Beihilfe
Beamt*innen haben Anspruch auf die Gewährung von Beihilfe. Unter Beihilfe versteht man eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen sowohl für die beschäftigten Beamt*innen selbst als auch für ihre Kinder sowie in besonderen Fällen für die Ehepartner*innen von Beamt*innen, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.
Unter bestimmten Voraussetzen können auch Verwalter*innen von Professorenstellen für sich und ihre Angehörigen einen Anspruch auf die Gewährung von Beihilfe haben. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Intranetseite für Verwalter*innen.
Allgemeine Hinweise
Der Anspruch auf Beihilfeleistungen besteht ab dem Zeitpunkt der Ernennung. Die Beihilfe deckt nach Maßgabe der Beihilfevorschriften des Landes Niedersachsen einen Teil der durch Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfälle entstehenden Kosten. Es wird empfohlen, den entsprechend der Beihilfebestimmungen des Landes Niedersachsen verbleibenden Anteil über eine private Krankenversicherung abzusichern.
Prozess
Beihilfe wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Berechnung und Auszahlung übernimmt das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) Aurich. Auch vor der ersten Antragstellung ist dort bereits aufgrund des Datenaustausches mit dem für die Bezügezahlung zuständigen NLBV Lüneburg bekannt, welche Personen einen Anspruch auf Beihilfe haben.
Bei Fragen rund um die Gewährung von Beihilfeleistungen stehen die Ansprechpartner*innen des NLBV Aurich zur Verfügung.
NLBV Aurich
Schlossplatz 1
26586 Aurich
Fon 04941.13-2700
Fax 04941.13-2100
Formulare
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Weiterführende Hinweise
Kontakt
Berechnung und Auszahlung von Beihilfeleistungen:
NLBV Aurich