Arbeitszeit
Alle wichtigen Informationen zum Thema Arbeistzeit finden Sie nachfolgend.
Allgemeine Hinweise
Ihre monatliche Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Sie darf insgesamt 86 Stunden im Monat bzw. 19,5 Std. in der Woche (multipliziert mit dem Faktor 4,348 auf Monatsstunden) nicht überschreiten, da studentische Hilfskräfte nach § 33 Abs. 2 NHG „mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit der Angestellten im öffentlichen Dienst beschäftigt werden“. Bitte berücksichten Sie bei der Planung Ihrere Arbeistzeit Folgendes:
- Gearbeitet werden darf maximal an 6 Werktagen pro Woche (Mo-Sa).
- An Sonn- und Feiertagen darf nicht gearbeitet werden.
- Die regelmäßige Arbeitszeit darf das Maximum von 8 Stunden am Tag nicht überschreiten; in Ausnahmefällen darf maximal 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden, wenn in 6 Monaten bzw. 24 Wochen durchschnittlich höchstens 8 Stunden pro Tag gearbeitet wird.
- Zwischen Arbeitsende und neuem Arbeitsbeginn müssen 11 Stunden liegen (Bsp.: 14:00 Uhr – 21:00 Uhr gearbeitet; am nächsten Tag darf die Arbeit frühestens um 8:00 Uhr begonnen werden). Bei weiteren Beschäftigungen – auch bei anderen Arbeitgebern – wird die gesamte Arbeitszeit zusammengerechnet bzw. zusammen betrachtet. (Bsp.: Arbeitgeber A hat man 6 Stunden gearbeitet. Dann darf an diesem Tag bei Arbeitgeber B maximal 4 Stunden gearbeitet werden (zusammen = 10 Stunden). Oder: Arbeitsende bei Arbeitgeber A: 22:00 Uhr, Arbeitsbeginn am nächsten Tag bei Arbeitgeber B frühestens 9:00 Uhr.)
- In der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr darf nicht gearbeitet werden (Nachtarbeit).
- Nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause von mindestens 30 Minuten gemacht werden. Nach spätestens 9 Stunden Arbeitszeit folgt eine weitere Pause. Eine Pause ist immer mindestens 15 Minuten lang.
Nachweis geleisteter Arbeitsstunden
Als Arbeitnehmer*in sind sie gem. § 17 Mindestlohngesetz dazu verpflichtet, Stundennachweise zu führen. Der Stundennachweis wird für jeden Monat der Beschäftigung sowie für jede Beschäftigungsstelle ausgefüllt. Die Arbeitsaufzeichnungen sind nicht an eine bestimmte Form gebunden und können sowohl elektronisch als auch handschriftlich geführt werden. Zu erfassen sind Beginn, Ende und Dauer ihrer täglichen Arbeitszeit. Bei der Vertragsunterzeichnung erhalten Sie von uns eine entsprechende Kopievorlage eines Stundennachweises. Diesen verwenden Sie bitte als Vorlage. Den Studnenzettel in digitaler Form finden Sie als PDF Datei weiter unten auf der Seite unter "Formulare". Die Stundennachweise sind jeweils bis zum 3. Eines Kalendermonats (für den jeweils vorgegangenen Kalendermonat der Beschäftigung) bei ihrer Beschäftigungsstelle abzugeben.
Informationen zum Stundennachweis
- Unter „Arbeitszeit SOLL" muss immer die monatliche Arbeitszeit eingetragen werden, auch, wenn im Arbeitsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart wurde. Diese wird mit dem Faktor 4,348 in eine monatliche Arbeitszeit umgerechnet (Bsp.: 10 Std. wtl. x 4,348 = 43,48 Std. mtl.)
- Anteiliger Beschäftigungsmonat: Ist man nicht den vollen Kalendermonat beschäftigt, wird die Arbeitszeit nach den Kalendertagen gekürzt (Bsp. bei 10 Std. wtl.: 02.10.-31.10. = 43,48 Std./ 31 Kalendertage x 30 Kalendertage = 42,08 Std. mtl.)
- Spalte Kalendertage: Gibt die einzelnen Kalendertage im Monat vor. Arbeitet man z.B. am 10.10. ist der Eintrag der Arbeitszeit unter 10. vorzunehmen
- Unter Beginn und Ende ist die Uhrzeit einzutragen, wann an dem Tag die Arbeit begonnen wurde bzw. wann sie beendet wurde
- Spalte Arbeitszeit (ohne Pausen): Hier ist die an diesem Tag geleistete Arbeitszeit einzutragen, die Pausen dürfen nicht mitgerechnet werden. Die Arbeitszeit ist in Dezimalzeit einzutragen (z.B. 30 Minuten = 0,50 Std.; Umrechnung: Minuten/ 60 = Dezimalzeit)
- Datum der Aufzeichnung: Spätestens am 7. Tag nach der geleisteten Arbeitszeit ist diese einzutragen (z.B.: gearbeitet am 10.10., spätestens einzutragen am 17.10.)
- Bemerkungen: Eintragung, welche Tätigkeit ausgeübt wurde, oder sonstige Informationen (z.B. Urlaub, Feiertag, krank)
- Arbeitszeit gesamt: Die gesamte Arbeitszeit des Monats wird zusammengerechnet (IST)
- Arbeitszeit SOLL: Hier wird die oben angegebene vereinbarte oder anteilige monatliche Arbeitszeit eingetragen
- Abweichung: Hier wird der Unterschied zwischen der Ist-Arbeitszeit und der Soll-Arbeitszeit eingetragen
- Urlaub genommen: Hier wird die Anzahl der Werktage (Mo-Sa) eingetragen, an denen in diesem Monat Urlaub genommen wurde
- Unterschriften: Hier unterschreibt erst die*der Beschäftigte mit Datum, dann die Beschäftigungsstelle mit Datum. Spätestens am 3. Kalendertag des Folgemonats ist der Stundennachweis bei der Beschäftigungsstelle einzureichen
- Feiertage: Ist ein Feiertag an einem Werktag (Mo-Sa) ist für diesen Tag 1/6 der wöchentlichen Arbeitszeit in der Spalte „Arbeitszeit (ohne Pause)" einzutragen (Bsp. 03.10., Arbeitszeit 20 Std. mtl. = 20 Std./ 4,348 = 4,60 Std. wtl., davon 1/6 = 0,77 Std.; am 3. Kalendertag sind 0,77 Std. Arbeitszeit mit der Bemerkung Feiertag einzutragen); Tipp: alle Feiertage des Monats zuerst eintragen
- Urlaub: Für jeden Urlaubstag ist an jedem Werktag (Mo-Sa) 1/6 der wöchentlichen Arbeitszeit einzutragen (Bsp. bei einer Arbeitszeit von 20 Std. mtl. = 20 Std./ 4,348 = 4,60 Std. wtl., davon 1/6 = 0,77 Std. für jeden Werktag; bei 1 Woche Urlaub (Mo-Sa)= 6 x 0,77 Std.= 4,62 Std.)
- Krank: Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit sowohl lhrer*m Vorgesetzte*n (bzw. Ansprechpartner*in) als auch der Abteilung Personal unter krankmeldung@leuphana.de mitteilen. Bei einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit wird für jeden Kranktag an einem Werktag (Mo-Sa) 1/6 der wöchentlichen Arbeitszeit eingetragen (Berechnung wie bei Urlaub)
- Bei Austritt muss die Arbeitszeit exakt erfüllt sein. Es darf nicht mehr als arbeitsvertraglich vereinbart gearbeitet worden sein. Zu wenig geleistete Stunden sind unverzüglich der Personalabteilung zu melden (siehe das Schreiben „Erklärung")
- Bei Austritt muss der Urlaubsanspruch vollständig genommen sein
Prozess
Kontakt
- Anja Banse
- Katharina Greibke
- Esther Kruse
- Franziska Schilling
- Ulrike Gerbert
- Stefanie Fiedler
Sachgebietsleitung
- Corinna Kloodt