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Dienstreisen beantragen
Alle wichtigen Informationen zu Voraussetzungen, zur Beantragung und zur Genehmigung von Dienstreisen für Professuren der Leuphana finden Sie nachfolgend.
Allgemeine Hinweise
Sofern eine Reise im Hauptamt im Rahmen von Dienstaufgaben der Leuphana Universität Lüneburg unternommen wird und nicht unter die Regelungen für Sonderurlaub (siehe hier), z.B. zur Wahrnehmung einer wissenschaftlichen Tätigkeit bzw. an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland fällt, können die aufgrund der Reisen und des Aufenthaltes entstehenden Kosten im Rahmen des maßgeblichen Reisekostenrechts als Dienstreise bzw. Auslandsdienstreise abgerechnet werden.
Inlandsdienstreise beantragen
Sofern die Reise
- zur Erledigung von Dienstaufgaben im Rahmen des§ 24 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes erforderlich ist,
- die Erfüllung der Lehrverpflichtung durch die Dienstreise nicht beeinträchtigt wird und
- Mittel zur Finanzierung der Reisekostenvergütung zur Verfügung stehen (anderenfalls auf die Reisekostenvergütung ganz oder teilweise verzichtet wird).
gilt für Professor:innen der Leuphana eine generelle Genehmigung für Dienstreisen.
Auslandsdienstreise beantragen
Auslandsdienstreisen bedürfen auch weiterhin der Genehmigung rechtzeitig vor Antritt der Reise:
- Dienstreiseantrag ausfüllen: Füllen Sie einen DIENSTREISEANTRAG aus.
- Ggf. A1-Bescheinigung übermitteln: Dienstreisende in Länder der Europäischen Union sind offiziell verpflichtet, eine sogenannte A1-Bescheinigung mit sich zu führen, mit der sie nachweisen können, dass sie trotz dienstlicher Tätigkeit im Ausland in Ihrem Heimatland sozialversichert sind. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass dieser Nachweis für Dienstreisende der Universität faktisch nicht benötigt wird bzw. bei Kontrollen auch nachträglich vorgelegt werden kann. Die Universität verzichtet daher bei Dienstreisen bis zu einer Dauer von 4 Wochen auf die Ausstellung von A1-Bescheinigungen und übernimmt die daraus resultierenden Haftungsrisiken. Bitte füllen Sie den A1 ANTRAG - AUSFÜLLHILFE für eine A1-Bescheinigung daher nur aus, wenn Ihre Dienstreise mehr als vier Wochen umfasst oder wenn Sie eine A1-Bescheinigung ausdrücklich mit sich führen möchten.
- Mögliche Gefährdungen einschätzen: Bitte informieren Sie sich auf den Seiten „Reisen“ im Bereich Arbeitsschutz, inwiefern Vorsorgemaßnahmen oder Gefährdungsbeurteilungen für Ihre Dienstreise erforderlich sind.
- Antrag übermitteln: Übermitteln Sie Ihren Dienstreiseantrag, einen Nachweis über Ihre Tätigkeit für die Leuphana im Ausland (z.B. durch eine Einladung oder das Tagungsprogramm) und ggf. den A1-Antrag bitte an die Abteilung Personal und Recht, Bereich Professuren/Beamte an anja.krohn@leuphana.de, bitte nach Möglichkeit spätestens 14 Tage vor Antritt der Dienstreise.
Formulare
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Kontakt
Die vorstehenden Informationen können eine evtl. im Einzelfall erforderliche Auskunft nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich bei Klärungsbedarf und Fragen an die folgenden Kolleginnen in der Abteilung Personal:
- Anja Krohn