Krankheit

Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sein, müssen Sie dieses unverzüglich der Leitung Ihrer Beschäftigungsstelle (z.B. Institut) und dem Personalservice (Frau Rüther) mitteilen. Bitte beachten Sie, dass bei Arbeitsunfähigkeit über mehr als drei Kalendertage hinaus eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit dem Personalservice vorzulegen ist. Ein Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall entsteht erst nach vierwöchiger Dauer des Arbeitsverhältnisses, d.h. anteilig im Krankheitszeitraum liegende Arbeitsstunden sind von Ihnen dann nicht nachzuarbeiten. Liegt eine Erkrankung vor der Erfüllung der vierwöchigen Frist zur Erwerbung des Anspruches, sind die Arbeitszeiten entsprechend nachzuarbeiten oder, sollte Ihnen dies nicht möglich sein, das Entgelt einzustellen. Auch Erkrankungszeiten vor Erreichen der vierwöchigen Frist, sind dem Personalservice daher bitte mitzuteilen.

Allgemeine Hinweise

Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sein, sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer der Abteilung Personal der Universität (Mail: krankmeldung@leuphana.de) und der Leitung Ihrer Beschäftigungsstelle (z. B. Institut) unverzüglich mitzuteilen.

Bitte beachten Sie, dass bei Arbeitsunfähigkeit über mehr als drei Kalendertage hinaus eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit dem Personalservice vorzulegen ist. Ein Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall entsteht erst nach vierwöchiger Dauer des Arbeitsverhältnisses, d.h. anteilig im Krankheitszeitraum liegende Arbeitsstunden sind von Ihnen dann nicht nachzuarbeiten. Liegt eine Erkrankung vor der Erfüllung der vierwöchigen Frist zur Erwerbung des Anspruches, sind die Arbeitszeiten entsprechend nachzuarbeiten oder, sollte Ihnen dies nicht möglich sein, das Entgelt einzustellen. Auch Erkrankungszeiten vor Erreichen der vierwöchigen Frist, sind der Abteilung Personal daher mitzuteilen.

Besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, haben Sie bis zum Ende der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung; er besteht allerdings nicht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus.

Informationen zur eAU

Ab dem 01.01.2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die durch den Arzt in Papierform ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzen. Dabei übersendet der Arzt die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit digital an die Krankenkassen. Dem Arbeitgeber werden die Daten dann entsprechend digital zum Abruf zur Verfügung gestellt. Erst mit den von Ihnen mitgeteilten Daten ist es der Abteilung Personal möglich, die durch den Arzt bei der Krankenkasse gemeldeten Daten der Arbeitsunfähigkeit abzurufen. Die Diagnose unterliegt dabei weiterhin dem Datenschutz.

Alle Beschäftigten der Leuphana sind gemäß § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz weiterhin verpflichtet, die Universität über die Abteilung Personal unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

Für privat krankenversicherte studentische Hilfskräfte gilt die eAU ab dem 01.01.2023 nicht. Diese Personengruppe erhält weiterhin vom Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform und muss diese im Original bei der zuständigen Abteilung Personal und Recht vorlegen.

Prozess: Erkrankung melden

1. Arbeitsunfähigkeit anzeigen: Bitte teilen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit sowohl Ihrer*m Vorgesetze*n (bzw. Ansprechpartner*in) als auch der Abteilung Personal. Hierfür füllen sie bitte das Formular KRANK- UND GESUNDMELDUNG aus und übersenden es an krankmeldung@leuphana.de. Dies gilt für alle Wochentage, auch wenn Sie tatsächlich regulär nicht an allen Tagen der Woche arbeiten.

Bitte geben Sie zudem an, falls die Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall, Arbeitsunfall, Wegeunfall oder durch Dritteinwirkung verursacht wurde (Hinweis ggf. für behandelnde Ärzte: der zuständige Unfallversicherungsträger ist die Landesunfallkasse Niedersachsen, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover).

Dauert Ihre Erkrankung länger als drei Kalendertage, reichen Sie der Abteilung Personal zudem ein ärztliches Attest ein. Nähere Informationen finden Sie unter "Informationen zur eAU".

2. Genesung melden: Bitte teilen Sie auch die Wiederaufnahme Ihrer Arbeit der Abteilung Personal unter krankmeldung@leuphana.de mit und informieren Ihren Vorgesetzten.

Kontakt

  • Anja Banse
  • Stefanie Fiedler
  • Katharina Greibke
  • Esther Kruse
  • Franziska Schilling
  • Ulrike Gerbert

Sachgebietsleitung

  • Corinna Kloodt