Ausschreibung von Stellen

Die Leuphana Universität hat sich das Ziel gesetzt, die Zukunft der Zivilgesellschaft des 21. Jahrhunderts aktiv mitzugestalten. Auch in den nächsten Jahren kommen viele neue, herausfordernde Aufgaben auf uns zu. Dabei sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der entscheidende Faktor. Die Auswahl und die Gewinnung qualifizierter und motivierter Mitarbeiter*innen ist daher ein wichtiges Thema für uns. So spiegelt die Qualität unserer Personalauswahl auch die Professionalisierung der gesamten Universität wieder und beeinflusst damit ihr Image.

Unbesetzte Stellen an der Leuphana müssen vor Wiederbesetzung ausgeschrieben werden. Alle wichtigen Informationen zur Ausschreibung von Stellen für Tarifbeschäftigte der Leuphana von der Meldung der vakanten Stelle bis zur Veröffentlichung der Ausschreibung finden Sie nachfolgend.

Allgemeine Hinweise

Die Gruppe der Beschäftigten im nichtwissenschaftlichen Dienst umfasst u.a. alle Beschäftigten im Verwaltungsdienst, im Technischen Dienst, im Handwerklichen Dienst, im IT-Dienst, im Bibliotheksdienst sowie Auszubildende in diesen Bereichen.

Grundsätzlich müssen alle vakanten Stellen intern sowie extern ausgeschrieben werden. Eine Stellenausschreibung muss in folgenden Fällen nicht erfolgen:

  • Ein:e neu berufene:r Professor:in bringt ein Drittmittelprojekt mit an die Leuphana Universität Lüneburg und die vorgesehene Person arbeitet bereits in dem Projekt und soll hier in dem Projekt weiterbeschäftigt werden.
  • Bei Restlaufzeiten von Drittmittelprojekten, bei dem der Beschäftigungszeitraum kürzer als 3 Monate ist. Bei Verlängerung des Projekts wird für diese Fälle die Ausschreibung notwendig.
  • Bei Verlängerung von Verträgen, soweit bei Erstvertrag eine Ausschreibung stattgefunden hat.
  • Bei Aufstockung von Verträgen, soweit beim Erstvertrag eine Ausschreibung stattgefunden hat.

Die Ausschreibung von Stellen erfolgt formal in Verantwortung der Dienststelle. Um das sich anschließende Auswahlverfahren bestmöglich vorzubereiten, erfolgt jedoch bereits im Vorfeld der Ausschreibung eine Information des Personalrats und der Gleichstellungsbeauftragten.

Finanzierung von Stellen

Wichtig ist, dass Sie vor Ausschreibung von Stellen die Finanzierung klären. Dabei kann es sich z. B. um Mittel aus einer bestimmten im Stellenplan festgelegten Stelle, aus freien Stellen, aber auch um bisher nicht für eine Stelle eingeplante Personalmittel, Sachmittel oder Drittmittel handeln. Wird die Beschäftigung aus Drittmitteln finanziert, fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Kopie des Bewilligungsbescheides des Drittmittelgeldgebers bei.

Näheres zu den Möglichkeiten der Besetzung von Stellen sowie der Verwendung von Mitteln entnehmen Sie bitte der "Richtlinie zur Stellenbewirtschaftung".

Befristung von Stellen

Der Abschluss befristeter Arbeitsverträge ist nur zulässig, wenn ein Befristungsgrund vorliegt oder das Gesetz eine sachgrundlose Befristung ermöglicht. Befristungsgründe sind in verschiedenen Gesetzen genannt. Die wichtigste Vorschriften für Stellen in Verwaltung und Technik ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Die Auswahl des richtigen Befristungsgrundes ist unter anderem deshalb wichtig, weil sich daraus die zulässige Dauer der Befristung ergibt. Bereits bei der Ausschreibung der Stelle ist zu klären, ob und in welcher Weise die Besetzung der zur Disposition stehenden Stelle erfolgen kann. Die rechtliche Prüfung, ob ein Befristungsgrund tatsächlich einschlägig ist und ob die einzustellende Person die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen mitbringt, erfolgt durch die Abteilung Personal.

Befristung von Beschäftigten in Verwaltung und Technik mit Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG)

Eine erste Möglichkeit, Stellen in Verwaltung und Technik zu befristen, besteht auf Basis des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG), wenn ein besonderen Sachgrund vorliegt. Für eine Befristung enthält § 14 Abs. 1 TzBfG die exemplarische Aufzählung der Befristungsgründe. Für den Bereit der Hochschule kommen dabei die folgenden Gründe insbesondere in Betracht:

  • Vorübergehender Mehrbedarf (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG): Es besteht Bedarf an einer Arbeitsleistung, die nur vorübergehend erforderlich ist.
  • Vertretung (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG): Beschäftigte werden zur Vertretung von an der Arbeitsleistung verhinderten Beschäftigten eingestellt (zum Beispiel wegen Elternzeitvertretung, Mutterschutz, Beurlaubung, vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit).
  • Gründe in der Person der Beschäftigten: Bisweilen liegen auch in der Person der Beschäftigten Gründe, die eine Befristung rechtfertigen, zum Beispiel soziale Gründe (Überbrückung bis zum Studium), Gründe aus der Sphäre der Beschäftigten (beschränkte Aufenthaltserlaubnis), Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (§§ 260ff SGB III).

Die Prüfung eines Vorliegens eines Sachgrundes wird von der Abteilung Personal durchgeführt.

Befristung von Beschäftigten in Verwaltung und Technik ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG)

Eine zweite Möglichkeit, Stellen in Verwaltung und Technik zu befristen, besteht auf Basis des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) auch ohne besonderen Sachgrund. In diesem Fall muss eine Befristung mindestens sechs Monate betragen und kann nur bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren erfolgen. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine bis zu dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses möglich (also bis zu vier Arbeitsverträge in Folge). Dabei ist jedes Arbeitsverhältnis mit der Universität oder ihren Rechtsvorgängerinnen – zum Beispiel auch als studentische Hilfskraft – und auch zeitlich weiter zurückliegende Arbeitsverhältnisses anzurechnen.

Prozess

  1. Finanzierung klären: Bitte klären Sie zunächst die Finanzierung der auszuschreibenden Stelle. Bitte beachten Sie diesbezüglich die RICHTLINIE ZUR STELLENBEWIRTSCHAFTUNG. Die Abteilung Personal benötigt von Ihnen in diesem Zusammenhang folgende Informationen:
    • Bei Stellen aus Drittmitteln: Kostenstellennummer mit Fondsnummer sowie Projektantrag und Zuwendungsbescheid,
    • Bei bereits im Stellenplan angelegten Stellen: Angabe der Stellennummer aus dem Stellenplan,
    • Bei noch nicht im Stellenplan angelegten Stellen: Angabe zur geplanten Finanzierung (Kostenstelle/Fondsnummer oder sonstige Angaben zur Finanzierung).
  2. Befristung klären: Bitte klären Sie im nächsten Schritt, ob die Stelle unbefristet ausgeschrieben werden kann oder unter Beachtung der oben genannten Informationen befristet ausgeschrieben werden muss.
  3. Stellenbeschreibung formulieren: Bitte formulieren Sie eine STELLENBESCHREIBUNG und beschreiben Sie hierin insbesondere die für die Stelle vorgesehenen Tätigkeiten.
  4. Stellenausschreibung formulieren: Bitte formulieren Sie auf Basis der Stellenbeschreibung die STELLENAUSSCHREIBUNG DEUTSCH oder eine STELLENAUSSCHREIBUNG ENGLISCH.
  5. Ausschreibung beantragen: Bitte füllen Sie einen ANTRAG ZUR AUSSCHREIBUNG EINER STELLE unter Angabe der Informationen zur Finanzierung, ggf. zur Befristung der Stelle, zur Ausschreibungsdauer (mind. 2 Wochen) und zur Veröffentlichung auf (ggf. kostenpflichtigen) Portalen, wie z.B. Stepstone, Academics, Landeszeitung etc. zusätzlich zur Veröffentlichung auf unserer Homepage, der Jobbörse Niedersachsen und der Jobbörse der Agentur für Arbeit. HINWEIS: Der Personalservice holt im ersten Schritt Angebote bei den gewünschten Portalen ein. Erst nach Freigabe des Budgets durch die*den Antragsteller*in kann die Stellenausschreibung vom Personalservice entsprechend bei den hier angegebenen Portalen platziert werden. Die Kolleg*innen der Abteilung Personal beraten Sie gerne, in welchen Medien die Stellenausschreibung erfolgen soll und kümmern sich um eine schnelle und professionelle Abwicklung.
  6. Unterlagen übermitteln: Bitte übermitteln Sie der Abteilung Personal die vorgenannten Unterlagen über das Dekanat bzw. über die Abteilungsleitung an bewerbung@leuphana.de:
    • Antrag zur Ausschreibung einer Stelle mit Angaben zur Finanzierung, Befristung, Ausschreibungsdauer und Veröffentlichungswegen
    • Stellenbeschreibung
    • Stellenausschreibungstext (bitte im Word-Format, auf deutsch und englisch möglich)
  7. Ausschreibung veröffentlichen: Die Abteilung Personal prüft alle eingereichten Unterlagen sowie die Finanzierung der auszuschreibenden Stelle und wird bei Rückfragen mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Die Dauer der Bearbeitung einer Stellenausschreibung ist abhängig von der Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen. Darüber hinaus werden Stellenausschreibungen nach Eingang bearbeitet. Sobald die Stellenausschreibung auf den Internetseiten der Leuphana veröffentlicht ist, werden Sie von der Abteilung per Mail benachrichtigt.

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Kontakt

  • Mirjam Windolf-Hörr
  • Lena Laackmann