Das Wichtigste für Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte sind an Sicherheits- und Gesundheitsfragen interessierte Mitarbeiter*innen der Universität, die die Vorgesetzten in ihrem Zuständigkeitsbereich bei der Unfallverhütung und beim Gesundheitsschutz parallel zu ihrer Haupttätigkeit ehrenamtlich unterstützen. Durch ihre Sicherheitsarbeit im eigenen Tätigkeitsbereich und der damit verbundenen Kenntnisse der Arbeitsprozesse und –mittel erkennen Sicherheitsbeauftragte Gefährdungen und Belastungen ihrer Kolleg*innen schnell und differenziert und können so einen wichtigen Beitrag bei der Ermittlung wirksamer und akzeptierter Schutzmaßnahmen leisten.  

Allgemeine Hinweise

Aufgaben und Funktion

Die Unfallverhütungsvorschrift DGVU V1 nennt folgende Aufgaben:

„Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.“

Sicherheitsbeauftragte haben im Einzelnen folgende Aufgaben und Funktion:

  • Ansprechpartner*in vor Ort für Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz
  • Erkennen und thematisieren von sicherheitstechnischen Mängeln an Arbeitsplätzen der Kolleg*innen sowie bei Tätigkeiten beauftragter Dritter
  • Darauf achten, dass Schutzeinrichungen und -ausrüstungen funktionsfähig sind und richtig genutzt werden
  • Information der Vorgesetzten über Sicherheitsmängel
  • Information der Kolleg*innen zum sicheren und ergonomischen Arbeiten
  • Unterstützung neuer Kolleg*innen, Tätigkeiten sicher und belastungsarm durchzuführen
  • Teilnahme an Betriebsbegehungen
  • Anstöße zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes geben
  • Beteiligung an Untersuchen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)

Für Sicherheitsbeauftragte besteht keine Verpflichtung, diese Aufgaben und Funktionen lückenlos zu erledigen bzw. wahrzunehmen. Sie werden tätig, wenn ihnen „etwas auffällt“ sowie präventiv. Sicherheitsbeauftragte erledigen grundsätzlich nicht die Arbeitsschutzaufgaben der Vorgesetzten.

Sicherheitsbeauftragte arbeiten mit den jeweiligen Vorgesetzten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der*dem Betriebsärztin*Betriebsarzt zusammen und sind von diesen angemessen zu beteiligen und zu informieren. Die*der direkte Vorgesetzten ermöglichen den Sicherheitsbeauftragten, ihre Aufgaben und nötige Aus- und Fortbildungen in der Arbeitszeit zu erledigen.

Verantwortung

Sicherheitsbeauftragte haben, sofern keine unmittelbare Gefahr eines Körperschadens besteht, im Rahmen dieser Tätigkeit kein Weisungsrecht gegenüber Kolleg*innen oder Dritten. Sie tragen damit nicht mehr Verantwor­tung im Arbeitsschutz als andere Beschäftigte und haben daher kein zusätzliches Haftungsrisiko. Sicherheitsbeauftragte dürfen zudem wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.

Anzahl und Auswahl

Die Anzahl erforderlicher Sicherheitsbeauftragter ist nicht starr festgelegt. Kriterien für die Anzahl und Auswahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten sind die bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren, die Anzahl der Beschäftigten sowie eine räumliche, zeitliche und fachliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu ihren Kolleg*innen. D. h., Sicherheitsbeauftragten muss es grundsätzlich möglich sein, das Gefährdungspotenzial an allen Arbeitsplätzen ihres Zuständigkeitsbereichs im Laufe der Zeit einzuschätzen. Zuständigkeitsbereiche von Sicherheitsbeauftragten können insbesondere bei überwiegender Bürotätigkeit einrichtungsübergreifend sein.

Ausbildung und Kenntnisse

An Sicherheitsbeauftragte werden keinerlei Anforderungen an die Berufsausbildung gestellt. Sie werden zu Beginn ihrer Tätigkeit von der Landesunfallkasse Niedersachsen in einem zweitägigen Seminar u. a. über die gesetzliche Unfallversicherung, Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz, ihre Rechte und Pflichten, das Erkennen von Gefährdungen/Belastungen, Motivation und Gesprächsführung geschult und sollten sich anschließend „auf dem Laufenden halten“. Für die Aus- und Fortbildung sowie mit allen Fragen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz können sich Sicherheitsbeauftragte gern an den Bereich Arbeitssicherheit oder den von der Universität beauftragten arbeitsmedizinischen Dienst werden.

Dokumente

Folgende DGUV-Information stellt die Rolle von Sicherheitsbeauftragten sowie deren Aufgaben dar und enthält einen Überblick der für Sicherheitsbeauftragte wichtigsten Themenfelder.

Weiterführende Hinweise

Der SiBe-Report ist ein von mehreren Trägern gesetzlicher Unfallversicherungen vierteljährlich herausgegebenes Magazin, das Sicherheitsbeauftragte praxisnah über den Arbeitsschutz sowie Neuerungen informiert.

Das DGUV-Portal Arbeit & Gesundheit berichtet zu aktuellen Themen des Arbeitsschutzes und veröffentlicht ebenfalls jährlich vier Magazine.

Umwelt-online stellt annähernd alle die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz betreffenden Gesetze, Verordnungen, technischen Regeln und Schriften der DGUV zur Verfügung (Campuszugang).