Forschungssemester

Alle wichtigen Informationen zu Voraussetzungen, zur Beantragung und zur Genehmigung von Forschungssemestern finden Sie nachfolgend.

Allgemeine Hinweise

Nach § 24 Abs. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) kann das Präsidium Professorinnen und Professoren auf deren Antrag nach Anhörung der Fakultät und der zuständigen Studiendekanin oder des zuständigen Studiendekans in angemessenen Abständen für die Dauer von in der Regel einem Semester oder Trimester ganz oder teilweise für Forschungs- oder künstlerische Entwicklungsvorhaben, für Aufgaben im Wissens- und Technologietransfer sowie für Entwicklungsaufgaben in der Lehre von anderen Dienstaufgaben freistellen. Das Gleiche gilt für die Wahrnehmung von praxisbezogenen Tätigkeiten, die Dienstaufgaben sind und die für die Aufgaben in der Lehre förderlich sind. Die Freistellung setzt die ordnungsgemäße Vertretung des Faches voraus.

Universitätsprofessor*innen

Die Gewährung von Forschungssemestern erfolgt auf Grundlage der universitätseigenen Richtlinie, die ein Verfahren vorsieht, das neben der Zeit- eine Leistungskomponente enthält (Nr. 3 der Richtlinie). Voraussetzung für die Gewährung ist dabei das Erreichen von 12 Punkten. Für die Zeitkomponente wird jedes Semester, in dem die Lehrtätigkeit nicht unterbrochen war, mit einem Punkt bewertet. Abweichend hiervon wird jedes vor dem 01.04.2004 liegende anzurechnende Semester mit 1,5 Punkten bewertet. Wenn ein Forschungssemester ausschließlich nach der Zeitkomponente beantragt wird, müssen also hiernach zwischen dem letzten Forschungssemester und dem hiermit beantragten Forschungssemester 12 (Zeit-)Punkte erreicht werden.

Die Voraussetzungen für die Gewährung von Forschungssemestern richten sich für Professor*innen der ehemaligen Fachhochschule Nordostniedersachsen nach der Richtlinie der Fachhochschule vom 07.07.2004. Danach ist das Erreichen von 8 Punkten formale Voraussetzung, wobei jedes Semester, in dem die Lehrtätigkeit nicht unterbrochen war, mit einem Punkt bewertet wird. Eine Verkürzung des Abstands aufgrund besonderer Leistungen im Bereich der Forschung ist nicht vorgesehen.

Prozess

  1. Erreichte Zeitpunkte erfragen: im Bereich Professoren/Beamte bei Herrn Kinkel. Den Kontakt finden Sie im Bereich „Kontakt“ am Ende der Seite.
  2. Leistungen bewerten lassen: Soll der angemessene Abstand zwischen zwei Forschungssemestern aufgrund besonderer Leistungen im Bereich der Forschung verkürzt werden, sind diese Leistungen vorab bewerten zu lassen. Die Bewertungskriterien ergeben sich aus Nr. 4 der Richtlinie über die Vergabe von Forschungssemestern an der Universität Lüneburg. Die Bewertung wird durch den Forschungsservice vorgenommen. Zur Bewertung ihrer Leistungen treten die Professor*innen direkt an den Forschungsservice, Frau Vollmer, heran. Nach erfolgter Bewertung ist das Ergebnis dem Antrag auf Gewährung des Forschungssemesters beizufügen.
  3. Antrag stellen: Professor*innen beantragen das beabsichtigte Forschungssemester mit dem ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINES FORSCHUNGSSEMESTER. Bitte denken Sie daran, dem Antrag die Bewertung ihrer Leistung beizufügen. Der Antrag wird beim Dekanat der Fakultät eingereicht.
  4. Bearbeitung des Antrags durch Dekanat, Fakultätsrat und Professurenservice: Das Dekanat beteiligt den Fakultätsrat und leitet den Antrag zur weiteren Bearbeitung an den Bereich Professoren/Beamte, Herrn Kinkel weiter.
  5. Im Falle einer Bewilligung: Bei Erfüllung aller Voraussetzungen und Vorliegen aller erforderlichen Zustimmungen bittet Herr Kinkel den Forschungsservice um Abstimmung eines Leistungsversprechens mit den Professor*innen. Dieses wird Bestandteil des Bewilligungsschreibens. Die Bewilligung wird abschließend dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Das Schreiben zur Bewilligung wird anschließend von Herrn Kinkel per Hauspost an den/die Antragsteller*in versandt. Gleichzeitig werden Dekanat, Forschungsservice und Stabstelle Team Q über die Gewährung des Forschungssemesters informiert.

 

Formulare

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Kontakt

  • Tobias Kinkel