Sie in jeder Personalplanung berücksichtigen, wie Sie die durch die Beschäftigung entstehenden Personalkosten finanzieren möchten. Sie geben diese Information über die Angabe einer Kostenstelle und einer Auftragsnummer in Ihrem Antrag an uns weiter.

Damit wir die von Ihnen beantragte Personalmaßnahme fristgerecht bearbeiten können, ist es nötig, dass uns der entsprechende Antrag sowie die oben aufgeführten Einstellungsunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Umsetzungstermin vorliegen. Aus arbeitsrechtlichen Gründen können Arbeitsverträge nur mit Wirkung für die Zukunft geschlossen werden. Die Beschäftigung kann bei verspäteter Unterschrift also erst aufgenommen werden, sobald die Hilfskraft den Arbeitsvertrag persönlich unterschrieben hat. Verschiebt sich der beabsichtigte Beschäftigungsbeginn, verschiebt sich dadurch nicht automatisch der gesamte Beschäftigungszeitraum. Eine entsprechende Verlängerung der Beschäftigung ist gesondert schriftlich zu beantragen.

Näheres zur Kalkukaltion der Kosten für wissenschaftliche Hilfskräfte sowie der Verwendung von Mitteln entnehmen Sie bitte der Anlage.

Übersicht zur Berechnung von Hilfskräften

Vergütung

Wissenschaftliche Hilfskräfte erhalten aktuell eine Stundenvergütung von

12,43 €bei Fachhochschulabschluss
12,43 €bei Bachelorabschluss
16,86 €bei 1. Staatsprüfung
16,86 €bei Diplom/Magister/Master

Die jeweils aktuellen Stundenvergütungen finden Sie hier.

Studenten im Masterstudium mit einem Bachelorabschluss sollen in der Regel als studentische Hilfskräfte eingestellt werden. In besonderen Fällen ist jedoch auch die Einstellung als wissenschaftliche Hilfskraft möglich. Wegen der damit verbundenen Vor- oder Nachteile beraten die Personalsachbearbeiterinnen im Einzelfalle gerne. 

Zusätzlich sind folgende Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen:

28%bei einem monatlichen Verdienst von bis zu 450 EUR (ab 01.10.2022 bis zu 520 EUR) und gesetzlicher Krankenversicherung
15%bei einem monatlichen Verdienst von bis zu 450 EUR (ab 01.10.2022 bis zu 520 EUR) und privater Krankenversicherung
19,8%bei einem monatlichen Verdienst über 450 EUR (ab 01.10.2022 über 520 EUR)

Formulare

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Kontakt

  • Carina Grabbe
  • Allje Grapengießer
  • Sabine Ruschkowski
  • Holger Scheidweiler
  • Tim Soetebeer
  • Katharina Witte