Gefährdungsbeurteilungen durchführen

Für alle in der Bestandsaufnahme identifizierten Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder müssen die Gefährdungen beurteilt und angemessene Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Diese sog. Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren. Für eine umfassende Gefährdungsermittlung und -bewertung sowie zur Festlegung wirksamer und akzeptierter Maßnahmen ist es sinnvoll, die Beurteilung der Ist-Situation gemeinsam mit den betroffenen Beschäftigten durchzuführen. Die Vorlage für eine GBU beginnt daher mit einer Bestandsaufnahme des Arbeitsplatzes durch die*den Beschäftigten. Im zweiten Schritt beurteilt die*der Vorgesetzte auf der Grundlage der Selbsteinschätzung der*des Beschäftigten, ob die getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichend sind.

Die Verpflichtung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen finden Sie im Arbeitsschutzgesetz sowie in vielen Verordnungen (u. a. in der Arbeitsstätten-, Gefahrstoff-, Betriebssicherheits-, Biostoffverordnung), Durchführungsempfehlungen in Technischen Regeln (u. a. in den Arbeitsstätten-Richtlinien, Technischen Regeln für Gefahrstoffe, Betriebssicherheit, Biologische Arbeitsstoffe). Die genannten Vorgaben können Sie auf www.umwelt-online.de nachlesen. Für eine umfassende Gefährdungsermittlung und -bewertung sowie zur Festlegung wirksamer und akzeptierter Maßnahmen ist es sinnvoll, die Beurteilung gemeinsam mit den betroffenen Beschäftigten durchzuführen.

Für viele Tätigkeitsfelder finden Sie auf den Intranetseiten des Bereichs Arbeitsschutz Vorlagen zur Gefährdungsbeurteilung, in denen die relevantesten Gefährdungen sowie geeignete Schutzmaßnahmen genannt sind. Der Großteil der Beurteilungen kann bei Verwendung dieser Vorlagen durch Ankreuzen erfolgen.

Allgemeine Hinweise

Grundsätzliche Hinweise zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen haben wir Ihnen in der folgenden Datei zusammengestellt. Ausführlichere Informationen zu Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erstellt. Viele dieser DGUV-Informationen finden Sie unter https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/ueber_a.htm. Insbesondere die DGIUV-I 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung“ enthält viele, anschaulich dargestellte Informationen. Grundlegendes Wissen, praktische Hilfen und weiterführende Quellen zur Planung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sind im BAUA-Handbuch Gefährdungsbeurteilungen zu finden.

Kontakt

  • Dipl.-Ing. Jörg Seeba
  • Antje Dietrich