Arbeitsort
Die Leuphana Universität Lüneburg versteht sich als Präsenzuniversität. Sie legt daher Wert auf die größtmögliche Anwesenheit ihrer Mitglieder*innen in der Universität, um in Forschung, Lehre, Studium und Verwaltung einen Ort des Dialoges und der persönlichen Begegnung zu schaffen.
Die Leuphana Universität Lüneburg will ihren Mitglieder*innen zugleich eine hohe Flexiblität in der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeiten ermöglichen, um sich stetig verändernden persönlichen Bedürfnissen und Lebensverhältnissen ihrer Beschäftigten gerecht zu werden. Sie setzt daher für die Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen auf Vertrauen, Verantwortung und größtmögliche Eigenständigkeit ihrer Beschäftigten.
Personalrat und Präsidium haben sich auf eine neue Dienstvereinbarung über mobile Arbeit und Telearbeit geeinigt. Im Folgenden finden Sie Hinweise zur mobilen Arbeit. Informationen zur Telearbeit haben wir an separater Stelle für Sie zusammengestellt.
Allgemeine Hinweise mobiles Arbeiten
Wenn Sie einen Teil Ihrer Arbeitszeit (im Umfang von bis zu zwei Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit) flexibel außerhalb der Dienststelle erbringen möchten, haben Sie die Möglichkeit mobiles Arbeiten zu beantragen. Hierzu klären Sie zunächst mit Ihrer*m Vorgesetzten, inwiefern sich Ihre Tätigkeit für mobiles Arbeiten eignet, wie Sie an Ihrem mobilen Arbeitsplatz erreichbar sind und stellen dann mit dem Votum Ihrer*s Vorgesetzten bei der Dienststelle (vertreten durch den Personalservice) einen Antrag auf Genehmigung von mobilem Arbeiten.
Ausstattung
- Beschäftigte sind selbst verantwortlich für funktionierende Telekommunikationsanschlüsse (Internet, Telefonie); dienstliche Telefone werden nur bei dienstlich begründeten Anlässen bereitgestellt.
- Im Regelfall wird aus der jeweiligen Kostenstelle der*des Beschäftigten die IT-Ausstattung (standardmäßig ein Laptop) finanziert; inwiefern eine Ausstattung mit Standrechner sinnvoll und notwendig ist, entscheidet die jeweilige Einrichtung.
Allgemeine Hinweise Telearbeit
Wenn Sie regelmäßig einen Teil Ihrer Arbeitszeit (grundsätzlich im Umfang von bis zu zwei Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit, in begründeten Ausnahmefällen und befristet auch mehr) an festgelegten Tagen und an einem fest installierten Arbeitsplatz in Ihrer eigenen Wohnung erbringen möchten, haben Sie die Möglichkeit Telearbeit zu beantragen. Hierzu klären Sie zunächst mit Ihrer*m Vorgesetzten, inwiefern sich Ihre Tätigkeit für Telearbeit eignet, wie Sie an Ihrem häuslichen Arbeitsplatz erreichbar sind und stellen dann mit dem Vorum Ihrer*s Vorgesetzten bei der Dienststelle (vertreten durch den Personalservice) einen Antrag auf Genehmigung von Telearbeit.
Ausstattung
- Beschäftigte sind selbst verantwortlich für funktionierende Telekommunikationsanschlüsse (Internet, Telefonie); dienstliche Telefone werden nur bei dienstlich begründeten Anlässen bereitgestellt.
- Im Regelfall wird aus der jeweiligen Kostenstelle der*des Beschäftigten die IT-Ausstattung (standardmäßig ein Laptop) finanziert; inwiefern eine Ausstattung mit Standrechner sinnvoll und notwendig ist, entscheidet die jeweilige Einrichtung.
- Die Leuphana stattet Telearbeitsplätze bei Bedarf mit Standardmobiliar aus (im Regelfall: Tisch, Stuhl, Lampe). Die Finanzierung erfolgt über den zentralen Möblierungsfond. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Zinner über moebel@leuphana.de
Höchstgrenzen und Kombinierbarkeit
- Mobile Arbeit kann von Beschäftigten mit Zustimmung der jeweiligen Vorgesetzten in einem Umfang von durchschnittlich bis zu zwei Fünftel ihrer wöchentlichen Arbeitszeit erbracht werden.
- Telearbeit kann von Beschäftigten mit Zustimmung der jeweiligen Vorgesetzten in der Regel in einem Umfang von durchschnittlich bis zu zwei Fünfteln ihrer wöchentlichen Arbeitszeit erbracht werden.
- Telearbeit kann von Beschäftigten mit Zustimmung der jeweiligen Vorgesetzten bei Vorliegen besonderer Gründe befristet auch in einem Umfang von durchschnittlich bis zu vier Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit erbracht werden.
- Der kombinierte Umfang von mobiler Arbeit und Telearbeit soll in der Regel zwei Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten. Bei Vorliegen besonderer Gründe und unter Berücksichtigung der Höchstgrenzen gem. Abs. (1) und Abs. (2) kann der kombinierte Umfang von mobiler Arbeit und Telearbeit befristet auch bis zu vier Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit umfassen.
- In besonderen Ausnahme- oder Härtefällen sind darüber hinaus mit Zustimmung der jeweiligen Vorgesetzten auch Abweichungen von diesem zeitlichen Rahmen möglich, insbesondere für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte oder bei besonderen persönlichen oder familiären Belastungen.
- Voraussetzung für einen kombinierten Umfang von mobiler Arbeit und Telearbeit von mehr als zwei Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit ist die Vorlage eines tragfähigen Umsetzungskonzepts im Einvernehmen mit den jeweiligen Vorgesetzten, das insbesondere Regelungen zur Zusammenarbeit mit Kolleg*innen, zur Erreichbarkeit, zur Erfüllung von Dienstaufgaben und zur Wahrnehmung von Terminen enthält.
Prozess
1.Gespräch mit Vorgesetzten führen: Führen Sie zunächst ein Gespräch mit Ihrer*m Vorgesetzten inwiefern Ihre Tätigkeit für Telearbeit/mobiles Arbeiten geeignet ist. Grundsätzlich sind mobiles Arbeiten und Telearbeit in einem Umfang von durchschnittlich bis zu zwei Fünftel Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit möglich. Befristete Abweichungen aus besonderen Gründen sind möglich. Vereinbaren Sie, welche Regelungen zwischen Ihnen und der*dem Vorgesetzten während der Zeit des Arbeitens in der heimischen Arbeitsstätte getroffen werden (Erreichbarkeit, Aufgaben, etc.).
2. Gefährdungsbeurteilung durchführen: Führen Sie gemeinsam mit Ihrer*m Vorgesetzten eine Gefährdungsbeurteilung (GBU MOBILE ARBEIT / GBU TELEARBEIT) für Ihren Telearbeitsplatz/ mobilen Arbeitsplatz durch. Bestätigen Sie auf dem Antrag auf Telearbeit, dass Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben. Die Gefährdungsbeurteilung verbleibt bei Ihrer*m Vorgesetzten.
3. Antrag auf mobile Arbeit / Telearbeit einreichen: Reichen Sie den unterschriebenen Antrag (ANTRAG MOBILE ARBEIT / ANTRAG TELEARBEIT) mit der Befürwortung Ihrer*s Vorgesetzten qua Unterschrift sowie der Bestätigung, dass eine Gefährdungsbeurteilung für den Telearbeitsplatz/mobile Arbeitsplatz erstellt wurde, bei der Abteilung Personal ein.
4. Prüfung und Genehmigung abwarten: Die Abteilung Personal prüft Ihren Antrag und genehmigt diesen in Vetretung der Dienststelle bzw. lehnt diesen ab. Bei Zustimmung zum Antrag informiert die Abteilung Personal den Personalrat; vor Ablehnung eines Antrags ist der Personalrat zu beteiligen, die*der Gleichstellungsbeauftragte ist anzuhören.
5. Schriftliche Genehmigung erhalten: Im Falle der Genehmigung Ihres Antrags erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung vom Personalservice und ein vom Personalservice unterschriebenes Exemplar Ihres Antrags zurück. Ihr*e Vorgesetzte*r wird über die Genehmigung Ihres Antrags vom Personalservice informiert.
6. Termin für Grundunterweisung vereinbaren: Informieren Sie sich auf den Seiten "Gesundheitsschutz am Bildschirm" über mögliche Gefährdungen und Belastungen und nehmen Sie bei Bedarf an einer vom Bereich Arbeitsschutz angebotenen Sicherheitsunterweisung teil. Termine finden Sie auf den Seiten des Arbeitsschutz im Bereich Sicherheitsunterweisungen.
7. Beginn mobile Arbeit / Telearbeit: Mit der Genehmigung durch den Personalservice können Sie im vereinbarten Umfang mit der Telearbeit/mobilene Arbeit beginnen.
Formulare mobiles Arbeiten
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Formulare Telearbeit
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Kontakt
- Mareen Kröger