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Das Wichtigste für Vorgesetzte
Wer ist an der Leuphana für Fragen im Arbeitsschutz zuständig? Und welche Aufgaben haben Sie als Leiter*in einer Einrichtung, als Professor*in oder Institutsleiter*in zum Schutz von Beschäftigen und Studierenden zu erfüllen? Die folgenden Informationen und Hinweise sollen Ihnen eine erste Orientierung geben. Hier finden Sie zudem Vorlagen und Musterformulare beispielsweise für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze und fachpraktischen studentischen Tätigkeiten in Ihrem Zuständigkeitsbereich.
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an Herrn Jörg Seeba und Frau Antje Dietrich im Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.
Aufgaben und Leitfaden
Aufgaben
Ihre Aufgaben als Vorgesetzte*r umfassen grundsätzlich 5 Bereiche:
- Bestand aufnehmen
- Arbeitsschutzorganisation aufbauen
- Gefährdungsbeurteilungen durchführen
- Schutzmaßnahmen treffen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen bzw. anbieten
Leitfaden
Im Leitfaden für Vorgesetzte finden Sie eine Erläuterung der Arbeitsschutzorganisation an der Leuphana, eine detaillierte Beschreibung Ihrer Aufgaben als Vorgesetzte*r sowie eine Zusammenfassung des rechtlichen Rahmens. Das Dokument "Schnittstellen im Arbeitsschutz" führt die verschiedenen Aufgaben im Arbeitsschutz sowie die jeweils zuständigen (zentralen) Stellen auf.
Weiterführende Hinweise
Annähernd das gesamte Arbeitsschutzrecht und zahlreiche Informationen sind hinterlegt in der Datenbank Umwelt-Online:
In der DGUV-Regel "Branche Hochschule" sind für hochschultypische Situationen und Tätigkeiten mögliche Gefährdungen, zu beachtende Vorgaben und passende Schutzmaßnahmen zusammengestellt und erläutert.
Erwerb der erforderlichen Befähigung
Alle Vorgesetzten sind verpflichtet, sich die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten anzueignen. Grundsätzlich müssen sie befähigt sein, Gefährdungen zu erkennen und Schutzmaßnahmen, erforderlichenfalls mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der*des Betriebsärztin*arztes, zu entwickeln. Zum Erwerb der Befähigung und deren Aktualisierung bietet die Universität Schulungen an, stellt Informationsmaterialien sowie den Zugang zu Rechtsvorschriften zur Verfügung und bietet Beratungsmöglichkeiten.
Beratung durch den Bereich Arbeitsschutz
Beratend, unterstützend sowie für eine Reihe von Serviceleistungen steht den Vorgesetzten der Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit zur Verfügung.
Kontakt
- Dipl.-Ing. Jörg Seeba
- Antje Dietrich
In arbeitsmedizinischen Fragen berät und unterstützt der beauftragte arbeitsmedizinische Dienst, die regomed GmbH,
Terminvereinbarung über Frau Dietrich