Sicherheit am Arbeitsplatz
Der Leuphana liegt die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitglieder sehr am Herzen; der Bereich Arbeitsschutz der Universität hält daher an dieser Stelle Informationen und Arbeitshilfen für Sie bereit.
Der Bereich Arbeitsschutz unterstützt Vorgesetze in allen Fragen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz der im jeweiligen Zuständigkeitsbereich tätigen Beschäftigten und Studierenden, steht allen Beschäftigen und Studierenden für Beratungen zum sicheren und gesunden Arbeiten und Studieren zur Verfügung, koordiniert die Tätigkeiten des beauftragten arbeitsmedizinischen Dienstes, organisiert Brandschutz- sowie Erste-Hilfe-Schulungen und bearbeitet Unfallanzeigen der Studierenden.
Aufgaben und Verantwortung
Zur Schaffung sicherer und gesunder Arbeits- und Studienbedingungen sind alle Universitätsmitglieder aufgefordert, ihren Beitrag zum eigenen Schutz und zum Schutz Beschäftigter, Studierender und Dritter im Arbeitsbereich zu leisten. Die Aufgaben und Rollen der verschiedenen Akteure im Arbeitsschutz sind in "Aufbauorganisation Arbeitsschutz" dargestellt. Die Zuordnung einzelner Aufgaben ist in der Übersicht "Schnittstellen im Arbeitsschutz" aufgeführt.
Rechts- und Versicherungsvorgaben
Die für die Universität wesentlichen Rechts- und Versicherungsvorgaben sind im Rechtskataster aufgeführt.
In Form eines Abonnements von www.umwelt-online.de stellt die Universität diese Vorgaben allen Hochschulmitgliedern zur Verfügung. Die Einwahl ist vom universitären Arbeitsplatz möglich.
Unfallanzeige und Versicherungsschutz
Alle Tarifbeschäftigten, studentischen Hilfskräfte und ordentlich immatrikulierte Studierende stehen während ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. Aus- und Fortbildung an der Leuphana Universität Lüneburg unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Personen, die als Gasthörer*innen oder Seniorenstudent*innen eingeschrieben sind, sowie Beamt*innen sind nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht versichert sind auch Teilnehmer*innen an Ferienkursen oder an Kursen, die auf die Hochschulzulassung vorbereiten (z. B. Sprachkurse).
Ein Arbeitsunfall im Sinne der Reichsversicherungsordnung RVO) liegt vor, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall mit einem Körperschaden erleidet.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach versicherungsrechtlicher Prüfung des Unfalls die Kosten der Heilbehandlung, erbringt gegebenenfalls Entschädigungen durch Geldleistungen wie Verletztengeld, Verletztenrente oder Sterbegeld und erstattet die Kosten von bei einem Unfall zerstörten Hilfsmitteln (z.B. Brillen, Hörgeräte, Prothesen).
Versicherte Tätigkeiten
Versicherungsschutz besteht bei Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Beschäftigung oder der Aus- und Fortbildung an der Universität stehen. Versichert sind damit nur solche Tätigkeiten, die in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit an der Universität verrichtet werden und die dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Leuphana zuzurechnen sind, wie
- die Ausübung der beruflichen Tätigkeit
- die Teilnahme an Lehrveranstaltungen
- das Aufsuchen von Hochschuleinrichtungen (z.B. der Universitätsbibliothek)
- die angemeldete Teilnahme an Kursen des allgemeinen Hochschulsports
- Dienstreisen während der Erledigung der dienstlichen Tätigkeit
- die Teilnahme an Exkursionen unter der Leitung eines Hochschuldozenten (nicht aber Freizeitaktivitäten während der Exkursionen) während der Studientätigkeit
Auch versichert ist der Weg von und zu einem Ort, an dem eine der o. g. Hochschulveranstaltungen stattfindet bzw. die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Versichert ist auch Telearbeit oder mobiles Arbeiten sofern diese von der Universität angeordnet wurde.
Nicht versichert sind Studien und Arbeiten in der privaten bzw. häuslichen Sphäre, auch wenn sie der Vorbereitung zum Erreichen des Ausbildungsziels dienen.
Unfallanzeige
Voraussetzung für Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung ist die unverzügliche, schriftliche Anzeige des Unfalls bei der Leuphana Universität. Bitte benutzen sie hierfür folgende Formulare. Die Leuphana Universität leitet die Unfallanzeige an die gesetzliche Unfallversicherung, die Landesunfallkasse Niedersachsen, weiter.
Weiterführende Informationen
Details zum Unfallversicherungsschutz finden Sie hier:
Informationen der Landesunfallkasse Niedersachsen zum Versicherungsschutz an Hochschulen
Kontakte
Koordination arbeitsmed. Betreuung, 1. Hilfe, Unfallanzeigen Studierende
Antje Dietrich
Universitätsallee 1, C10.029c
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1034
antje.dietrich@leuphana.de
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Dipl.-Ing. Jörg Seeba
Universitätsallee 1, C10.010
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1042
joerg.seeba@leuphana.de
Betriebsarzt
regomed GmbH
Alter Markt 6
25335 Elmshorn
Dr. Peer Anders
peer.anders@regomed.de