Arbeitsschutzorganisation aufbauen

Als Vorgesetzte:r ist es Ihre Aufgabe, eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation für Ihren Bereich aufzubauen. Dabei sind z. B. Arbeitsprozesse zur Durchführung von Schutzmaßnahmen, das Zusammenwirken von Personen mit Arbeitsschutzaufgaben, Bearbeitungstermine, Wiederholungstermine für regelmäßig durchzuführende Aufgaben und Prüfungen, erforderliche Maßnahmen vor Aufnahme von Tätigkeiten und bei Veränderungen festzulegen. Die durchzuführenden Aufgaben sind zu ermitteln und auf geeignete Personen als Arbeitsaufgabe zu übertragen. Sicherheitsbeauftragte, Erst-, Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind zu benennen. Erforderliche Ressourcen sind zur Verfügung zu stellen.

    Im Folgenden finden Sie detailliertere Informationen zu einzelnen Aufgaben.

    Allgemeine Hinweise

    Zum Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation - und sofern erforderlich einer Notfallorganisation - für Ihren Zuständigkeitsbereich sind folgende Fragen zu klären und Aufgaben zu erledigen:

    • Wer führt Gefährdungsbeurteilungen durch und aktualisiert diese?
    • Wer trifft welche Schutzmaßnahmen und prüft diese auf Wirksamkeit?
    •  Wer führt Sicherheitsunterweisungen durch?
    • Wer darf welche Anweisungen zum Schutz von Beschäftigen, Studierenden und Dritten geben?
    • Wer veranlasst sicherheitsrelevante Prüfungen und lässt Mängel abstellen?
    • Es sind Erst-, Brandschutz-, Evakuierungshelfer*innen und Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Bei deren Aus- und Fortbildung unterstützt Sie der Bereich Arbeitsschutz gern.

    Prozess: Sicherheitsbeauftragte bestellen

    Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Hochschulleitung und Vorgesetzten ehrenamtlich bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Insbesondere haben sie sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.

    1. Ermittlung der erforderlichen Anzahl an Sicherheitsbeauftragten durch die*den Vorgesetzten, erforderlichenfalls mit Unterstützung durch den Bereich Arbeitssicherheit
    2. Auswahl einer*eines geeigneten Kollegin*Kollegen durch die*den Vorgesetzten
    3. Übermittlung der benötigten Daten (Einrichtung, Zuständigkeitsbereich, Name, Vorname, Geburtsdatum) an arbeitssicherheit@leuphana.de durch die*den Vorgesetzten
    4. Teilnahme der*des zu bestellenden Kollegin*Kollegen an einer Schulung der Landesunfallkasse Niedersachsen, erforderlichenfalls Anmeldung mit Unterstützung durch den Bereich Arbeitssicherheit
    5. Vorbereitung der Bestellung durch den Bereich Arbeitssicherheit
    6. Bestellung durch den HVP

    Kontakt

    • Dipl.-Ing. Jörg Seeba
    • Antje Dietrich