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Gesundheitsschutz am Bildschirm
Arbeit an Bildschirmgeräten wird häufig nicht als Gefahrenquelle im Betrieb wahrgenommen, da akute Unfallrisiken und Belastungen nicht vorhanden sind. Das Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen beansprucht aber insbesondere durch die immer gleichen Bewegungs- und Haltevorgänge den Bewegungsapparat sowie aufgrund der hohen Sehanforderungen die Augen. Mögliche Folgen sind Verspannungen des Nackens und der Schultermuskulatur, Kopf und Rückenschmerzen, Augenbeschwerden.
Arbeiten am Bildschirm
Die Belastung des Bewegungsapparats wird durch folgende Faktoren begünstigt:
- Ungünstige Körperhaltung
- Einseitige Belastung
- Unzureichende Arbeitsmittel
- Unzureichende Arbeitsorganisation
Betroffen sind besonders der Schulter-Arm-Bereich, die Halswirbelsäule und die Lendenwirbelsäule.
Belastungen der Augen am Bildschirmarbeitsplatz sind Folge der besonderen Anforderungen an die Sehschärfe sowie an die Ausrichtung und Koordination der Sehachsen und damit an das beidäugige Sehen.
Eine vermehrte Beanspruchung der Augen und des Sehvermögens kann zum Beispiel auftreten durch:
- Ungünstige Arbeitsplatzgestaltung, z. B. ungenügende Möglichkeiten zum Blickwechsel
- Ungünstige Lichtverhältnisse
- Störende Blendung
- Mangelhafte Zeichendarstellung
- Unzureichende Korrektur des Sehvermögens
Gefährdungsbeurteilungen
Wie für alle Arbeitsplätze bzw. Tätigkeiten sind auch für Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen die Gefährdungen zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Neben der Arbeitsplatzgestaltung sind in diese Beurteilung die Information der Beschäftigten, die Arbeitsumgebung, mechanische und psychische Gefährdungen, der Mutterschutz sowie die Notfallvorsorge einzubeziehen.
Für diese sog. Gefährdungsbeurteilung steht Vorgesetzen und Beschäftigten folgendes Formular zur Verfügung:
In der Prüfliste sind die wesentlichen bei Bildschirm- und Bürotätigkeiten vorkommenden Gefährdungen/Belastungen sowie mögliche Schutzmaßnahmen genannt. Dies ermöglicht größtenteils eine Dokumentation durch Ankreuzen; nur noch nicht erfasste Gefährdungen/Belastungen sowie nicht genannte Schutzmaßnahmen sind textlich zu beschreiben. Unter weiterführende Hinweise sind Informationen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit bei der Bildschirmarbeit hinterlegt. Hier können sich Beschäftigte und Vorgesetzte über die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen informieren.
Sicherheitsunterweisungen
Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bieten den Beschäftigten regelmäßig Sicherheitsgrundunterweisungen für Bildschirmtätigkeiten im Büro, zu Hause und in mobiler Form via ZOOM an. In diesen Veranstaltungen kann sich jede*r über die Organisation des Arbeitsschutzes, über Maßnahmen zur Gestaltung belastungsarmer Bildschirmarbeitsplätze und zur Unfallverhütung sowie zum Verhalten bei Bränden und Unfällen informieren. Gern können auch Fragen zu diesen Themen gestellt werden.
Die vorgesehenen Termine sind:
Donnerstag 27.02.2025, 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 22.05.2025, 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 18.09.2025, 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 27.11.2025, 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
ZOOM-Zugangsdaten:
leuphana.zoom.us/j/99413222468
Meeting-ID: 994 1322 2468, Kenncode: 336771
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Vorgesetzten sind gebeten, diese Grundunterweisung bei arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsspezifischen Gefährdungen und Belastungen entsprechend zu ergänzen.
Für die Information der Beschäftigten steht den Vorgesetzten auch folgende Muster-Sicherheitsunterweisung in Form einer PowerPoint-Präsentation zur Verfügung, die an die aktuelle Situation in der Einrichtung angepasst werden kann:
Betriebsanweisungen
Für Tätigkeiten mit höherem Gefahrenpotenzial sind von Einrichtungsleiter*innen Betriebsanweisungen zu erstellen und in Kraft zu setzen. Auch hierfür stehen ihnen im Folgenden Muster zur Verfügung:
Weiterführende Hinweise
- Informationen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit bei der Bildschirmarbeit
- Entspannungsübungen für die Augen
- Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
- Ergonomisch Sitzen
- Fit im Job – Ausgleichsübungen
- Information zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Bildschirmarbeit
- Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz
- Bewilligung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen
Ausführliche Informationen zu Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erstellt. Viele dieser DGUV-Informationen finden Sie unter https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/ueber_a.htm. Insbesondere die DGIUV-I 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung“ enthält viele, anschaulich dargestellte Informationen.