Beschaffung
Aktion: Büroartikel weitergeben - 08.01. bis 11.02.2025
Hat Ihr:e Vorgänger:in einen großen günstigen Karton mit Briefumschlägen beschafft, der auch in den nächsten Jahren nicht aufgebraucht ist? Oder die/der Wissenschaftler:in benötigte für ein Projekt Klarsichthüllen, die zwar benutzt, aber noch gut sind. Oder es fliegen überall Giveaways wie Kulis oder Notizblöcke rum? Diese Schätze möchten wir heben und in den Umlauf bringen.
Sammeln Sie gemeinsam in Ihren Instituten bzw. Einheiten überflüssige und gebrauchte Büroartikel.
Pro Gebäude läuft diese Aktion immer von Mittwoch bis Dienstag:
| Aktionswoche | Gebäude |
| 08.01. bis 14.01.25 | ZG, C16, C14 |
| 15.01. bis 21.01.25 | C10, C12, C8, C7 |
| 22.01. bis 28.01.25 | C11, C13, C5 |
| 29.01. bis 04.02.25 | C1, C4, C6 |
| 05.02. bis 11.02.25 | Bibliothek (Foyer, neben Büchertauschregal), Rotes Feld |
Im Eingangsbereich der Gebäude stellen wir in der jeweiligen Aktionswoche einen Tisch bereit, auf dem Sie die gesammelten Büroartikel bringen können. Hier finden Sie auch Kartons, die Sie für die Sammlung der vielen kleinen Dinge nutzen können.
Falls Sie etwas benötigen, gehen Sie gerne im Aktionszeitraum in die jeweiligen Gebäude und nehmen gleich die Büroartikel mit. Alles, was überbleibt kommt in den ZWISCHENRAUM und wird über das Jahr verteilt.
08. Januar bis 11. Februar 2025: Büroartikel Weitergeben
Nachhaltige Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen
Nach der niedersächsischen Verwaltungsvorschrift zur nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) gelten die folgenden Anforderungen.
Grundsätzlich:
- Der Stoff- und Energieverbrauch an der Universität soll ressourcenschonend, risiko- und umweltbewusst sein.
- Umwelt- und gesundheitsbelastende Auswirkungen sollen vermieden werden.
- Es sollen möglichst nur Produkte, Dienst- und Bauleistungen beschafft werden, die umwelt- und ressourcenschonend hergestellt worden sind und die bei der Nutzung und Entsorgung kaum Umwelt- und Gesundheitsbelastungen verursachen. Zudem sind soziale Aspekte zu berücksichtigen.
Dazu werden nachhaltige Merkmale des Beschaffungsgegenstandes (Leistungsbeschreibung) definiert.
Eignungskriterium: Wurden die verlangten Anforderungen betreffend die Eignung erfüllt? Wenn nein, scheidet das Angebot aus dem Bieterwettbewerb aus.
Mindestanforderung/-kriterium: Wird das geforderte Kriterium erfüllt? Wenn nein, scheidet das Angebot aus dem Bieterwettbewerb aus.
Zuschlagskriterium: Wird das geforderte Kriterium erfüllt und wenn ja, in welchem Grad? In diesem Fall werden Punkte für das Erreichen bestimmter Ziele oder Grenzwerte vergeben.
Mindestanforderung & Kriterien
1. Materialeigenschaften, grundsätzlich
- umwelt- und gesundheitsverträglich
- rohstoffschonend
- energie- und wassersparende Produkte, Stoffe und Produktionsverfahren
- Einsatz von Recyclingmaterialien und nachwachsenden Rohstoffen
- biologische Abbaubarkeit von Substanzen
- Langlebigkeit, Robustheit, Dauerhaftigkeit, Reparatur und Instandhaltungsfreundlichkeit
- Wiederverwendbarkeit, Nachfüllbarkeit, Demontierbarkeit, Recyclingfähigkeit
- Verfügbarkeit von Verschleiß- und Ersatzteilen, Wartungs- und Reparaturservice
- Vermeidung von Verbundstoffen
- im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger Abfälle führen oder sich besser zur umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung eignen
2. Holz und Produkte mit Holzbestandteile: Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung, Siegel FSC
3. Dienstleistungen
- umweltbezogene Aspekte bei der Ausführung (z.B. Lieferung mit emissionsarmen Fahrzeugen, Anreise mit dem ÖPNV, Begrenzung des Mobilitätsaufwandes)
4. Ver- und Umverpackungen vermeiden
- Mehrfachverpackungen sind zu bevorzugen.
- Lieferanten haben Verpackungen entweder selbst zurückzunehmen und zu verwerten oder nachweislich an einem Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen.
5. Lebensmittel
- Auf den Einsatz von saisonalen Rohwaren, pflanzliche und frische Zutaten achten
- Auf Einsatz von vegetarischen und veganen Speisen achten
- Anteil der Lebensmittel aus ökologischer/biologischer Produktion (mindestens EU-Bio-Zeichen)
- Fisch und Meeresprodukte mindestens mit den Siegeln MSC oder ASC
- Verzicht auf gentechnisch veränderte Lebensmittel
- Palmöl aus Pflanzungen, die unter nachhaltigen Bedingungen bewirtschaftet werden, Siegel RSPO, ISCC+, RSB
6. Geräuschemissionen
- Festlegung zu maximalen und durchschnittlichen Geräuschemissionen
7. CO2-Kompensation
- Kompensation der mit der Leistung verbundenen und nicht zu vermeidenden Treibhausgasemissionen
Die Anlieferung soll klimaneutral erfolgen, nachzuweisen mit Zertifikat „The Gold Standard“ oder gleichwertig. Beispiel: Als gleichwertig wird auch angesehen, wenn der Fuhrpark mit 100 % regenerativer Energien betrieben wird.
8. Soziale Kriterien; grundsätzliche Berücksichtigung:
- Fairer Handel, Label Fairtrade, GOTS, Gepa
- Barrierefreiheit bei Veranstaltungen und von Dokumenten
- keine Kinderarbeit
9. Bau- und Dienstleistungsverträge, bei denen die Auftragsausführung länger als 12 Monate dauert (ab 20 Beschäftigte im Unternehmen) Erfüllung mind. eines sozialen Kriteriums, z.B.:
- Förderung der Diversität
- Förderung der Inklusion
- Maßnahmen gegen Fachkräftemangel bzw. Fachkräftesicherung
- Förderung von Vereinbarung Familie und Beruf
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen
- Maßnahmen, durch die gesetzliche Verbote, Pflichten und besonderer Rechte zum Schutz einzelner Gruppen verwirklicht werden
10. Informations- und Kommunikationstechnik (ITK): Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards
11. Textilwaren, Naturstein, Tee, Kaffee, Blumen, Sportbälle: Internationale Arbeitsorganisation (ILO)-Vertragsklausel
12. Arbeitsgeräte: Auf angemessene Festlegungen zur Ergonomie und Benutzerfreundlichkeit und Grenzwerte zur maximalen Belastung achten.
Eignung des/der Lieferanten & Dienstleister
Anbieter müssen eine Zertifizierung eines Umweltmanagementsystem nach EMAS, ISO 14001, Ökoprofit oder einem vergleichbaren System haben. Recherchieren Sie im Vorfeld, ob es Anbieter gibt, die diese vorweisen können. Die Gleichwertigkeit der angegebenen Zertifizierung ist vom Bieter nachzuweisen.
Recherchieren Sie im Vorfeld, ob es Anbieter gibt, die diese vorweisen können.
Verbot
Nicht beschafft werden dürfen:
- PVC
- Tropenholz
- Verbundstoffe
- Getränke in Einwegverpackungen, das gilt auch für mit Pfand belegte Einwegverpackungen
- Einwegkunststoffprodukte: Teller, Besteck, Becher, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe, Wattestäbchen u.a.
- Spraydosen mit halogenierten Kältemitteln
- Schwermetalle (Cadmium, Blei, Chrom (VI), Quecksilber, Arsen, Barium (Ausnahme: Bariumsulfat), Cobalt, Antimon und Selen und seine Verbindungen)
- flüchtige organische Verbindungen (VOC) gemäß VOC-Richtlinie 1999/13/EG
- Azofarbstoffe
- Phthalate und Organophosphate, z. B. als Weichmacher oder Flammschutzmittel,
- Lufterfrischer und Duftspender für WCs und Waschräume
- Wasch- und Putzmittel mit Mikroplastik
Weiterführende Hinweise
Datenbank Umweltkriterien
- Umweltzeichen, Leitfäden und Empfehlungen zur umweltfreundlichen Beschaffung für verschiedene Produktgruppen: Umweltbundesamt
- Aktuell verfügbare Gütezeichen: Kompass Nachhaltigkeit
- Das zentrale Portal für nachhaltige Beschaffung öffentlicher Auftraggeber: Kompetenzstelle nachhatlige Beschaffung
Label, z.B.:
- Blauer Engel
- FSC
- FairTrade
- GOTS
Siegelklarheit: www.siegelklarheit.de
Mitgeltende Unterlagen
Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV), BGBl. I S. 95 vom 26. Januar 2021, vgl. Rechtskataster