Bestandsaufnahme und Ermittlung der zu schützenden Personen, Tätigkeiten und Arbeitsmittel

Im Rahmen einer ersten Bestandsaufnahme ermitteln Sie als neue*r Vorgesetzte*r den zu schützenden Personenkreis, die ausgeführten Tätigkeiten sowie die eingesetzten Arbeitsmittel. 

Bestandsaufnahme - Ermittlung der zu schützenden Personen

AUFGABE

WO KANN ICH MICH INFORMIEREN?

WO BEKOMME ICH UNTERSTÜTZUNG?

ANMERKUNGEN

Wer arbeitet in meinem Zuständigkeitsbereich (zugeordnete Beschäftigte)?

Bei Fragen zu zugeordneten Beschäftigten können Sie sich an den Personal- oder Professurenservice wenden. Sind Beschäftigte mehreren Vorgesetzten zugeordnet, ist eine Abstimmung über die Aufgaben-verteilung sinnvoll

Welche Veranstaltungen finden in meinem Zuständigkeitsbereich statt?

Zu betrachten sind vorrangig fachpraktische Veranstaltungen und Exkursionen. Bei Veranstaltungen in Vorlesungsform sind (nur) Kenntnisse über das Verhalten bei Bränden und Unfällen erforderlich. Werden Veranstaltungen von Teams durchgeführt, ist eine Abstimmung über die Aufgabenverteilung erforderlich

Welche Tätigkeiten werden von Dritten ausgeführt, von denen Gefährdungen ausgehen können?

Auftraggeber*innen betrachten zur Information und ggf. Koordination mit betroffenen Einrichtungen bitte Orte und Tätigkeiten beauftragter Dritter

Welche Tätigkeiten üben zugeordnete Beschäftigte/Studierende aus, die Dritte gefährden können?

Vorgesetze berücksichtigen auch den Schutz Dritter vor im Zuständigkeitsbereich vorhandener Gefährdungen.

Bestandsaufnahme - Auf meine Veranlassung ausgeführte Tätigkeiten

AUFGABE

WO KANN ICH MICH INFORMIEREN?

WO BEKOMME ICH UNTERSTÜTZUNG?

ANMERKUNGEN

Welche Tätigkeiten werden in meinem Zuständigkeitsbereich ausgeführt? Z.B.:

  • Bildschirm-/Büroarbeit
  • Telearbeit/mobiles Arbeiten
  • Dienstreisen/Exkursionen
  • Laborarbeit
  • Werkstattarbeit
  • Hausdienstliche Tätigkeiten/Arbeiten im Freien

Der Großteil der ausgeführten Tätigkeiten kann in eine der links genannten Tätigkeitsfelder eingeordnet werden. Für diese stehen Ihnen auf den Intranetseiten des Bereichs Arbeitsschutz Informationen zur Verfügung. Zu Tätigkeiten, die keinem der genannten Tätigkeitsfelder zugeordnet werden können, berät Sie der Bereich Arbeitsschutz gern.

Bestandsaufnahme - Vorhandene Gefahrstoffe und Arbeitsmittel

AUFGABE

WO KANN ICH MICH INFORMIEREN?

WO BEKOMME ICH UNTERSTÜTZUNG?

ANMERKUNGEN

Werden Gefahrstoffe eingesetzt?

 

Werden im Zuständigkeitsbereich Gefahrstoffe benutzt, müssen diese in einem Verzeichnis nach § 6 Gefahrstoffverordnung erfasst werden. Neben der Bezeichnung müssen die gefährlichen Eigenschaften, der Mengenbereich und der Verwendungsort vermerkt werden. In Bürobereichen kann aufgrund der überwiegend geringen Gefährdungen meist auf ein solches Verzeichnis verzichtet werden.

Welche Arbeitsmittel werden eingesetzt?

Werden im Zuständigkeitsbereich Arbeitsmittel verwendet, die regelmäßig durch Sachkundige, Sachverständige oder Überwachungsstellen auf ihre Sicherheit zu prüfen sind, sollten auch diese in einem Verzeichnis mit den Prüfintervallen und -umfängen erfasst werden. In Bürobereichen, für die das Gebäudemanagement Prüfungen auf elektrische Sicherheit durchführt, ist ein solches Verzeichnis überwiegend nicht erforderlich. Viele Prüfungen sind aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung erforderlich, die Sie auf www.umwelt-online.de finden. Dort können Sie auch die zugehörigen technischen Regeln nachlesen. Weitere Informationen sind in Herstellerangaben zu finden.

Kontakt

  • Dipl.-Ing. Jörg Seeba
  • Antje Dietrich