Interne Förderung
Förderfonds zur Entwicklung der Forschungsaktivitäten
Das Ressort Forschung begleitet die Fördermaßnahmen zur Entwicklung der Forschungsaktivitäten an der Leuphana. Alle Maßnahmen orientieren sich an der wissenschaftlichen Leistung und internationalen Standards der verschiedenen Fachgemeinschaften.
Einzelberatung
In der individuellen Beratung werden vor allem praktische Fragen der Forschungsplanung reflektiert und Fördermöglichkeiten ausgelotet. Das Beratungsangebot wird häufig im Zusammenhang mit Zielvereinbarungsgesprächen genutzt. Die Angebote richten sich ausdrücklich auch an berufserfahrene Wissenschaftler_innen.
Das Beratungsangebot kann auch in Form eines Forschungscoachings genutzt werden (auch als Gruppenmoderation möglich).
Der Coach unterstützt dabei als eine Art Sparringspartner bei der Auseinandersetzung mit Erwartungen und Zielen und erweitert die Aufmerksamkeit für Handlungsoptionen und Möglichkeiten in Ihrem Umfeld.
Leuphana-Forschungspreise
Mit ihren Forschungspreisen würdigt die Leuphana am jährlichen dies academicus ausgewählte Wissenschaftler*innen, die sich im Jahr zuvor mit exzellenten Forschungsleistungen präsentiert haben.
Im Jahr 2024 zeichnet die Leuphana Forschende in den folgenden Kategorien aus:
- Leuphana-Preis für Wissenschaftler*innen in der frühen Karrierephase (Leuphana Young Researcher Award). Vergeben werden bis zu zwei gleichrangige Auszeichnungen.
- Leuphana Sonderpreis für Geschlechter- und Diversitätsforschung. Vergeben wird eine Auszeichnung.
Für die Preise schlagen die Fakultäten Wissenschaftler*innen vor, für den Sonderpreis konnten sich Forschende (bis zum 5. Juni 2024) auch selbst bewerben.
Die Träger*innen der Forschungspreise 2023 finden Sie hier.
Forschungssemester
Nach §24 Abs. 3 Satz 1 NHG kann das Präsidium Professorinnen und Professoren auf deren Antrag nach Anhörung der Fakultät und der zuständigen Studiendekanin bzw. des zuständigen Studiendekans in angemessenen Abständen für die Dauer von in der Regel einem Semester ganz oder teilweise für Forschungs- oder künstlerische Entwicklungsvorhaben von anderen Dienstaufgaben freigestellt werden.
Im Rahmen des Vorgangs Forschungssemester unterstützt der Forschungsservice die Fakultäten bei der Bewertung der Leistungskomponenten und begleitet die Evaluation der umgesetzten Freistellungen.
Forschungsanschubfinanzierung
Die Leuphana Universität stellt Mittel zur Forschungsanschubfinanzierung für die
(1) Vorbereitung von Drittmittelanträgen für
- koordinierte Förderformate (z.B. Graduiertenkollegs - DFG, renommierte Stiftungen - , DFG-Sonderforschungsbereiche u.ä.);
- exzellente Förderformate (insb. DFG-Einzelförderung, renommierte Stiftungen u.ä.);
- die Einwerbung umfangreicher Drittmittelvolumina insbesondere bei Bundes- und Landesministerien sowie der EU-Kommission;
- personenbezogene Förderformate bei renommierten Förderinstitutionen zur Karriereentwicklung für Wissenschaftler_innen ab der Promotion (z.B. DFG-Eigene Stelle)
(2) Erarbeitung wissenschaftlicher Publikationen und weiteren wissenschaftlichen Outputs (z.B. empirische Voruntersuchungen etc.), die die Grundlage eines Projektantrags (s.o.) bilden.
Hierfür stehen drei Förderlinien zur Verfügung, im Rahmen derer Anträge auf Forschungsanschubfinanzierung gestellt werden können. Ziel, Zielgruppe und Förderumfang der einzelnen Förderlinien sind in der Präsidiumsrichtlinie Forschungsanschubfinanzierung näher erläutert.
Antragsberechtigt: Mitglieder der Leuphana aus der Hochschullehrergruppe (Junior-/ Professorinnen und Professoren sowie Betraute) sowie unbefristet angestellte forschende wissenschaftliche Mitarbeiter_innen (i.d.R. Stellen Wissenschaftlicher Nachwuchs in der Qualifikationsphase ). Letztere benötigen die Unterstützung einer/eines Angehörigen der Hochschullehrergruppe.
Anträge zur Förderung: jederzeit über den Leuphana Forschungsservice (Stichtage zur Präsidiumsvorlage: Ende jeden Quartals eines Jahres, beginnend im März).
Konferenzförderung
Die Leuphana Universität Lüneburg fördert die Ausrichtung wissenschaftlicher Veranstaltungen. Hierzu zählen Tagungen, Konferenzen, Symposien und Kongresse sowie hochrangige wissenschaftliche Workshops, die an Standorten der Leuphana Universität gemäß international anerkannter wissenschaftlicher Standards durchgeführt werden.
Die interne Förderung wird als Komplementärfinanzierung zu extern eingeworbenen Drittmitteln gewährt. Der Förderumfang beträgt bis zu 25% des für die Veranstaltung akquirierten Drittmittelvolumens bzw. maximal 10.000 Euro.
Antragsberechtigt:Professorinnen und Professoren und unbefristet angestellte promovierte Forschende der Leuphana Universität, die eine wissenschaftliche Veranstaltung organisieren.
Anträge: jederzeit über den Forschungsservice an die Vizepräsidentin für Forschung und Humanities.