VERLINKUNGEN AUF WEBSITES

Bei der eigenverantwortlichen Gestaltung der Websites durch die Organisationseinheiten der Leuphana Universität Lüneburg kommt es immer wieder vor, dass auch Links auf andere Websites verwendet werden. Bitte beachten Sie in diesem Fall die folgenden Hinweise, um zivilrechtliche Auseinandersetzungen und ggf. hohe Regressansprüche sowie eine mögliche Umsatzsteuerpflicht zu vermeiden. Prüfen Sie die Zulässigkeit Ihrer Verlinkung anhand der Checkliste.

Allgemeine Hinweise

Verlinkung zum Zwecke der Werbung

Unzulässig kann eine Verlinkung z.B. wegen Verstoßes gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs sein, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

  1. Link zu Anbietern: der Link dient dazu, den Anwender auf die Seite eines externen Anbieters zu führen, damit dieser ein Produkt direkt in dem jeweiligen Shop erwerben kann, etwa ein Direktlink zu Amazon, Haufe oder anderen Anbietern zur Bestellung eines Lehrbuchs.
     
  2. Link auf eine Website externer kommerzieller Anbieter, insbesondere wenn diese Hilfe bei der Erstellung von Bachelorarbeiten und Hausarbeiten anbieten.
     
  3. Link auf eine Website der Leuphana, die auf ein bestimmtes Produkt eines Anbieters hinweist, z.B. indem für dieses ein Bestellformular zum Download bereitgestellt wird. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Bestellformulare auf Websites der Leuphana grundsätzlich nur dann eingestellt werden dürfen, wenn mit dem betreffenden Anbieter eine vergaberechtlich geprüfte Vereinbarung geschlossen worden ist.
     
  4. Verwendung des Logos eines Unternehmens (z.B. Sponsoren), das mit einem direkten Link auf dessen Website, z.B. zu den Stellenangeboten, hinterlegt ist. Die Logoverwendung bedarf in der Regel einer Erlaubnis des Unternehmens.

Wann ein Sponsoring vorliegt und an wen Sie sich für Fragen hierzu wenden können, erfahren Sie auf der Seite des Finanzservices

Ebenso kann die Verlinkung zu Werbezwecken einen Tausch bzw. tauschähnlichen Umsatz im umsatzsteuerrechtlichen Sinne (§ 3 Abs. 12 UStG) darstellen. Auch wenn für die Verlinkung durch den Externen kein unmittelbares Entgelt gewährt wird, so können andere Vorteile (z.B. Preisnachlässe oder andere Sonderkonditionen) eine Umsatzsteuerpflicht begründen. Für eine umsatzsteuerrechtliche Bewertung von Verlinkungen können Sie sich an Kerstin Lödding wenden.

Verlinkung zum Zwecke der Informationsverbreitung

Das Setzen eines Hyperlinks auf Inhalte externer Websites (nicht zu einem Anbieter, vgl. oben) kann zulässig sein, wenn für einen Dritten deutlich erkennbar ist, dass Sie sich die fremden Inhalte der verlinkten Website nicht zu eigen machen. Zudem müssen die verlinkten Inhalte bereits öffentlich zugänglich sein, d.h. sie dürfen nicht durch ein Passwort geschützt sein, das mit Ihrem Link umgangen wird. Außerdem dürfen die Inhalte durch die Verlinkung nicht einem neuen Publikum als dem von dem*der Urheberrechtsinhaber*in gedachten oder mit Gewinnerzielungsabsicht zur Verfügung gestellt werden. Hierbei ist davon auszugehen, dass der*die Urheber*in der Website an die Gesamtheit aller Internetnutzer gedacht hat, solange die verlinkte Website im Internet öffentlich zugänglich ist.

Bei einer im o.g. Sinne zulässigen Verlinkung ist aber trotzdem die Frage nach der Haftung für möglicherweise rechtswidrige Inhalte auf externen Websites zu stellen. Als Linksetzer*in haben Sie beim erstmaligen Setzen des Links oder bei der Überarbeitung der Verlinkung eine zumutbare Prüfpflicht dahingehend, ob auf der externen Website rechtsverletzende Inhalte vorhanden sind. Sollte dies der Fall sein, dürfen Sie eine Verlinkung nicht vornehmen. Die rechtsverletzenden Inhalte müssen jedoch für Sie in zumutbarer Weise erkennbar sein. Es besteht allerdings keine andauernde Prüfpflicht während der Dauer der Verlinkung. Erhalten Sie jedoch Kenntnis von rechtsverletzenden Inhalten auf der verlinkten Website, muss der Link umgehend entfernt werden.

Vor diesem Hintergrund kann z.B. eine Verlinkung auf Youtube problematisch sein, denn letztlich können Sie zumeist nicht abschließend feststellen, ob das verlinkte Video mit dem Einverständnis der Urheber*in abrufbar oder ggf. rechtswidrig dort veröffentlicht worden ist. Grundsätzlich sollten Sie also nur auf Inhalte externer Websites verlinken, die erkennbar von dem*der Urheber*in selbst veröffentlicht wurden, z.B. die Website der Urheberin*des Urhebers.

Wichtig ist, dass bei der Verlinkung auf Inhalte externer Websites immer deutlich darauf hingewiesen wird und durch die Darstellung der Verlinkung deutlich erkennbar ist, dass es sich nicht um eigene, sondern fremde Inhalte handelt. Eine Garantie für einen vollumfänglichen Haftungsausschluss bietet das jedoch leider auch nicht.

Zur Vermeidung zivilrechtlicher Auseinandersetzungen und ggf. hoher Regressansprüche sowie möglicher Steuerzahlungen bitten wir Sie, Ihren Webauftritt auf urheberrechtlich geschütztes fremdes Material und unzulässig gesetzte Links zu überprüfen und diese ggf. umgehend zu entfernen. Um eine Löschung zweifelsfrei technisch sicherstellen zu können, beteiligen Sie bitte Thomas Puls aus der Webredaktion der Universitätskommunikation.

Checkliste Verlinkung auf Inhalte externer Websites (nicht zu einem Anbieter)

1. Sind die Inhalte der externen Website öffentlich zugänglich im Internet? Kann jedermann auch ohne die Verlinkung auf die Inhalte der Website zugreifen?
Wenn Sie eine der beiden Fragen mit „nein“ beantworten, entfernen Sie bitte unverzüglich die Verlinkung.
Wenn Sie beide Fragen mit „ja“ beantworten können, bitte weiter zu Frage 2.
 

2. Bei Verlinkung auf Unterseiten einer Website: Wird durch die Verlinkung eine technische Schutzmaßnahme (z.B. Passwort) umgangen?
Wenn Sie die Frage mit „ja“ beantworten, entfernen Sie bitte unverzüglich die Verlinkung.
Wenn Sie die Frage mit „nein“ beantworten können, bitte weiter zu Frage 3.
 

3. Werden durch die Verlinkung die Inhalte der Website einem anderen Publikum zugänglich gemacht, als von dem*der Urheber*in der Inhalte gedacht? (Hierbei ist davon auszugehen, dass der*die Urheber*in der Website an die Gesamtheit aller Internetnutzer gedacht hat, solange die verlinkte Website im Internet öffentlich zugänglich ist.)
Wenn Sie die Frage mit „ja“ beantworten, entfernen Sie bitte unverzüglich die Verlinkung.
Wenn Sie die Frage mit „nein“ beantworten können, bitte weiter zu Frage 4.
 

4. Wurde der Link mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt?
Wenn Sie die Frage mit „ja“ beantworten, entfernen Sie bitte unverzüglich die Verlinkung.
Wenn Sie die Frage mit „nein“ beantworten können, bitte weiter zu Frage 5.
 

5. Ist für einen Dritten deutlich erkennbar, dass Sie sich die Inhalte externer Websites nicht zu eigen machen wollen? (Verändern Sie z.B. nicht die Adressbezeichnung des Links. Weisen Sie z.B. darauf hin, dass die Links zu fremden Websites führen.)
Wenn Sie die Frage mit „nein“ beantworten, entfernen Sie bitte unverzüglich die Verlinkung.
Wenn Sie die Frage mit „ja“ beantworten können, bitte weiter zu Frage 6.
 

6. Haben Sie bei erstmaligem Setzen oder späterer Überarbeitung der Verlinkung die Inhalte auf in zumutbarer Weise erkennbaren Rechtsverstoß überprüft? Konnte kein Rechtsverstoß festgestellt werden?
Wenn Sie eine der beiden Fragen mit „nein“ beantworten, entfernen Sie bitte unverzüglich die Verlinkung.
Wenn Sie beide Fragen mit „ja“ beantworten können, bitte weiter zu Frage 7.
 

7. Wurden Sie auf einen Rechtsverstoß durch Inhalte der externen Website hingewiesen oder haben Sie anderweitig Kenntnis davon erlangt?
Wenn Sie die Frage mit „ja“ beantworten, entfernen Sie bitte unverzüglich die Verlinkung.
Wenn Sie bis zu dieser Frage gekommen sind und diese Frage nun mit „nein“ beantworten können, dann ist derzeitig von einer zulässigen Verlinkung auszugehen.

Kontakt

Imke Janneck
Universitätsallee 1, C10.126
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1819
imke.janneck@leuphana.de